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OT: wieder ärger mit vermieter :-(

hallo,
ich brauche mal wieder eure hilfe.
mein vermieter sagt, wir MÜSSEN die garage auch als garage nutzen und nicht als abstellraum.wenn mein auto weiterhin nicht in der garage geparkt wird, dann würde er den mietvertrag kündigen (für die garage). darf er bestimmen, für was ich die garage nutze? wir haben zu wenig stauraum, so steht halt in der garage gartenstühle und tisch, sandkasten, und neuerdings etwas sperrmüll...
unser hund macht sein geschäft immer auf einer bestimmten ungenutzen rasenfläche vorm haus. ich mache die haufen 2mal die woche weg, im sommer öfter. darf er nun sagen, daß er es ab sofort verbietet??? (hier meine ich jetzt, das ab sofort)
nun thema treppenhaus, ein leidiges thema. uns wurde erlaubt unter der wendeltreppe zum dach unser schuhregal zu stellen, nun stehen da auch getränke und werkzeugkiste, es ist ein toter raum...darf er auch das verbieten zu nutzen, weil ein treppenhaus ein gemeinschaftlich genutzer raum ist??? (wir sind die einzigen, die dort oben wohnen- ist eine doppelhaushälfte, die hausbesitzerin wohnt unten, wir in der ersten etage (der sohn macht die verwaltung und macht uns seit diesem jahr das leben schwer:-( )
lt mietvertrag muß ich hier auch regelmäßig streichen. wie verhält sich das? wir finden, daß die tapeten noch gut aussehen, aber lt vertrag hätte ich schon lange alles streichen müssen. eigentlich brauch nur die küche und das bad gestrichen werden, da weigere ich mich aber, weil dort ja der schimmel aufgetreten ist- solange diese ursache nicht behoben ist, sehe ich keinen sinn darin zu steichen!.
was ich sagen will, kann der vermieter hier reinkommen und sagen, so leute, hier ist noch nie gestrichen worden, es ist aber eure pflicht?! (so will er es scheinbar machen)
gut ist nur, daß wir hier im august/september rum eh ausziehen wollen (kündigung ist noch nicht geschrieben, hat sich gestern auch erst ergeben) aber warum macht er das???
anfang des jahres hat er mir ja schon durch die blume gesagt, daß er uns raushaben will- die wohnung sei eh zu klein für uns 3 personen plus kleinen dackel. er würde die wohnung familär vermieten...meine mutter hat darauf hin seine schwägerin angesprochen, ob wer aus der familie hier einziehen will- ihr war das neu...ihre kinder werden da eh nicth einziehen!!! und vom "verwalter" die tochter wohnt in berlin und er selber knapp 100km weit weg mit eigenem haus...die schwägerin meinte nur: der spinnt doch eh (sie mag ihn nicht)
ich hoffe, ihr könnt mir hier etwas helfen, denn ich will einerseits kein streit, aber andereseits mag ich nicth ungerecht behandelt werden...
sorry, ist etwas lang geworden, aber ich bin hier gerade echt auf 180 :-(
lg,bianca
Bisherige Antworten

noch etwas zur garage:

in der garage steht auch mein motorroller...wenn also alles "müll" rauskäme, nur noch die gartensachen plus roller, hätte ich auch kein platz fürs auto...

Re: OT: wieder ärger mit vermieter :-(

huhu bianca,
dneke mal, der hat einfahc nen knall und zur zeit nix besseres zu tun, als euch zu ärgern, hm? kann dir leider zu den einzelnen punkten nix sagen. frag doch mal bei dem mieterschutzbund nach. dann bist du auch auf der sicheren seite.
vlg, nicki

