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Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld...bin planlos

Hallo,
kann mir jemand sagen, wie das genau ist:
Wenn ich sechs Wochen vor der Geburt in Mutterschutz gehe, wer zahlt mir dann das Mutterschaftsgeld, Arbeitgeber oder Krankenkasse, und muss ich es beantragen, wenn ja, wann?
Außerdem bekomme ich laut meinem Arbeitsvertrag (Arzthelferin) immer im Dezember ein 13. Gehalt. Wie ich meinem Vertrag entnehme, steht mir dieses 13. Gehalt auch anteilmäßig zu, wenn ich dieses Jahr in Mutterschutz gehe, kann das sein? Muss das dann der AG oder die KK zahlen?
Hifeeeeee, wer kennt sich aus???
Danke!
Conni, 27. SSW
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld...bin planlos

du bekommst max. 49 Tage bevor du in Mutterschutz gehst von deinem Arzt eine Bescheinigung über die Schwangerschaft bzw über den ET die gibst du deiner KK die leitet dann alles in die Wege, du bekommst einen Teil vom Arbeitgeber und einen Teil von der KK und zwar 6 Wochen vor und 8 Wochen lang nach der Geburt. Also keine Panik, das geht alles seinen Weg sobald du die Bescheinigung hast. Deine Arbeitszeit gilt also bis 8 Wochen nach der Geburt, wie das mit dem 13. Gehalt ist solltest du am besten mit deinem Arbeitgeber klären.
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