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OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

huhu,
wir haben heute unsere abrechnung bekommen und wieder einmal ein paar fragen. wir hoffen, ihr könnte wie meistens helfen!
1. kann der vermieter die beiden wohnungen (vermieter und unsere) mit 1:1 abrechnen (bei selber qm-zahl), sprich, wird dem vermieter nicht das treppenhaus mitberechnet???
2. Wir haben unten einen heizkessel. darf der vermieter die entstandenen kosten per personenzahl aufschlüsseln? (1:3) obwohl der kessel ja immer heizt, also immer warmes wasser hat, auch wenn man ihn nicht braucht??? (ich hoffe, ihr versteht, was ich meine)
und noch was anderes: darf er unser bad sanieren, obwohl es ok ist?
lg,bianca
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Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

hallo bianca,
also zu 1. kann ich nur sagen, daß das üblich ist.... bei unserer alten wohnung wurden solche kosten, die die gemeinschaft betreffen (also sowas wie treppenhaus) auch durch alle parteien geteilt... das kenne ich auch gar nicht anders!?
bei dem heizkessel bin ich mir nicht sicher... im allgemeinen werden heiz- und stromkosten schon eher an eine personenzahl gebunden... wie es allerdings mit solchem neuanschaffungen ist... da würde ich eher davon ausgehen, daß es durch parteien geteilt wird.... also in dem fall, durch zwei parteien, da das ganze ja nur bedingt mit der personenzahl zu tun hat... davon abgesehen, hat der vermieter allerdings die pflicht, solche dinge -wenn nötig- zu erneuern... das darf er euch eigentlich nicht in rechung stellen, da sowas wie eine heizung ja schon recht grundlegend ist *ggg* !?
das mit dem neuen bad darf er auch... er dürfte danach sogar die miete erhöhen, wegen besserer lebensqualität *bla bla*
es kommt häufig vor, daß mehrfamilienhäuser grundsaniert werden, auch wenn die mieter mit den gegebenheiten zufrieden sind, die dann wochenlang im chaos leben (dafür dann aber üblicherweise für diesen zeitraum eine mietminderung bekommen) und am ende noch eine mieterhöhung bekommen.... ziemlich blöd, aber anscheinend legal, jedenfalls wurde von seiten der gerichte immer den vermietern/eigentümern recht zugesprochen....
ihr habt da wohl zur zeit jede menge spaß!?
liebe grüße und viel erfolg!
inka

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

hallo inka,
nee, die heizung ist keine neuanschaffung, mußte falsch verstanden haben (oder ich habe mich falsch ausgedrückt) meinem mann fällt das nur gerade auf ;-) er meint, wenn diese therme immer heizt, also immer warmes wasser hat, dann könnte man das nicht so wirklich auf die personen umrechnen, zumindest nicht den vollen teil.
was die badsanierung angeht, darf er KEINE erhöhung machen, da es sich nicth um eine modernisierung handlet!!!wir haben schon ein intaktes bad mit wanne etc. wenn wir ein bad im flur hätten oder nur ein waschbecken, dann wäre es eine modernisierung und man kann die mieten erhöhen...da haben wir uns schon bei der verbraucherzentrale schlau gemacht...
(ich sehe nur nicht ein, daß er ein neues bad macht, aber die fenster ziehen wie hechtsuppe...auserdem sagte er meinem mann, er will nichts mehr in das haus investieren, wenn mutter stirbt(bezietzerin) dann würde es ja eh verkauft, also KEINE neuen fenster...aber ein neues bad???)
danke erst einmal.
ja, wir haben spaß mit dem sohn :-( mike hatte sich so mit ihm angelegt letzte woche, daß wir fast die kündigung bekommen hätten :-(
lg,bianca

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

Hi Bianca,
wenn eure Heiztherme das Wasser anheizt, dann denke ich, dass er das schon so aufstaffeln darf, da ihr als 3 Personen-Haushalt mehr Wasser verbraucht als er.
Aber genaueres kann euch auf jeden Fall der Mieterschutzbund sagen.
LG Pamela

