Suchen Menü

Kann mir jemand weiter helfen??

Guten Abend zusammen,
ich hab da mal eine Frage man geht ja eigentlich 6 wochen vor und 8 Wochen danach in mutterschutz... darf man die Zeit eigentlich nicht arbeiten ist das verboten oder wie oder was???
Ich würde gern am So für 3 Std arbeiten gehen bis zur ET könnt mein AG Ärger bekommen bzw ich??? Oder wie ist das??
LG Manuela
Bisherige Antworten

Re: Kann mir jemand weiter helfen??

Hi,
also: die 6 Wochen VOR ET darfst du arbeiten gehen, wenn du das möchtest. Du kannst das jederzeit rückgängig machen und bist nicht verpflichtet, wenn du einmal zugesagt hast, die kompeletten 6 Wochen VOR ET zu arbeiten.
Allerdings ist es GESETZTLICH VERBOTEN die 8 Wochen NACH der Geburt arbeiten zu gehen, weil dies dem Schutz von dir und dem geborenem Kinde dient. Du machst die strafbar, wenn du nach der Entbindung freiwillig arbeiten gehst, der Arbeitgeber übrigens auch.
Das heißt, VOR ET darfst du arbeiten gehen, wenn du das willst, NACH der Entbindung NICHT!
Gruß Sandra 35 SSW

Re: Kann mir jemand weiter helfen??

Also meine Info dazu ist, dass Du vor dem ET arbeiten gehen darfst, wenn Du das möchtest, auch wenn Du schon den Mutterschutz beanspruchen könntest. Nach der Entbindung darfst Du die 8 Wochen nicht arbeiten, auch nicht wenn Du möchtest. LG, Dani
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen