OT: Wer kennt sich mit Elternzeit gut aus?
und zwar geht es um folgendes: Eigentlich hatte ich mit meinem AG eine schriftliche Vereinbarung, dass ich jeweils jährlich spätestens acht Wochen vor dem Geburtstag meines Sohnes schriftlich mitteile, ob ich ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen werde.
Nun habe ich im Frühjahr meinem AG die erneute Schwangerschaft mitgeteilt - da war ich im zweiten Jahr Elternzeit. Theoretisch hätt ich nun vor ca. drei Wochen wieder mitteilen müssen, dass ich ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen möchte. Dies fiel mir ein paar Tage zu spät auf; allerdings meinte mein Mann, dass ich nun sowieso wieder Kündigungsschutz habe, da ich wieder schwanger bin und es ja außerdem schon telefonisch besprochen war, dass im Oktober das zweite Kind kommt - seiner Meinung nach war also die schriftliche Mitteilung hinfällig.
Nun mache ich mir aber Sorgen, ob sie mich nun trotzdem kündigen könnten, denn heute hatte ich eine Mitteilung im Briefkasten, dass die Post eine "gewöhnliche Briefsendung" (kann dann ja nur ein Einschreiben sein) nicht zustellen konnte.
Und wie geht das eigentlich dann mit der Elternzeit des zweiten Kindes? Schließt sich diese erst an die drei Jahre Elternzeit des ersten Kindes an oder muss man diese auch spätestens zwei Wochen nach der Geburt beantragen?
lg Dani mit Noah (*11.10.02) und Jana 35. SSW in BEL :-(
Re: OT: Wer kennt sich mit Elternzeit gut aus?
ich weiß nicht, ob du für das erste kind das nächste jahr wieder hättest beantragen müssen, aber ich weiß, daß die elternzeit des 2. kindes NICHT angehängt werden können...
du kannst entweder die elternzeit des 1. kindes kündigen und erneut für das 2. kind elternzeit beantragen, oder du bleibst weiter in der elternzeit des 1. kindes und geht dann die restliche zeit, bis dein 2.kind 2bzw3 jahre alt wird wieder in elternzeit, muß aber neu beantragt werden, ich glaube 8wochen vorher schriftlich, wenn es sich nicht an den mutterschutz anschließt...
ich hoffe, ich habe das richtig verstanden, habe es mir nämlich gestern und heute ausgibig durchgelesen...
lg.bianca
Re: OT: Wer kennt sich mit Elternzeit gut aus?
so, wie ich es mit dem AG schriftlich festgehalten hatte, hätte ich spätestens acht Wochen vor Noahs zweitem Geburtstag (das war vor ca. 3 Wochen) das letzte Jahr neu beantragen müssen - habe ich aber eben nicht getan, da es mir zu spät eingefallen ist....
Da zu dem Zeitpunkt mein AG aber längst von der erneuten Schwangerschaft unterrichtet war, soll ich lt. meinem Mann aber wieder automatisch Kündigungsschutz haben. Aber ob das wirklich so ist, weiß ich nicht.
lg Dani
Re: OT: Wer kennt sich mit Elternzeit gut aus?
dann zieh doch einfach das schriftliche für die Anzeige der Schwangerschaft nach. Dürfte ja nicht stören. :-)
Derzeit biste ja imho schon im MuSchu, oder?
Und wenn du das 3. Jahr noch nicht beantragt hast, dann ist das doch prima, denn das kannste ja bis zum 8. Geb. flexibel nehmen, wenn ich das richtig verstanden habe.
D.h., du beantragst jetzt 3 Jahre und danach das letzte Jahr vom ersten Kind, falls du das so möchtest.
Und das mit dem Kündigungsschutz stimmt ja, sobald du schwanger bist. Und es gibt imho keine Vorschrift, dass man seinem AG es schriftlich mitteilen muss, dass man schwanger ist.
LG und Daumendrück, Dea
Re: OT: Wer kennt sich mit Elternzeit gut aus?
ich weiß gar nicht genau, ob ich nun im Mutterschutz bin oder nicht. Denn seit mein Sohn im Okt. 2002 geboren wurde, bin ich ja in Elternzeit. Und Mutterschutz ist doch nur zum Schutze der Mutter und des Kindes da, wenn die Mutter arbeitet; sodass sie eben sechs Wochen vor und acht Wochen nach Entbindung nicht arbeiten muss.
Aber stimmt schon, was du da schreibst: Wenn ich nun versäumt habe, das dritte Jahr zu beantragen, kann ich das theoretisch viel später noch nehmen, wenn ich Bedarf habe.
Ich möchte sowieso ab Oktober dann höchstens noch die drei Jahre für Jana nehmen - und das letzte Jahr für Noah nicht mehr, da ich wenn Jana im Kiga ist, wieder arbeiten gehen möchte.
Okay, ich bin jetzt wieder ein bisschen beruhigter und bin mal gespannt, was für einen Brief ich morgen auf der Post abholen kann. Vielen Dank.
lg Dani
Re: OT: Wer kennt sich mit Elternzeit gut aus?
alles jetzt mal unter Vorbehalt, evtl. kennt sich jemand noch genauer aus, aber so wie ich das verstanden habe, dann hast du derzeit ein Arbeitsverhältnis, aber eben ein ruhendes. Und somit müsstest du alle Rechte aus diesem Arbeitsverhältnis haben, eben diesen neuen Kündigungsschutz und evtl. gibts sogar die 13 EUR/Tag von der Krankenkasse, wenn du nicht privat versichert bist.
Evtl. nochmal bei der Krankenkasse oder auf irgendeinem Amt nachfragen.
LG, Dea
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