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Kündigungsschutz für freie?

sagt mal- gibt es denn für freie mitarbeiter auch einen kündigungsschutz in der schwangerschaft? ich hab allerdings gar keinen vertrag, nur eine mündliche absprache... jetzt wollen die plötzlich leute einsparen und da hieß es ich wäre ja sowieso schwanger...
schnee
Bisherige Antworten

Re: Kündigungsschutz für freie?

Hallo schnee,
das MuSchuG gilt nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Grundsätzlich besteht bei der freien Mitarbeit kein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn. Arbeitsrechtliche Sondervorschriften wie das Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz kommen bei diesem Dienstverhältnis nicht zum Tragen.
Du mußt also prüfen, ob Deine Tätigkeit tatsächlich eine freie im Sinne eines Dientsverhältnisses ist - Du also nicht von Deinem Dienstherrn abhängig bist, bspw. er gibt Dir keine Arbeitsweise, -zeit vor, Du erhältst ein Honorar und kein Gehalt und ähnliche Dinge.
Grüßle
Andrea

Re: Kündigungsschutz für freie?

Hallo Schnee!
Für freie Mitarbeiter gibt es keinen Kündigungsschutz. Das ist das Los der Freien :-) Ist es dein einziger Auftraggeber und bist du dort weisungsgebunden, kriegst jeden Monat eine feste Pauschale etc., dann spricht alles für ein verdecktes Angestelltenverhältnis. Dann sähe die Sache schon anders aus, weil du dann im eigentlichen Sinne keine Freie mehr bist. Allerdings wäre das sicher ein Rezept für Ärger.
Viele Grüße, Bondgirl (auch Freie)
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