Mutterschaftsgeld?
mal eine frage!! ich bekomme doch 6wochen vor und 8wochen nach ET mein volles Gehalt oder?? bekommt man von dem Geld was abgezogen? ich arbeite vollzeit!!
lg lilly
Re: Mutterschaftsgeld?
ich glaube von der Krankenkasse gibt's 13? am Tag, und Dein AG legt normalerweise drauf was zum Nettolohn fehlt. Ich warte aber auch noch auf genauere Infos aus unserer Personalabteilung, z.B. bin ich in dieser Zeit selber Krankenversichert?
LG Jessie
Re: Mutterschaftsgeld?
Ca. 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bekommst du eine Bescheinigung über diesen Termin von deinem Frauenarzt.
Diese Bescheinigung schickst du dann zu KK.
Die zahlen 6 Wochen vor ET bzw. 8 Wochen nach ET 13 Euro pro Tag. Den Rest zu deinem Nettogehalt zahlt dein Arbeitgeber.
Nach der Geburt schickst du dann eine (Kopie?) Geburtsurkunde zu deiner KK und zu deinem AG.
Du bekommst also für die Zeit, wo du in Mutterschutz bist von zwei Stellen dein Geld, ein Teil von der KK und den anderen Teil von deinem AG. Abgezogen wird da nix.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Alles Gute weiterhin für dich und viele Grüße
Sandra 28+2
Re: Mutterschaftsgeld?
wenn Du gesetzlich krankenversichert bist (und nicht etwa privat), stimmt das alles so. Bei Beamten und freiwillig Versicherten bin ich mir nicht sicher.
Vor drei Jahren habe ich zunächst von der Krankenkasse eine Abschlagszahlung bekommen und erst einige Monate später den Restbetrag. Damals hing die Dauer des Mutterschutzes aber auch vom Geburtstag des Kindes ab, da mein Kind zwei Tage vor dem Termin kam, habe ich auch für zwei Tage weniger Geld bekommen. Das hat sich, glaube ich, geändert.
Also, das Geld bekommst Du, aber eventuell nicht zur gleichen Zeit wie sonst...
Viele Grüße, Marion
verständnisfrage
ellie ET 2.10.04
Re: Mutterschaftsgeld?
der Mutterschutz dauert mindestens 14 Wochen, egal wann das Kind kommt. Verspätet es sich, dauert er entsprechend länger.
Als Angestellte bekommt ihr während dieser Zeit euer Nettogehalt weitergezahlt. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 EUR pro Tag, wenn das nicht reicht, schießt der Arbeitgeber den Rest zu.
Das ganze ist mit etwas Formalkram verbunden, damit auch jede Institution weiß, wieviel wer zahlt. Wichtig ist dann auch der tatsächliche Geburtstermin, um die Dauer des Mutterschutz zu ermitteln. Wichtig ist der Schein mit dem voraussichtlichen Geburtstermin, den der FA aber frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin ausstellen darf.
Wichtig auch: wer Anspruch auf Erziehungsgeld hat, bekommt keines solange das Mutterschaftsgeld gezahlt wird.
Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen,
Liebe Grüße,
Melanie mit Ulrike und Flöhchen (ab heute 19.SSW)
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