Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
ich habe in einem Nachbarforum gelesen, dass man in D das Recht hat den eigenen Geburtsbericht vom KKH anzufordern.
Man bekommt alles schriftlich, was im Kreissaal, während der Geburt und im Wochenbett passiert ist, dazu die geschriebenen CTGs, US-Bilder etc.
Das ganze muss man natürlich selbst bezahlen, die Mutter im anderen Forum hat 35 ? bezahlt.
Es gibt dort auch einen Formbrief, mit dem man das Ganze anleiern kann.
Also ich finde das total interessant, ich glaube, ich fordere meine Unterlagen an.
Der betr. Bericht war übrigens 53 Seiten lang, halt im Medizinerchargon, aber wen Medizin eh interessiert, für den wär das doch was.
Wer Interesse an dem Rundbrief hat, ich habe ihn mal kopiert.
LG Angelika
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
habe ihn dir grad geschickt.
LG Angelika
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
LG
Doro
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
lg silke
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
was hast du bezahlt???
Klar, die CTGstreifen sind ja spannend.
LG Angelika
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
lg silke
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
Kannst du mir diesen Formbrief auch schicken? (an die Mail-Addy in meinem Profil)
Wär ganz lieb :o)!
Danke
LG Melli
Frage an maddox wg. Bericht
ich spiele schon sehr lange immer mal wieder mit dem Gedanken, die Berichte meiner beiden Söhne anzufordern.
Wärst Du so lieb und schickst mir auch den Formbrief über mein Profil ?
Vielen lieben Dank und eins chönes Wochenende.
Inga mit Maximilian und Raphael
Mir bitte auch! DAS will ich wissen :-( LG->
Vielen Dank!!! Aber...
LG Birgit
Ich bitte auch ;-)))) LG, Melanie
hätte auch gerne den Brief :-)
ich auch bitte *liebschau*
Re: ich auch bitte *liebschau*
Re: ich auch bitte *liebschau*
Geht erst morgen wieder, Quali teilt mir mit, dass
Also mach ich es morgen.
LG Angelika
ich bitte auch:-) danke und lg chrissy
ich auch bitte bitte?? glg sabrina
das ist ja super das es dazu einen formbrief gibt, ich habe schon lange mit dem gedanken gespielt mich aber nie so richtig getraut.
danke dir schon im vorraus für deine mühen.
lg sabrina
*eingeschlichen* Kannst du mir den Brief...
LG Steffi & Lara Vanessa aus dem Mai/Juni2003-Forum
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
Könntest du mir den Brief auch bitte schicken? Das wäre nett. VG Sylvia
Wieso sollte man das nicht dürfen?
Einen speziellen Formbrief braucht man dazu eigentlich nicht, außer die stellen sich quer.
GLG
Conni
Hier stehts nochmal ausführlich
Ärzte und Krankenhäuser sind zur Dokumentation der Behandlung und Aufbewahrung der Krankenunterlagen verpflichtet. Die Dokumentation erfolgt nicht nur im Interesse des Arztes, sondern auch im Interesse des Patienten.
Ein Patient hat das Recht, seine eigenen Krankenunterlagen beim behandelnden Arzt auch ohne besondere Gründe einzusehen. Diese Informationen sind gerade bei dem Verdacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehlers unerlässlich. Der Patient sollte das Gespräch mit dem Arzt suchen, in welchem er seinen Wunsch nach Einsicht in seine Krankenunterlagen äußert. Dabei muss er selbstverständlich auf den Ablauf des Praxis- bzw. Krankenhausbetriebes Rücksicht nehmen.
Viele Ärzte werden dem Wunsch des Patienten nach Informationen zur eigenen Krankengeschichte ohne weiteres nachkommen. Sollte sich ein Mediziner diesem Begehren widersetzen, muss man ihn schriftlich auffordern, binnen einer bestimmten Frist das Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen zu gewähren.
