Mutterschaftsgeld Krankenkasse
Ihr dürftet das ja schon hinter Euch haben.
Brauche ich nur die Bescheinigung vom Arzt um das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse zu beantragen oder muss da extra noch ein schriftlicher Antrag erfolgen?
Sabine (33+3)
Re: Mutterschaftsgeld Krankenkasse
ich habe vom Arzt die Bescheinigung bekommen und bei meiner Krankenkasse (Barmer) nachgefragt was ich jetzt damit machen soll.. Die nette Dame sagte mir dann ich sollte es zuschicken und sie schickt mir einen Antrag den ich zum Mutterschaftsgeld noch ausfüllen musste !
Also ich würd an deiner Stelle dort anrufen, dann schicken die dir den Antrag zu !
LG Melanie 36+3
Re: Mutterschaftsgeld Krankenkasse
Manchmal bin ich froh, dass die Krankenkasse keine 5 min Fußweg entfernt ist.
Sabine für die ab morgen die Muschufrist beginnt
Re: Mutterschaftsgeld Krankenkasse
du reichst nur die Bescheinigung vom FA ein. Ich musste nur noch eine Bescheinigung vom Arbeitsamt miteinreichen, weil ich ja arbeitslos bin.
Dann läuft alles automatisch. Bei mir war es so, dass die KK nach 2-3 Wochen mir einen Brief schickte. Dort stand drin, dass sie das MuSchGeld erst bis zum ET zahlen. Wenn das Kind da ist, muss ich die Geburtsurkunde hinschicken, dass sie genau vom Geburtstag an 8 Wochen berechnen können.
Ich hoffe, das war jetzt nicht allzu kompliziert ausgedrückt.
Jedenfalls brauchst du keinen schriftlichen Antrag extra stellen.
Alles Gute, Christina 37+0
Re: Mutterschaftsgeld Krankenkasse
was war das für eine Bescheinigung vom Arbeitsamt. Hat die KK ein Formular geschcikt, welches Du vom Arbeitsamt ausfüllen lassen musstest oder wie war das?
Viele Grüße
Heike
Re: Mutterschaftsgeld Krankenkasse
ich bin ab dem 28.08.04 im Mutterschutz, ET 9.10.04. Das Arbeitsamt schickt dir eine Abmeldebescheinigung und eine Bescheinigung über die Zahlungen, die du erhalten hast. Da steht nur "Bescheinigung" drüber und diese schickst du zusammen mit der Bescheinigung vom FA über den errechneten ET einfach an deine KK. Den Rest machen die dann.
Ich habe bis zum 28.08. Arbeitslosengeld bezogen und ab dem 29.08. bekomme ich Mutterschaftsgeld. Das ist die Höhe vom ALG. Also hast du finanziell keine Einbußen.
Frag ruhig nach, wenn du etwas nicht verstanden haben solltest!
Liebe Grüße, Christina 37+1
Re: Mutterschaftsgeld Krankenkasse
Heike
Re: Mutterschaftsgeld Krankenkasse
Ich bin bei einer BKK versichert und mußte nur das 7-Wochen-Attest vom FA einreichen. Da sind auf der Rückseite noch persönliche Informationen einzutragen, die die KK braucht. Den Rest erledigen die selbst.
Du bekommst erstmal nur das Geld bis zum ET, danach mußt Du nochmal einen Antrag mit Geburtsurkunde einschicken für die restlichen 8 Wochen.
LG Katrin
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