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Mal ne wichtige Frage hab!!!!!!!!!!!!

Ich kann ein Nebenjob auf 180 Euro machen wo muss ich denn was angeben wegen dem Mutterschaftsgeld?
Danke Natti
Bisherige Antworten

Re: Mal ne wichtige Frage hab!!!!!!!!!!!!

Hi,
du kannst bis 400? monatlich dazuverdienen, ohne dass dir das Erziehungsgeld gekürzt wird.
VG Jenny
PS: Meinst du mit Mutterschaftsgeld das Erziehungsgeld?

Re: Mal ne wichtige Frage hab!!!!!!!!!!!!

Wenn Du das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse meinst, dann hat das nichts mit dem Nebenjob zu tun. Naja nicht direkt. Mutterschaftsgeld bekommst Du unabhängig davon ob Du nun 180 ? verdienst oder 1500 ?. bis zu 13 ?/Tag gibt es von der Kasse. Mutterschaftsgeld erhalten aber nur freiwillig oder pflichtversicherte Mitglieder. Bei familienversicherten und privat versicherten ist das anders.
LG Sabine

Re: Mal ne wichtige Frage hab!!!!!!!!!!!!

Kennst Du Dich damit aus? Ich bin ja pflichtversichert, bekomme ich dann auch erneut das Mutterschaftsgeld , wenn ich in den Muschu gehe, obwohl ich nicht gearbeitet habe? Bin ja noch in Elternzeit. LG Nicole

Re: Mal ne wichtige Frage hab!!!!!!!!!!!!

Ich bin da zwar belesen und der Broschüre vom Bundesministerium steht "Beginnt wegen der Geburt eines weiteren Kindes eine neue Mutterschutzfrist noch während der Elternzeit, besteht trotz Anspruch auf Mutterschaftsgeld grundsätzlich kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss...."
Also ja, Du bekommst Muschaftsgeld.
Falls Du irgendwelche Fragen hast, kannst Du Dich an das Bundesministerium für Familie...wenden
[email protected]
LG Sabine

Re: Mal ne wichtige Frage hab!!!!!!!!!!!!

Hallo Nicole!
Ich habe von einer Mama aus Lillys Krabbelgruppe erfahren, das man das auch erhält, wenn man noch in Elternzeit ist. Also, informier Dich mal bei Deiner Krankenkasse.
LG Uli
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