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Nochmal Frage zum Mutterschutz

diese Frage ist hier bestimmt schon zum x-ten mal gestellt worden, aber ich muß sie nochmal stellen.
Die 8 Wochen MuSchu nach der Entbindung sind die fest, oder hängen die wirklich davon ab, wann das Kind geboren wird? Laut vorraussichtlichen ET am 10.9. bin ich im MuSchu bis zum 5.11. Wenn das Kind aber nun 2 Wochen früher oder später zur Welt kommt, steht der Termin trotzdem fest?
Ich frage deswegen, da ich meinen Jahresurlaub davor hängen will, und ich nicht genau weiß, wieviel Tage Urlaub mir noch zustehen in diesem Jahr. Elternzeit hänge ich gleich hinten an.
Kann mir jemand weier helfen? LG Tina
Bisherige Antworten

Re: Nochmal Frage zum Mutterschutz

also wenn dein kleines zb zwei wochen früher kommt, dann würden dir ja vorher von den sechs wochen muschu zwei fehlen. die werden nach den neuen regelungen dann hinten rangehängt. also ich sehe das eigentlich so, daß die sechs wochen vor und acht wochen nach voraussichtlichen et eigentlich feststehen.
ich werde meinen resturlaub auch vorher nehmen.
lg *mia* 28.ssw

Re: Nochmal Frage zum Mutterschutz

Hallo,
ich habe auch meinen Jahresurlaub vorne dran gehängt. Mein MuSchu geht bis 28.11 und ich bekomme die Urlaubstage für Dezember und November angezogen (bin im öffentl. Dienst). Ging mein MuSchu bis 30.11 hätte ich für November den Urlaub noch bekommen :o(((((
Wird wohl nach vollen Monaten gerechnet. Du müßtest also bis einschl. Oktober Urlaubsanspruch haben.
LG Sugar

Re: Nochmal Frage zum Mutterschutz

also bei uns wird aufgerundet. ich habe bis 17.11. muschu und bekomme von meinen 30 urlaubstagen 2 abgezogen für dezember :-)
lg *mia*

Re: Nochmal Frage zum Mutterschutz

da hab ich wohl einen doofen Arbeitgeber *schmoll*

Re: Nochmal Frage zum Mutterschutz

Hallo,
soweit ich das verstehe bekommt man aber mindestens 8 Wochen nach der Entbindung, das heisst wenn Dein Kind ein paar Tage später als der errechnete Termin kommt, bekommst du noch die Urlaubstage vom November. Die kannst du dann an die Elternzeit dranhängen.
Grüße Sannie

Re: Vielen Dank!

Ihr habt mir sehr geholfen. Dann muß ich also nur noch reine 14 Arbeitstage (3 Wochen) arbeiten. Uff, das halt ich noch durch.

Re: Nochmal Frage zum Mutterschutz

Das MuSchu-Ende 5.11. steht fest, solange dein Kind pünktlich oder vor Termin kommt. Hast du einen kleinen Bummler, so dauert der Muschu in jedem Falle bis 8 Wochen nach Geburtstag des Zwerges. Ob sich dadurch der Urlaubsanspruch ggf. noch ändert, weiß ich allerdings nicht. Aber wenn, dann können sich die Urlaubstage ja nur erhöhen, somit steht deiner Urlaubsplanung nichts im Wege.
LG Jana

Re: Nochmal Frage zum Mutterschutz

Du hast Anrecht auf mindestens 14 Wochen Schutzfrist. Wenn das Kind eher kommt, wird die Zeit drangehängt, wenn es später kommt hast Du auf jeden Fall noch 8 Wochen nach der Geburt.
Viele Grüße,
Christine
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