Re: OT: wieder ärger mit vermieter :-(

Einmal folgender Link bzgl. Renovierung
http://www.bild.t-online.de/BTO/tips-trends/geld-job/aktuell/2006/04/26/mieter-renovierung/mieter-renovierung-urteil.html
bzw. hier beim Mieterverein:
http://www.mieterverein.de/presse/2006/pm_2006_04_25.html
Die von euch gemietete Wohnung kann er meiner Meinung nach nur mit eurer Zustimmung betreten.
Wenn er euch raushaben will muß er euch kündigen mit entsprechdem Eigenbedarf... aber den scheint es ja nicht zu geben...
Für die Garage wäre das hier interessant auch Mieterbund:
Hat ein Mieter im Zusammenhang mit der Wohnung auch eine Garage angemietet, darf der Vermieter die Garage weder isoliert kündigen noch eine isolierte Mieterhöhung nur für die Garage verlangen. Ist die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet, geht die Rechtsprechung von einem einheitlichen Mietverhältnis aus, das auch nur einheitlich gekündigt bzw. für das auch nur einheitlich die Miete erhöht werden kann. Ein einheitliches Mietverhältnis kann auch vorliegen, wenn die Garage zu einem späteren Zeitpunkt als die Wohnung angemietet worden ist, oder wenn über Garage und Wohnung zwei getrennte Mietverträge existieren. Selbst dann, wenn der Mieter erst Jahre nach Anmietung der Wohnung eine auf dem Hausgrundstück gelegene Garage zusätzlich anmietet, oder wenn der Wohnraummietvertrag schriftlich und der Garagenmietvertrag mündlich abgeschlossen worden sind. Etwas anderes kann aber gelten, wenn Mieter und Vermieter zwei Verträge mit unterschiedlich langen Laufzeiten abschließen.
Wird die Garage unabhängig von einer Wohnung angemietet, sind Mieterschutzvorschriften, wie sie für Wohnungen gelten, nicht anwendbar. Ob und wann der Vermieter die Garagenmiete erhöhen oder das Garagenmietverhältnis kündigen kann, richtet sich dann nach dem Mietvertrag. Ohne spezielle Vereinbarung kann der Vermieter die Garage ohne Angabe von Gründen am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Zum Rest finde ich nix...
LG
Verena

Re: OT: wieder ärger mit vermieter :-(

liebe verena,
du hast mir gerade den abend etwas versüßt...ich danke dir!!! du hast mir mit dem 2sachen schon ungemein geholfen...
ich frage mich nur, warum findet ihr so etwas und ich nicth??? ich google doch auch immer, aber finde nichts :-( gebe wohl immer das falsche ein
danke, danke, danke
lg,bianca

Re: OT: wieder ärger mit vermieter :-(

woher hast du den text vom mieterbund?
ich bräuchte etwas "offizielles"!
lg,bianca

Re: OT: wieder ärger mit vermieter :-(

Habe doch unter den Link von der Bild noch einen Link vom Mieterbund gesetzt, der andere Text ist auch von der Seite.
Hatte den Bild-Text letztens gelesen online und hatte dann jetzt für dich nochmal beim Mieterbund geguckt zu dem Thema, damit du auch nen vernünftigen Text hast...weil Bild ist ja net immer so ganz richtig ;-)
LG
Verena
PS: Bin Tochter bzw Enkelin von Eigentümern eines Mehrfamilienhauses...da bekommt man einiges mit...

Wichtig bei Auszug!!

Wenn ihr auszieht ganz wichtig!!! *wenns jetzt schon so kracht mit Vermieter*
Setze ein Schreiben auf, das der Vermieter bei Übergabe unterschreibt!! Das die Wohnung mit abgenommen wurde Schlüssel übergeben etc und das hiermit alle weiteren Ansprüche (Renovierung etc.) verfallen!! Abgenommen ist abgenommen...aber wenn ihrs nicht schriftlich habt...kann der anderes behaupten (die haben die Schlüssel nur in den Briefkasten geworfen, es hat keine Abnahme stattgefunden etc.)
Sonst kann der euch selbst wenn ihr renoviert habt noch weitere Renovierungskosten aufs Auge drücken bzw. von der Kaution einbehalten...
LG
Verena

