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Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld aus?

Hallo!
Weiß jemand, ob ich in folgender Situation Mutterschaftsgeld bekomme - und wenn, für wie lange? Vielleicht hat auch jemand einfach eine Ahnung, wo ich mich schlau machen könnte??
Also, mein Sohn Nils wird am 21.08.04 zwei Jahre alt. Bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Der ET für unsere Nr. 2 ist der 11.09.04 - also 3 Wochen später. In diesen Wochen bin ich ja nicht mehr in Elternzeit, sondern im Mutterschutz, habe aber zwischenzeitlich auch nicht mehr gearbeitet. Steht mir dann Mutterschaftsgeld zu?
Ich danke Euch für Eure Mühe!
LG Catrin
Bisherige Antworten

Re: Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld aus?

Hi Catrin,
ich kann Dir zwar in Deinem Fall nicht helfen, aber evtl. findest Du hier ein Info:
http://9monate.qualimedic.de/Mutterschutzgesetz.html
Viel Glück!
Lg, Martina

Re: Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld aus?

Hallo Catrin,
ich nehme mal an, Dein Arbeitsverhältnis besteht noch, Du bist lediglich momentan im Erziehungsurlaub? Wenn ja, dann bekommst Du auch Mutterschaftsgeld, allerdings nur die 13 Euro täglich von Deiner Krankenkasse, die Aufstockung vom Arbeitgeber aufs Nettogehalt fällt weg. Du bekommst ganz normal die 6 Wochen vor der Entbindung und die 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne bei mir melden, ich kenn mich da ganz gut aus. LG Kerstin

Re: Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld aus?

Hallo Kerstin,
sorry wenn ich mich einmische, aber wo Du Dich doch so gut auskennst mit Mutterschutzgeld... Was ist wenn man Arbeitslosengeld bekommt. Steht einem dann auch Mutterschutzgeld zu und in welcher Höhe?
Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort und liebe Grüße
Christine

Re: Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld aus?

Hallo Christine,
wenn Du Arbeitslosengeld bekommst, dann wird Dir Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt und zwar genauso wie bei einem Arbeitnehmer 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Man bekommt ca. 7 Wochen vor Entbindungstermin eine Bescheinigung für die Krankenkasse vom FA (geht wahrscheinlich nicht automatisch, muß man sich geben lassen), damit gehst Du dann zu Deiner Krankenkasse und beantragst das Mutterschaftsgeld. Ist keine große Aktion, aber man muß es beantragen, von selber kommt da nix. LG, Kerstin

Re: Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld aus?

Hallo Kerstin,
wenn Du Dich mit Mutterschaftsgeld gut auskennst, muss ich Dich doch auch mal was fragen.
Also, ich bin in der Elternzeit (noch bis Dez.) und arbeite Teilzeit (halbe Stelle) als Lehrerin. Fürs neue Schuljahr müsste ich bald wieder einen Teilzeitantrag stellen, mache ich aber natürlich nicht, denn Nr. 2 kommt Mitte September zur Welt. Mein jetziger Teilzeitvertrag läuft zum 31.8. aus.
Bekomme ich also mein Teilzeitgehalt auch im Mutterschutz bezahlt, obwohl ich in der Zeit quasi noch in meiner alten Elternzeit bin?
Klingt alles etwas verwirrend, ich hoffe Du steigst durch und kannst mir helfen.
Liebe Grüße, ebenfalls Kerstin

Re: Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld aus?

Hallo Kerstin,
ich nehme mal an, Du bist gesetzlich versichert,oder? Als Lehrerin könntest Du ja auch privat versichert sein, da trifft das dann alles nicht zu, da gibt es ja normalerweise gar kein Mutterschaftsgeld. Aber in der gesetzlichen Versicherung ist es so, daß sich Dein neues Mutterschaftsgeld nach Deinem Entgelt aus der Teilzeitstelle berechnet. Du bekommst von Deiner Krankenkasse 13 Euro täglich und den Rest auf Dein bisheriges Netto vom Arbeitgeber. Wenn Dein Netto aber niedriger ist als 13 Euro täglich, dann bekommst Du nicht das volle Mutterschaftsgeld, sondern entsprechend gekürzt. Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, wenn nicht, kannst Du Dich gerne noch mal bei mir melden! LG, Kerstin
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