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Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus??????????

Unser Mitvertrag für den Gewerberaum war befristet bis 30.09.2003. Eine stillschweigende Verlängerung war ausgeschlossen. Der Vermieter hat es "geduldet", das de Räume länger genutzt und bezahlt werden. Muß in so einem Fall irgendeine Kündigungsfrist eingehalten werden?
LG Sabine
Bisherige Antworten

Re: Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus??????????

Hallo Sabine,
ich würde mit normaler Kündigungsfrist nach BGB von 3 Monaten kündigen.
Lg,Simone

Re: Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus??????????

So genau kenne ich mich da nicht aus, ich würde die normale Kündigungsfrist, ich meine bei Gewerbe 1 Monat, einhalten und du bist auf jedenfall auf der sicheren Seite.
LG
Verena

dann bist du in einem vertragsfreien zustand,

und musst, soweit ich weiss, keine kündignungsfrist einhalten. auch andere verpflichtungen, die sich aus dem vertrag ergeben, gelten nicht mehr.
alles ansprüche seitens des verpächters haben nur eine anspruch von 6 monaten.....
gruss
connie
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