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

Hallo Bianca
Es gibt Umlegbare Kosten (sprich können an die Mieter weiter gegeben werden) und Kosten die nur den Vermieter betreffen. Wenns dich genauer interessiert müsste ich das mal raussuchen.
Wasserkosten werden bei und pro Person berechnet und Heizkosten über die Anzeigedinger (frag mich nicht wie die heissen) direkt an der Heizung und Warmwasser extra über Wasserzähler, wenn man keinen eigenen Boiler hat. Also so ist das bei uns im Haus, weil 3 Parteien haben Warmwasser über Boiler und die restl. 3 über die Heizung.
Zum Rest kann ich dir leider nicht weiter helfen.
LG Alex

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

hallo alex,
das ist genau der punkt!!! wir haben keine wasserzähler, keine meßstäbe an heizungen etc...es wird alles "gerecht" geteilt :-(
drum fragen wir, wie das mit dem dauernden warmen wasser in der therme ist?!
lg.bianca

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

Ohne separaten Zähler habt ihr da keine Chance .... leider. Da bleibt ja gar nichts anderes, als die Kosten umzuschlagen ...... :o(
Julia

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

Hallo Bianca,
1) das ist doch so üblich?? Ich kenne es jedenfalls nicht anders ....?
2) Naja, mit 3 Personen verbraucht man ja mehr Wasser als als Einzelperson und irgendwie muss mn ja aufchlüsseln und da macht es eigentlich schon Sinn, es pro person aufzuschlüsseln ....
VOm Sanieren haben ich keine Ahnung ;o(
Julia

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

hi julia,
es geht ja nur um das warme wasser, was ständig in der therme ist- war ne idee von meinem mann...ich hab ja auch gesagt, daß es so ist, wie es aufgelistet ist...
und was ist so üblich, mit oder ohne treppenhaus bei uns?
lg,bianca

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

Hallo Bianca,
es ist üblich, dass die Kosten des ganzen Hauses in Abhängigkeit der WOhnungsflächen berechnet werden, also MIT Treppenhaus
Ja, aber 3 Personen benutzen auch mehr warmens Wasser?
Gruß,
Julia

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

hi julia,
so hab ich es meinem mann auch gesagt, es muß immer mehr wasser geheizt werden, weil wir mehr verbrauchen...
danke nochmal, bianca

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

Hallo Bianca,
der Abrechnungsschlüssel für die Nebenkosten muss im Mietvertrag zugrundegelegt sein. qm bzw Abrechnung nach Kopf ist zulässig.
Das Bad darf er sanieren nach vorheriger Ankündigung. Ist aber nicht üblich in bewohnter Wohnung, schon gar nicht wenn ihr mit dem Bad zufrieden seid, normalerweise wird dies in unbewohnten Wohnungen gemacht, denn das bringt schon Unannehmlichkeiten mit sich.
Lg,Simone

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

hallo simone,
ja, ich reiße mich auch nicth darum :-( vor allem nicht mit kind!!!
er will es aber machen (obwohl er ja in das haus nichts mehr investieren will), die fenster machen uns hier das leben schwer, weil es immer kalt ist, obwohl das thermometer was anderes sagt- es zieht einfach nur- aber da macht er nichts und stellt sich stur!
er will einfach nur das bad machen, und zwar jetzt im sommer, er will uns die badewanne nehmen und eine dusche hinmachen- wir können aber mit den häßlichen fliesen noch gut leben! das bad an sich ist ja noch intakt!
aber da kann ich wohl nichts machen, leider...
danke für die antwort, bianca

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

Hallo Bianca, ich versuche es mal: Wir sind ja auch Vermieter und waren lange Mieter. Ich hoffe, das wir gerech abrechnen.
1. Ja er darf 1:1 abrechnen. Wenn du die Betriebskosten (Müll, Abwasser, Str. reinigung,...)meinst. Das sind die Kosten, die er an die Stadt entrichten muß und dafür gibt es auch ne Rechnung, die du einsehen kannst bzw. er macht sowieso schon ne Kopie für Euch.
2. Wie meinst du das mit dem heizkessel. Meinst du die enstehenden Wartungskosten)?
Die Heizkosten mß er nämlich aufschlüsseln und meist 50% nach qm und 50% nach verbrauch abrechnen. Ich wäre ja zu 100% per Verbrauch , aber das ist definitiv nicht zulässig. Zu diesen Kosten kommen auch noch anteilig die Kosten für die Abrechnungserstelung (bei uns Brunata) und den Schornsteinfeger, falls nötig. Da kansste nix machen, aber wir leider auch nicht.
3. Badsanierung: Das habe ich schon als Mieter erlebt und zwar folgendermaßen. Es dürfen die Kosten über 12 Jahre auf die Miete unter bestimmten Umständen aufgeschlagen werden. Aber natürlich nur, wenn es auch nötig ist. Meist ist es ja umgekehrt. Mieter möchten ein neues Bad und Vermieter nicht. Wie ist es bei Euch???
LG und schreib mal zurück
Birgitt