Re: OT: wieder ärger mit vermieter :-(

Hallo bianca
Also zu Deiner ersten Frage wg Garage .Dies ist ein von Euch gemieteter Raum und was ihr darin aufbewahrt oder auch nicht geht ihn Nix an, es sei denn ihr macht nen Partykeller draus.Zumal Dein Roller ja auch ein Fahrzeug ist ;o). Und ob Du Dein Auto reinstellst oder es ungeschützt auf die straße stellst ist ganz allein Deine Sache .
Zur 2. Frage wg. Hund : Ja das darf er denn es ist sein Grundstück und hier hat er Hausrecht. Aber was will er machen wenn sich Dein Hund net beherrschen kann ;o)))und trotzdem hinkackert? Du mußt es aber sofort weg machen .
Zur 3. Frage Ja darf er denn wie Du schon sagst ist es gemeinschaftlicher Raum.Wobei völlig egal ist ob ihr oben alleine wohnt. ABER er hat Euch das Regal bewilligt das dürfte wenn man das Gewohnheitsrecht ( erst mehrere Monate/Jahre dulden und dann aus dem nichts verbieten geht nicht)geltend macht stehen bleiben .
Zur Frage 4
Nach dem neuen Mietrecht bist Du nicht verpflichtet Dich an diesen Schönheitsplan zu halten , er dient jediglich zur Orientierung. Und wie will er beweisen das Ihr nicht schon längst gestrichen habt (...habt Ihr doch ...erinner Dich ;o))...)Bei Eurem auszug achtet bitte auf Euren Mietvertrag....wenn drin steht die wohnung ist Besenrein zuverlassen braucht ihr nicht zu renovieren . Anders wenn Ihr in eine renovierte Wohnung einzieht und es steht drin das ihr sie wie vorgefunden übergeben müßt.
Und bei dem Schimmelbefall auf gar keinen Fall streichen bevor da nichts geklärt ist...fotos machen...denn er muß den Schaden tragen wenns nachweislich nicht durch falsches Lüften kommt ;o).
Meiner Meinung will er Euch los werden und das schnell, vielleicht will er sie teurer vermieten .
Bei der wohnungsübergabe Fotos machen und einen Zeugen mitnehmen , Protokoll über jedes Zimmer führen und gegenzeichnen lassen auch vom Zeugen falls er nicht unterschreibt.
Ich sprech da aus leider mehrmaligen bitteren Erfahrungen .
Falls Du nocvh Fragen hast her damit !!
GlG Antje

Re: OT: wieder ärger mit vermieter :-(

Hallo Bianca,
hast Du vielleicht schon mal gehört: Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Also überleg Dir einfach mal, was Du willst. Willst Du einfach nur in Ruhe und Frieden in der Wohnung leben, bis ihr auszieht? Dann sag der Hausbesitzerin, dass ihr euch ein wenig terrorisiert fühlt und frag, ob vielleicht Interesse besteht, euch rauszuhaben. Ihr würdet dann auch freiwillig gehen - sofern man euch bis dahin in Ruhe lässt (und euch vielleicht noch die Renovierung erlässt, beim Auszug wäre die ja normalerweise fällig. Und sich vielleicht ein bischen an den Umzugskosten beteiligt...).
Oder willst Du noch mehr rausholen, und bist dafür bereit, viel Ärger in Kauf zu nehmen? Dann geh hin und sag, dass Du Mitglied im Mieterbund bist (wäre eh zu empfehlen), und dass Du in Zukunft nur noch auf juristischem Weg reagieren wirst. Dass Dir die Wohnung dermaßen gut gefällt und man Dich schon rausklagen müsste. Und selbst wenn das durchgehen würde (was in Deiner Situation, mit Vermieter unter einem Dach, wahrscheinlich ist) dann würdest Du Einspruch einlegen, Räumungsschutz beantragen etc. - mindestens 18 Monate wären so rauszuholen. Und dann warte ab, ob er Dir ein gütliches Angebot machen möchte oder sich auf einen Kampf einlassen will.
LG,
Claudia

Re: OT: wieder ärger mit vermieter :-(

hallo claudia,
kann es sein, daß du etwas mißverstanden hast?
wir haben die kündigung eingereicht und zwar FRISTGERECHT! und generell zählt nur noch eine kündigungszeit von 3monaten- also würden wir auch recht bekommen ;-)
mal abgesehen davon, daß wir ab 1.08 in unserem eigenen kleinen häuschen ziehen werden! also so ein risiko könnten wir gar nicth eingehen, und erst recht nicht, weil wir auch recht bekommen würden ;-)
dennoch danke für deine coole antwort, wäre ich in einer anderen situation, hätte ich gerne variante 2 ausprobiert!
lg,bianca
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