Der Anspruch eines Patienten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen ist für die Behandlung im Krankenhaus in § 18 des Landeskrankenhausgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKHG M-V) geregelt. Ganz allgemein ergibt sich der Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation ? zweckmäßigerweise auch auf Überlassung der Unterlagen in Fotokopie - aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23.11.1982 (BGH NJW 83, 328). Dazu gehören z.B. Operations- und Pflegeberichte, Laborwerte, aber auch die Karteikarte, die der Arzt angefertigt hat oder ein Ausdruck aus dem Praxiscomputer, wenn er die Dokumentation elektronisch führt.
Für die Kopien kann der Arzt bzw. das Krankenhaus max. 0,50 ? pro Seite in Rechnung stellen. Da das Kopieren von Röntgenbildern recht teuer ist (je nach Bildgröße zwischen 15,00 und 40,00 ?), kann der Patient um eine leihweise Überlassung der Bilder gegen Quittung bitten. Auch beim Arztwechsel ist es günstig, bereits existierende Röntgenbilder mitzunehmen, um die Strahlenbelastung wegen der Anfertigung neuer Aufnahmen gering zu halten.
Kritisiert wird von der Neuen Verbraucherzentrale das Erheben einer unverhältnismäßig hohen Bearbeitungsgebühr von einigen medizinischen Einrichtungen für die Herausgabe der Patientenunterlagen. Wir halten eine Verwaltungsgebühr von z. B. 10 ? für das Zusammenstellen von Krankenunterlagen für überzogen.
Wiebke Cornelius
Re: Hier stehts nochmal ausführlich
10 Jahre sind Pflicht, Röntgenbefunde länger! GLG
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufor
kannst du mir auch den Formbrief schicken *liebfrag*
Vielen Dank für deine Mühen!!
LG Denise
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufor
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufor
Hab ich doch gleich gemacht, bin ja echt mal gespannt, was ich da zu lesen bekomme, ist ja ja schon was ganz anderes, als das selber Erlebte ;)
LG und ein schönes WE,
Denise
Für was bitte stehen die 35 Euro???
wenn einem die Unterlagen zustehen, dann muss man doch nicht dafür zahlen?! Finde ich schon teuer.
LG Claudia
Re: Für was bitte stehen die 35 Euro???
die betreffenden 35? setzen sich aus Bearbeitungsgebühr und Gebühr für die Kopien und Porto zusammen.
Habe aber zwischenzeitlich mitbekommen, dass die Gebühren von KKH zu KKH sehr unterschiedlich sein können.
LG Angelika
Re: Für was bitte stehen die 35 Euro???
hab grad im Posting von aberhallo gelesen, dass das nicht zulässig ist, soviel zu verlangen, ich würd mir ja noch 10-15 Euro eingehen lassen, aber 35 Euro sind ja echt wahnsinn...
LG Claudia
Re: Für was bitte stehen die 35 Euro???
LG Nicole
Re: Für was bitte stehen die 35 Euro???
es geht aber ums Prinzip *g* Denn sie müssen es ja definitiv billiger hergeben... reine Geldmache...
LG Claudia
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
ich hätte auch gern den Formbrief! *ganzliebguck*
Schickst du ihn mir? Danke!
Übrigens stimme ich jetzt ab, habe aber eben gelesen, dass die Abstimmung nur noch 3 Tage geht. Ist ja ganz schön kurz! Waren es sonst nicht immer 5 oder 7 Tage?! *grübel*
Ich schick sie trotzdem rüber!
Schönes WE und GLG
Tina und Enzo.
Re: Recht den eigenen Geburtsbericht im KH anzufordern
ja es waren immer 5 Tage, aber da nach 3 Tagen niemand mehr abgestimmt hat, habe ich auf 3 Tage verkürzt und das auch mal hier im Forum geschrieben. Wahrscheinlich hast du es nicht mitbekommen.
LG Angelika
ich hab interesse, würdest du mir den mailen? LG D
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