Noch mal eine Frage zum Urlaubsanspruch
ich habe vor ein paar Tagen dieses Thema schon mal angesprochen. Mein ET ist der 07.09., also mein Mutterschutz endet am 02.11. Mein Gesamturlaubsanspruch für das Jahr ist 30 Tage. Jetzt habe ich gedacht, dass ich bei 11 Monaten 28 Tage Urlaubsanspruch hätte. Die Personalabteilung konnnte das aber nicht bestätigen und meint, dass nicht die Monate, sondern die Tage zählen. Somit hätte ich nur 25 Tage Urlaub. Stimmt das? Ist jemand in der ähnlichen Situation, dass der Mutterschutz am Anfang eines Monats endet?
Lieben Gruß von Belgin (16+4)
Re: Noch mal eine Frage zum Urlaubsanspruch
tut mir leid, aber deine personalabteilung liegt meiner meinung nach falsch! Die tage zählen nicht! Das ergibt sich schon aus dem bundesgelderziehungsgesetz, wonach nur für volle monate 1/12 des urlaubsanspruches abzuziehen sind. Würdest du nämlich direkt nach dem mutterschutz wieder arbeiten, hättest du den vollen urlaubsanspruch - wenn du also danach stattdessen in elternzeit gehst, tritt eben besagtes bundeserziehungsgeldgesetz ein, der dir deinen urlaub um 1/12 kürzen würdest. Du hast also für 11 monate urlaubsanspruch, nicht für 10 monate und 2 tage. Woran machen die denn diese berechnung fest? Ich würde dies nochmals mit den leuten klären.
GLG Christiane
Re: Noch mal eine Frage zum Urlaubsanspruch
ich kann das vorher geschriebene nur betätigen.
Es wird für jeden VOLLEN Monat Erziehungsurlaub der Urlaub gekürzt. Bei dir also 30/12*11 = 27,5, da immer aufgerundet wird, ergibt das 28 Tage!
Es gibt aber unterschiedliche tarifverträgliche Regelungen dazu, eventuell steht dazu was anderes in deinen Tarifvertrag? Mußt du mal nachsehen, falls für dich einer gilt.
Viele Grüße
Katrin
Re: Noch mal eine Frage zum Urlaubsanspruch
deine Personalabteilung hat durchaus Recht, auch wenn du es nicht glauben magst. Sie haben es dir vielleicht ein bisschen unverständlich erklärt.
Bei mir ist es ähnlich wie bei dir, ET 04.09. und ebenfalls 30 Tage Urlaubsanspruch. Das heisst, für jeden Monat hast du einen Anspruch von 2,5 Tagen (12x2,5 =30).
Die Zeit des Mutterschutzes zählt mit. Er endet, bei dir und mir, mitten in einem Monat. Was den Urlaubsanspruch angeht, so werden nur volle Monate gerechnet, in unserem Fall also 10 (Januar - Oktober). Und 10 x 2,5 ist 25.
Mit Bundeserziehungsgeld usw hat die Berechnung des Urlaubsanspruchs nichts zu tun !!!!
Gruß,
Sunshine
Re: Noch mal eine Frage zum Urlaubsanspruch
was du geschrieben hast, ist richtig, wenn du zum 04.09. kündigen würdest. Wenn Arbeitsverhältnisse enden oder beginnen zählen nur volle Monate für den Urlaubsanspruch. Da auch in der Elternzeit/Erziehungsurlaub das Arbeitsverhältnis weiter besteht, greift dieser entsprechende Paragraph des Urlaubsgesetzes nicht. Aber viele Arbeitgeber rechnen trotzdem so und solange der Arbeitnehmer nichts dagegen sagt ... Im Urlaubsgesetz gibt es aber keine Regelung zur Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit, aber im Erziehungsgestz steht eine Regelung dazu und die ist dann eben anzuwenden.
Du hättest also auch 3 Tage mehr Urlaub ;-)
(Falls keine andere Tarivertragliche Regelung vorliegt)
Ich hoffe du nimmst mir das jetzt nicht übel, sollte keine Belehrung oder so was sein. Ich finde es nur immer echt grausam, wie Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer besch...
LG Katrin
Re: Noch mal eine Frage zum Urlaubsanspruch
Katrin hat es auf den Punkt getroffen. Der entsprechende § des Bundesurlaubsgesetzes ist nur einschlägig, wenn es um Urlaub vor Erreichen der Wartezeit bzw. Ausscheiden aus dem Unternehmen geht. Nicht jedoch, für die Berechnung des Urlaubsanspruches bei Mutterschutz/Elternzeit. Hier ist das Bundeserziehungsgeldgesetz einschlägig. Ich an Deiner Stelle würde nochmals zur Personalstelle gehen!
Grüßle
Andrea
Re: Noch mal eine Frage zum Urlaubsanspruch
auch in der Branche tätig ;-)
LG Katrin
Re: Noch mal eine Frage zum Urlaubsanspruch
merkt man das so arg ???? :0)))
GLG Andrea
Vielen Dank für die zahlreichen Zuschriften
vielen Dank für die zahlreichen Zuschriften. Bin zwar jetzt ein wenig durcheinander aber ich werde mich nochmal mit der Personalabteilung in Verbindung setzten. Ich weiß zwar nicht so recht, wie ich das durchsetzen soll, wenn die anderer Meinung sind. Wir haben als Ingenieurbüro mit ca. 300 Angestellten weder einen Tarfifvertrag noch einen Betriebsrat.
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