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

hallo birgitt,
also, mit 1:1 meine ich eher, ob das treppenhaus auch 1:1 gerechnet werden darf, oder ob es vermietersache ist...
nun machst du mich aber stutzig, weil müll und abwasser etc rechnet er personenbezogen ab, also wie mittlerweile 75%, sie unten 25% also nichts mit 1:1, ist das falsch?
heizkosten, betriebsstrom, wartung-heizung, messung heizung, hauswartskosten, grundsteuer und sach-+haftpflicht will er nun 1:1 (also qm bezogen abrechnen) vorher hat er bei sich den dachboden noch mitberechnet, er ist ausgebaut, wird aber nur bei besuch genutzt (aber NIE von uns) nun will er da wohl die heizung abklemmen, daß wir ihm nichts können
regenwasser und gartenpflege teilen wir durch 2 parteien
mit der heizung meint mein mann nur das warme wasser, was immer in diesem kessel ist. sprich es kostet ja auch strom, weil der kessel das wasser immer warm hält und sollte man da nicht auch einfach durch 2 teilen und nur den verbrauch nach personen aufschlüsseln?
kann ich dir mal unsere auflisten schicken? nur wenn es dir nichts macht!? dann scanne ich sie morgen mal...
zum bad ist zu sagen, wir wollen keine sanierung, denn das bad ist zwar nicth modisch, aber intakt! lieber wäre es uns, daß er mal die zugluft beseitigt.
naja, wir haben mal bei der verbraucherzentrale angerufen und die sagte uns, daß er eine sanierung NICHT als mieterhöhung umsetzten kann, da es bei uns KEINE modernisierung sei, eben weil wir schon ein bad mit wanne und fließendem wasser haben.
und mal ehrlich, mit einem kleinkind ein bad komplett rausreißen und neu machen muß nicth sein, oder???
lg,bianca
noch was, wie meinst du das mit 50% qm 50% verbrauch??? wir haben ja keinen zähler, nirgendwo. er rechnet also bei der heizung immer nur den verbrauch und rechnet es auf die qm hoch...

Re: OT: @obscure&andere wg mietnebenkosten

Hallo Bianca,
mal der Reihe nach:
- klar schick mir die Abrechnung. Ich schau sie mir abends an und melde mich bei Dir
- Badsanierung. Dann ist doch alles klar, wenn ihr schon mit der Berbaucherberatung tel.habt. Setzt euch nett und lieb durch. Ihr habt bestimmt etwas davon. Vielleicht gibt es ja neue Fentser. Oder was ist mit der Zugluft?
- Das mit dem Dachboden sollte wirklich geklärt werden. Auch Fewo. (teilw- genutzt)müssen ja irgendwie abgerechnet werden. Will er die Whg. dort nur im Sommer Gästen überlassen???
- warmes Wasser: hört sich kompliziert an. Strom getrennt ablesbar? Verbarauch. Da müßt ihr eine Wasseruhr haben. Wir haben den Mietern welche eingebaut und zahlen den Rest. So kann keiner meckern. warmes Wasser läuft bei uns allerdingsüber Strom, so dass kein Kessel da ist.
- Heizung: Es kann Vor- und Nachteile haben nur nach qm abzurechnen. Wir verbrauchen weniger als unseren qm-Anteil Das Dachgeschoss verbraucht mehr. Ihr habt einen Anspruch auf einen Zähler bzw. ein Ablesesystem. Das kostet allerdings Geld für eine Abrechnungsfirma und der Schuss kann! nach hinten losgehen. Eben, wenn ihr viel heizt und mehr als euren qm-Anteil verbraucht.
- wer macht denn den Hauswart. Wohnt ihr nicht in einem 2-Fam-Haus? Sind das Kosten, die sich der Vermieter einsteckt??? So was gibt es bei uns nicht. Ich schick Dir gerne mal unsere Abrechnung
LG und ich hoffe es war nicht zu lang Birgitt
Schick mal bitte per PN deine email Adresse
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