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MuSchutz ab wann rechnen...

Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, ab wann die 8 wöchige Mutterschutzfrist gerechnet wird, wenn das Kind zu früh kam? Rechne ich ab Tag der Entbindung (und muß die nicht "genommenen" Tage der 6 Wochen vor Termin verschenken ) oder wird trozdem ab dem eigentlich errechneten Entbindungstermin gezählt?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Claudia mit Finn 10Wo
Bisherige Antworten

Re: MuSchutz ab wann rechnen...

ich glaube, da gab es eine änderung seit diesem jahr. jetzt ist es
wohl so, daß bei zu früh geborenen kindern der errechnete et
als stichtag genommen wird und bei nach dem et geborenen
kindern der wahre geburtstermin. früher war es in jedem fall der
echte geburtstag außer bei frühchen.
hoffe, das war richtig.
lg, manuela.

Re: MuSchutz ab wann rechnen...

hallo,
ich als extremfrühchenmama kenne mich ja aus...
also. die tage, wo der kleine zu früh gekommen ist, werden die hintendran gerechnet, also 8 wochen plus die tage zu früh- ab geburt gerechnet...6 tage zu früh zählt aber nicht als frühgeburt...alles was vor der 36.woche gekommen ist, zählt als frühchen (oder 38. woche, weiß nicht mehr so genau) dann würden dir nochmals 4 wochen mehr zustehen...
ich hoffe, ich konnte dir helfen
lg,bianca
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