OT mietrecht und so weiter
wer kann uns helfen?
wie und wann kann ich miete mindern?
fakt ist, die fenster sind zügig :-( sie sind schon mehrmals mit ner dichtung versehen worden (vermieter) aber nichts hilft, es zieht einfach, nun haben wir die wohnung auch noch feucht :-( die fenster sind jetzt so beschlagen, daß das wasser schon läuft, ein trockentuch ist pitschnaß, wenn ich damit morgens das badfenster trocken reibe (das komplette fenster ist naß) in der küche ist nun schimmel (im bad auch) und die außenwand scheint feucht zu sein :-(
außerdem läßt er die badewanne nicht reparieren (warten wir seit anfang nov drauf) oben der verschluß ist durchgerostet, weil alt und nun können wir nur noch catharina baden, weil da wenig wasser drin nicht, da kann es dann nicht in den überlaufreinlaufen (ich hoffe ihr versteht mich)
er will lieber irgendwann ein komplettes neues bad OHNE wanne machen lassen (wenn wir mal im urlaub sind)
ich will aber ne wanne vor allem ist es mit der reparatur erst einmal getan, wir kommen mit dem alten bad klar, aber wenn es nicht gerade schön ist...(die fenster sind einfach wichtiger)
der boden ist so kalt, ich kann da nicth mit catharina spielen :-(
wer weiß rat, wann können wir die miete mindern? welche fristen muß ich vorher setzten?
darf er das bad renovieren, wenn wir nicht wollen?
lg,bianca, die gerade sehr ratlos ist :-(
Mieterverein...
unsere - glaube ich - beste investition ist der jahresbeitrag vom mieterverein...
auch wir hatten (!) eiskalten fußboden und unser vermieter fand unsere wohnung überheizt!
ich habe dir mal einen link über google gesucht, ich hoffe, er wird nicht gelöscht:
http://www.mietrecht-forum.com/topic,494,-heizen,-1-von-3%3B-heizen-und-was-damit-zusammenhaengt.html
der anwalt vom mieterverein meinte, daß man frecherweise vom vermieter 22° im wohnzimmer mit kind verlangen kann.
zum bad renovieren: ohne eure erlaubnis hat der vermieter in eurer wohnung gar nix zu suchen. das ist hausfriedensbruch.
unser vermieter wollte einen von den 3 wohnungsschlüsseln behalten - da mußten wir echt diskutieren, daß wir das nicht wollen...
schau nochmal bei google, vielleicht findest du ja noch etwas, was euch weiterhilft... ansonsten kann ich den mieterverein nur empfehlen!!!!
lg CONNY
Re: OT mietrecht und so weiter
ich weiß ja nicht, wie alt das haus ist, aber es klingt nicht so, als ob euer vermieter sich viel kümmert.
bei feuchten fenstern und schimmel müsst ihr vorsichtig sein, dass der schuss nicht nach hinten losgeht. in leider sehr vielen fällen ist das lüften daran schuld. ich kenne vermieter, die sogar die kosten eines gutachtens (messung über mehrere wochen) auf sich genommen haben, um dem mieter das zu beweisen.... die, welche ich kenne, alle mit erfolg.
feuchtigkeit schlägt sich vor allem dann auf den scheiben nieder, wenn feucht luft aus besser geheizten räumen (z.b. wohnzimmer) in die weniger geheizten räume kommt und dort auf den kalten flächen kondensiert.
ich würde mich auf jeden fall an den mieterverein wenden, bevor ich etwas unternehmen würde.
das bad würde ich übrigens nicht in meiner abwesenheit renovieren lassen... wie schon gesagt wurde, der vermieter darf eure wohnung nicht ohne euch betreten. ich würde da keine handwerker alleine rein lassen.
ich denke schon, dass er das recht auf sanierung des bades hat, aber da kann euch auch der mieterverein weiter helfen.
viel glück
lg
urmely
Re: OT mietrecht und so weiter
Bitte Beachten: das mit den nassen Fenstern wird noch schlimmer wenn ihr *dichte* Fenster habt. Da muss man ganz toll mit lüften dagegenarbeiten. Ich kann dir die Internetseite von Ernst Vill empfehlen über SCHIMMELPILZ; steht bei mir im Profil. Da wird ganz genau erklärt wie man am besten lüftet und was man alles beachten muss.
GLG und ich hoffe dir hilft es weiter
Alex
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