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Mutterschaftsgeld bei Familienversicherung???

hallo zusammen,
ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen?!?!
wir sind zur zeit bei meinem mann familienversichert, da ich nur auf aushilfsbasis arbeite.
bekomme ich überhaupt mutterschaftsgeld von der kk? oder gehe ich tatsächlich "leer" aus? das mutterschaftsgeld war ja doch schon ein recht nettes sümmchen...
bin gespannt, ob mir eine von euch weiterhelfen kann.
danke im voraus & lg
CONNY & FELICIA (*16.05.02) & krümel 12. ssw
Bisherige Antworten

Re: Mutterschaftsgeld bei Familienversicherung???

hallo conny,
man bekommt nur dann mug, wenn man selber versichert ist und auch was verdient. somit wirst du leer ausgehen.
früher gab es für familienversicherte ein entbindungsgeld von 150 dm. ich weiss nicht, ob es nicht auch dem rotstift nach der gesundheitsreform zum opfer gefallen ist.
frag mal deine kk.
lg tanja

Re: Mutterschaftsgeld bei Familienversicherung???

@mooresweetys:
Deine Vermutung ist richtig. Das Entbindungsgeld ist meiner Kenntnis nach auch dem Rotstift zum Opfer gefallen :-(
LG, Michaela 17 SSW

@mooresweetys

Deine Vermutung ist richtig. Das Entbindungsgeld ist meiner Kenntnis nach auch dem Rotstift zum Opfer gefallen :-( LG, Michaela 17 SSW.

Re: Mutterschaftsgeld bei Familienversicherung???

Hallo,
ich arbeite auf 331 Euro Basis und bin bei meinem Mann mitversichert. Ich bekomme einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld von der Bundesmutterschaftsgeldstelle (ich glaube, die sitzt in Bonn). Irgendwo habe ich die Adresse, weiß im Moment leider nicht, wo. LG Katja 13. SSW

Und wie ist das, wenn ...

... man nicht familienversichert ist ? Bin ja in der Elternzeit und mit meiner Tochter noch extra versichert. Gibt´s da auch nix ???
LG, Uljana 11.SSW mit Maria (*07.06.02)

Mutterschaftsgeld.... ...

gibt es von der KK nur, wenn die werdende Mama entweder noch in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis steht; dann nämlich Mutterschaftsgeld von der KK und die Aufstockung zum vorherigen Netto vom AG.
Oder, die werdende Mama befindet sich noch in der Elternzeit des 1. Kindes. Natürlich auch beim 2.Kind, wenn auch dieses in der bestehenden Elternzeit geboren wurde.
Also, Uljana, die bestimmt bis 06.06.2005 Elternzeit genommen hat, bekommt die 13,00 ? kalendertäglich von der KK.
& Wochen vorher bis 8 Wochen nachher.
Aber an die "7-Wochen-vorher-Bescheinigung" denken. Bekommt Ihr beim FA. Der FA bescheinigt darin den voraussichtlichen ET und diese Bescheinigung darf nicht einen Tag älter als eben 7 Wochen vor dem ET ausgestellt sein.
Dann ab damit zur KK und dann gibt es auch das Mutterschaftsgeld!
LG
Inken, Jendrik (*27.02.2003) + ? 13 +6

& Wochen vorher heißt natürlich 6 Wochen..OT ...

Danke für die Info ! o.T. aber gglg ->

DANKE für Eure Antworten!!! oT aber LG

Re: Mutterschaftsgeld bei Familienversicherung???

und wie verhält sich das, wenn man noch in elternzeit vom ersten kind ist und trotzdem familienversichert ist? ich war selbst versichert, aber leider ist inzwischen mit AG konkurs gegangen und ich hätte mich entweder selbst versichern (und damit zahlen) müssen oder halt in die familienversicherung meines mannes wechseln müssen. wie verhält es sich den in dem fall?
danke und lg
anja
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