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Lauter Anträge: Blicke langsam nicht mehr durch...

Hallo,
ich mal wieder! Es gibt ja soooooooo viel zu überlegen momentan, in meinem Kopf herrscht Chaos!
Da mein Freund und ich offiziell nicht zusammenleben werden (er wohnt ja momentan 120 km entfernt), gelte ich dann als alleinerziehend. (Nur dann steht mir Erziehungsgeld zu.) Ich behalte hier meinen Wohnsitz und besitze auch einen eigenen Mietvertrag, alles somit kein Problem.
Nun meine Frage:
Wir wollen vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung (Jugendamt) und eine Sorgerechtserklärung (wo?) machen.
In wessen Wohnort müssen wir das machen? In meiner Stadt, oder? Da das Baby wahrscheinlich in seinem Wohnort auf die Welt kommt (ich verbringe die Zeit vor dem ET dort), wird es doch dort beim Standesamt angemeldet (macht das Krankenhaus automatisch). Kennt sich hier noch jemand aus?
Andere Frage:
Muss ich meine Elternzeit/Erziehungszeit bei meinem Arbeitgeber schriftlich einreichen? Ist mir nämlich ganz neu, habe ich heute zum ersten mal gehört. Wie mache ich das? Ab wann hat man denn Elternzeit, doch erst nach dem Mutterschutz, oder? Was genau muss ich in einen solchen Antrag reinschreiben?
Wie Ihr seht, ich habe komplett den Durchblick verloren!
Hilfe!
Vielleicht kann mir jemand helfen?
LG
Conni
Bisherige Antworten

Re: Lauter Anträge: Blicke langsam nicht mehr durch...

Wir haben diese Erklärungen beim Jugendamt auch damals vor Jonahs Geburt gemacht, hatten es aber einfacher, da wir zusammen in einer Stadt wohnten. Ruf doch kurz bei Deinem Jugendamt an und frag nach!Ich würde aber auch denken, daß das bei Dir gemacht im Ort gemacht wird.
Und das KH wird den Nachwuchs im Standesamt des Geburtsortes anmelden.
Den Antrag auf Elternzeit mußt Du schriftlich einreichen! Bei mir reichte damals ein formloses Schrieben, in dem ich mitgeteilt habe, daß ich im Anschluß an die acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt nahtlos in die Elternzeit übergehen möchte. Und natürlich mußt du reinschrieben, wie lange Du Elternzeit beantragen möchtest!
Mein AG brauchte noch zusätzlich die Kopie der Geburtsurkunde.
Alles nur halb so wild, Kopf hoch!!! ;o)
LG
Anja

Re: Lauter Anträge: Blicke langsam nicht mehr durch...

hallo,
ich kann dir dazu nur sagen, daß mein mann unsere catharina beim standesamt vom geb-ort anmelden mußte...und die haben es automatisch unserem wohnort mitgeteilt! so wird es dann wohl auch bei euch sein...zur vaterschaftsache kann ich nichts sagen, da wir verheiratet sind...
elternzeit hat man sofort! sprich, dein mann kann elternzeit nehmen, während du noch im mutterschutz bist- rein theoretisch...wenn du die elternzeit nimmst- sofort im anschluß des mutterschutzes, dann mußt du der firma 6 wochen vor beginn- also im normalfall 2 wochen nach geburt- schriftlich sagen, daß du sie nimmst und wie lange du sie nimmst, red mit deiner firma, hab schon gehört, daß einige nen vordruck dafür haben...
wenn du erstmal arbeiten willst und erst nach zB 4 monten elternzeit haben willst, mußt du der firma 8wochen vorher schriftlich bescheid geben...
ich hoffe hab dir geholfen...bei uns kam das ja alles plötzlich, hatte mich aber gott sei dank schon vorher etwas schlau gemacht...
gruß, bianca mit catharina

Re: Lauter Anträge: Blicke langsam nicht mehr durch...

Zur Elternzeit: Spätestens zwei Wochen nach der Geburt musst du deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wielange du Elternzeit nehmen willst. Dabei zählt der Tag der Geburt als erster Tag der Elternzeit (d.h. Mutterschutz zählt zur Elternzeit). Da es max. 3 Jahre Elternzeit gibt, ist spätestens der 3.Geburtstag deines Zwerges dein erster Arbeitstag nach Elternzeit.
Es genügt ein formloses Schreiben, z.B.:
Name, Personalnummer, Anschrift,
Name und Geburtsdatum des Kindes,
Ich beantrage Erziehungsurlaub vom ... bis ...
Ich versichere, das
ich mit meinem Kind in einem Haushalt lebe.
ich mein Kind selbst betreue und erziehe.
ich keine Erwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ausführe.
Änderungen zu den obigen Angaben werde ich der Personalabteilung unverzüglich mitteilen.
Ort, Datum, Unterschrift
(So sieht das Formular in meiner Firma aus)
Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben, LG Jana

Sorgerechtserklärung

Sorgerechtserklärung auch beim Jugendamt machen. Ich denke,
da sollte Dein Wohnort ausschlaggebend sein. Ruf doch aber
vorher mal an, um sicherzugehen.
LG, Manuela

Jugendamt....

Es ist immer das Jugendamt am Wohnsitz des Kindes zuständig egal um was es geht. Wenn der Wohnsitz also der von dir ist müßtet ihr das eigentlich bei dir machen.
Bzgl. der Elternzeit habe ich von meiner Firma (Muttergesellschaft) Sachen geschickt bekommen bzw. habe es mit meinem Arbeitgeber (Tochtergesellschaft) ausgemacht...muß den Kram allerdings noch ausfüllen und zurückschicken...
LG
Verena
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