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Rechtschutzversicherung vor KH-Aufenthalt !!! lang

Hallo !!!
Hab lange nichts von mir hören lassen,aber war auch nur selten hier in diesem Forum.
Muss jetzt aber mal aus aktuellem Anlass schreiben.
Mein Schwager(32 Jahre) ist vor 4 Wochen nach einer Darm-OP (bei Morbus Crohn) im Krankenhaus verstorben.Morbus Crohn ist ja keine Erkrankung an der man sterben muss.
Er musste 3 Tage nach der OP die schlimmsten Schmerzen ertragen.Es wurde erst am Nachmittag des 3.Tages eine Rö-Untersuchung gemacht und mit Antibiotikatherapie begonnen.
Zu spät!!!Am Morgen des 4.Tages hatte er dann Atemnot und Herzrasen, musste notfallmäsig wieder geöffnet werden,wurde 40 min. lang mit Gewallt ins Leben? zurückgeholt und verstarb zum 2.Mal in der darauf folgenden Nacht.
Ursache schwere Sepsis mit Multiorganversagen nach Bauchfellentzündung nach Darmverschluss.(Obduktionsbefund)=Ärztepfusch(fahrlässige Tötung)!!!
So einfach werden uns die "Götter in weiss "nicht davonkommen.
Werden erstmal ein Gutachten erstellen lassen und dann weitersehen.
Mein Schwager hatte leider keine Rechtsschutzversicherung und so werden wir höchstens bis zu einem Schlichtungsverfahren kommen.Dann zahlt evtl. die ÄRZTEHAFTPFLICHT, aber der Arzt kann fröhlich weiterpfuschen.
Also eine Rechtsschutzversicherung durchaus auch vor einer Geburt sinvoll.Unsere schliesst Behandlungsfehler mit ein.
Will hier keinem Angst machen,aber wie teuer ist die Pflege eines durch Geburtsschaden behindertes Kindes!? Da bleibt einem gar nichts anderes übrig als durch alle Instanzen zugehen.
Passt alle gut auf Euch und Eure Babys auf!!!
LG Judith (36+0)
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