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Mindestarbeitszeit in Elternzeit?

Hallo, ihr Lieben,
also, dass ich in der Elternzeit bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten darf, ist mir ja klar. Aber wieviele Stunden muss ich denn mindestens arbeiten? Im alten Gesetz waren es wohl mal 15, aber jetzt finde ich dazu nichts mehr.
Und kann man das Ganze dann stufenweise erhöhen??
Kennt sich jemand aus?
Gruß BG *verwirrtbin*
Bisherige Antworten

Re: Mindestarbeitszeit in Elternzeit?

Hallo,
eine Mindeststundenanzahl gibt es nicht! Du darfst nur nicht über 400,00? kommen, sonst wird Dir das Erziehungsgeld gekürzt. Ob Du nun 1,2 oder 15 Stunden pro Woche arbeitest bleibt Dir überlassen!
LG Nicole

Re: Mindestarbeitszeit in Elternzeit?

Hallo,
ob das mit den mindestens 15 Stunden noch stimmt, weiß ich auch nicht genau. Ich glaube, die Stunden stufenweise erhöhen ist theoretisch schon möglich, es kommt halt nur darauf an, ob Dein Arbeitgeber da mitmacht.
Was ich aber z. B. nicht weiß: Muss mein AG mich während der Elternzeit auf meinen Wunsch hin in Teilzeit beschäftigen oder könnte er meinen Wunsch auch ablehnen? Naja, ich werde wohl mal bei der Hotline des Bundesministeriums anrufen. Von denen haben wir zu Hause diverse Broschüren, auch zur Elternzeit, und da steht irgendwo eine Telefonnummer drin. Vielleicht helfen Dir die Broschüren ja auch weiter, Du kannst sie beim Ministerium auf der Homepage kostenlos bestellen.
Ciao, Elisabeth

Re: Mindestarbeitszeit in Elternzeit?

Hallo Elisabeth,
soweit ich weiß, hast Du keinen Anspruch auf Einstellung Teilzeit in der Elternzeit. Deshalb mußt Du ja die Länge der Elternzeit angeben, damit Dein AG entsprechend Ersatz (je nach Größe Betrieb)hat. Es ist also eine reine Sache des Wohlwollens. In meiner Firma ist es sogar schon vorgekommen, das nach Beendigung der Elternzeit "angeblich" kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden war (allerdings bei Wechsel von Voll auf Teilzeit). Soviel zum Thema Ansprüche lt. Gesetz ! Ich habe in der Elternzeit wieder angefangen. Da meine Stelle aber definitiv eine Vollzeitstelle ist, mein Chef mich aber unbedingt wieder haben wollte, arbeite ich jetzt 30 Stunden, mache aber die Arbeit einer Vollzeitstelle. Eigentlich schön blöd, hatte aber keine andere Wahl.
LG M@scha

es gibt einen Rechtsanspruch!

Hi Elisabeth,
es gibt in der Elternzeit einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung!!!!
Allerdings gibt es Eckdaten (z.B. Größe des Betriebes, mind. 15 Angestellte) die erfüllt sein müsen. Die Mindeststundenzahl hängt soweit ich weit auch von der Branche ab, bei mir sind es z. B. 7 Stunden (Schule). Das weiß ich, denn ich befinde mich in Elternzeit und arbeite Teilzeit.
Musst Dich mal bei Betriebsrat oder so erkundigen.
LG, Kerstin mit Sören (2 1/4) u. 12 SSW

Re: Mindestarbeitszeit in Elternzeit?

Hallo,
hier ein link zu mehr infos:
http://www.bmwa.bund.de/bmwa/generator/Navigation/Beruf-und-Karriere/Teilzeit/Arbeitszeit-Modelle/elternzeit,did=24708.html
uppps - hoffe der is nicht zulang :-/
LG,
Sabine (15 SSW)
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