KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
Und soll ich dann jeden Tag den Kinderwagen mit Mirja drin die Treppe hochschleppen?
Was mach ich jetzt am besten? Einen netten Brief schreiben und um Duldung des KiWa im Treppenhaus bitten? Oder ihn einfach demonstrativ da stehen lassen. Im Oktober oder November werden wir eh ausziehen, da könnte man es ja drauf ankommen lassen...
Was würdet ihr tun?
LG Jana
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
na, das hört sich ja nach einem spießigen Nachbarn an, den der KiWa im Treppenhaus stört... versperrt die Karre irgendwelche Fluchtwege? Ruf doch erst einmal bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter an und frag nach. Stehenlassen kannst du den Wagen ja immer noch :-)
LG Nina (Ich würde mich darüber tierisch ärgern!)
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
Nun ist der Ärger nur noch halb so groß,
LG, Jana
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
? Kinderwagen im Hausflur Kinderwagen im Hausflur
Eine Mutter, die im zweiten Stock wohnt, kann ihren Kinderwagen im Hausflur abstellen, auch wenn er zum Teil unter den Briefkästen steht, wenn die übrigen Bewohner noch ihre Post mühelos - oder durch Beiseite schieben "ohne Kraftaufwand" - herausnehmen können. Dass andere Mieter sich durch den Kinderwagen animiert fühlen könnten, nun ihrerseits ihre Fahrräder im Hausflur abzustellen, ist "abwegig".
Amtsgericht Braunschweig, 121 C 128/00
Gegenstaende der Mieter im Treppenflur:
? Mieterhaushalte mit kleinen Kindern duerfen den Kinderwagen auch nachts im Hausflur abstellen. Den Mietern koenne nicht zugemutet werden, den Kinderwagen jedesmal ueber mehrere Treppen ins zweite Obergeschoss zu tragen, AG Frankfurt/Main Az. 33 C 361/97 - 27
___________________________________________________________________________
AG Hamburg
2000-04-05
40 B C 622/99
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 2001-10-12
Bearbeitet von: Lars Breuer
Quelle: Anwalt-Suchservice
Kinderwagen im Hausflur
Das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur ist zulässig, soweit Mitbewohner in der Nutzung des Hausflures nicht übermäßig eingeschränkt werden.
Der Vermieter muss demnach beweisen, dass das Wägelchen im Hausflur wirklich den Weg versperrt oder andere Mieter behindert. Gegenteiliges ist anzunehmen, wenn der Vermieter das Gefährt eine ganze Weile dort geduldet hat. Eine Entfernung kann der Vermieter erst verlangen, wenn der Mieter den Kinderwagen nicht mehr benötigt oder das in einem Miethaus geltende Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt wird.
lg silke
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
Vielen lieben Dank für die Mühe,
Jana
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
Wie Siljana schon geschrieben hat:
Du bist im Recht, ich würd nix tun und wenn der Vermieter blöd kommt mit einem Anwalt drohen, sicherheitshalber würd ich auch mal beim Mieterschutz anrufen. Aber wenn der KiWa schon 10 Monate da steht und der Vermieter erst jetzt drauf kommt...
Lg, Michaela
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
Viele Grüße,
Christine
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
LG Jana
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
ähm, auch wenn die anderen dich alle bestärken....
Unseren Freunden erging es ähnlich, allerdings waren alle Parteien die jeweiligen Eigentümer!
Die gingen dann zum Anwalt und der hat ihnen gesagt, dass es bei so einem Fall immer auf den Richter ankommt und hatte ihnen sowohl positive als auch negative (!) Urteile vorgelegt.
Wichtig ist anscheinend, ob ausreichend Platz für den Fluchtweg zur Verfügung steht und ob z.B. eine Garage vorhanden ist.
Die Frage ist, wie wichtig dir bis zu eurem Auszug der Hausfrieden ist. Und je nachdem wie der Vermieter drauf ist, besteht die Gefahr, dass er sich evtl. bei der Abnahme der Wohnung "rächen" könnte....
Versteh aber, dass du genervt bist. Weiß auch noch net, wo wir unseren KiWa hinstellen, wenn wir umziehen. Denn in der neuen Wohnung gibt es einen ausgewiesenen KiWa-Abstellplatz in der Tiefgarage!!!!
Weiß der Vermieter, dass ihr auszieht? Wenn ja, würd ich ihn nochmals um ein Gespräch bitten und hoffen, dass er bis zu eurem Auszug den KiWa im Treppenhaus duldet...
LG und viel Erfolg bei eurer Entscheidung
Marion
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
LG Jana
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
aso meiner Erinnerung nach meinte der Anwalt damals, dass mind. 70 - 80 cm Platz (also ein Türdurchgang) sein müssen. Diese Angabe erscheint mir logisch, da unser Küchenplaner auch meinte, dass es eine gesetzliche Vorgabe gäbe, dass es bei einer offenen Küche mit Tresen der Durchgang mind. 80 cm breit sein muss...
Aber wie wäre es notfalls mit einem Kompromissvorschlag? z.B. klappt ihr den KiWa zusammen und stellt ihn hochkant? is zwar auch nervig, aber besser wie gar kein KiWa im Treppenhaus?
Auf jeden Fall wünsche ich euch viel Erfolg
LG marion
Re: KiWa im Treppenhaus plötzlich verboten?!!
wie Bigbird schon sagte hat es bestimmt mit dem Brand hier in Berlin zu tun.
Es wurden Kinderwagen im Hausflur in Brand gesteckt, was zur Folge hatte das 8 Menschen gestorben sind. Die Kinderwagen waren aber nur ein Baustein der Tragödie, denn leider haben die Bewohner nicht verstanden was die Feuerwehr ihnen gesagt hat und sind in den Hausflur gegangen.
Ich denke das dein Vermieter deswegen so reagiert.
Wenn es bei uns verboten würde wär ich auch aufgeschmissen, da wir im 4. Stock ohne Fahrstuhl wohnen.
LG Swantje
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