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Hat jemand Erfahrung???

Ich bin seit einer Woche im Mutterschutz.
Was passiert, wenn Jessica jetzt krank werden sollte. Hat der PAPA dann Anspruch auf Kind krank?
Einer meint nein, da ich ja wieso zu Hause bin,
ein anderer meint ja, weil es ja Mutterschutz ist und man genug mit sich slebst zu tun hat.
Wer hat Erfahrung?
LG
Melly ET-35 Tage
Bisherige Antworten

Re: Hat jemand Erfahrung???

Hallo Melly,
er hat keinen Anspruch, da Du zuhause bist. Es sei denn, Du bekommst eine Bescheinigung, dass Du das Kind nicht betreuen kannst....
GLG Heidi

Re: Hat jemand Erfahrung???

Hallo Heidi,
diese Antwort habe ich auch von der KK meines Freundes bekommen. (Barmer)
Meine KK (BKK) hat mir aber das Gegenteil mitgeteilt.
Wer stellt mir im Notfall die Bescheinigung aus?
FÄ, Allgemein-Arzt oder sogar der KiA?
LG
Melly

Re: Hat jemand Erfahrung???

Hi Melly,
wie ich in Erinnerung hatte, gibt es 10 Tage pro Jahr für "Kind krank" für jeden Erziehungsberechtigten.
Ich würde mal bei der Krankenkasse nachfragen, denn Du hast ja auch Anspruch auf ne Haushaltshilfe im Mutterschutz, soweit ich weiß. Das ist sicher ne Ausnahmezeit.
Hier mal noch ein ausführlicher Text aus "DasErste/PlusMinus":
Elternurlaub für kranke Kinder
Wenn die Kleine später mal krank wird und beide Elternteile wieder Vollzeit arbeiten, können sie noch eine ganze Menge von ihrem Arbeitgeber erwarten. Jeder von beiden kann bei Krankheit des Kindes vom Arbeitgeber bis zu zehn freie Tage pro Jahr verlangen. Geld gibt es in dieser Zeit vom Chef oder von der Krankenkasse. Ein Elternpaar hat also zusammen das Recht auf 20 freie Arbeitstage, um sich um den kranken Nachwuchs zu kümmern. Die Voraussetzungen dafür sind:
* eine Bescheinigung des Arztes für die Notwendigkeit der Betreuung
* Es darf sonst niemand im Haushalt leben, der sich um das kranke Kind kümmern könnte wie zum Beispiel die Großmutter.
* Zahlt die Krankenkasse, so darf das Kind nicht älter als 12 Jahre sein.
Bei privat Versicherten kommt es in Sachen Kinderbetreuung auf den individuellen Vertrag an.
Für jeden Partner gibt es zehn Pflegetage pro Kind und Jahr. Bei zwei Kindern sind das für die Eltern insgesamt 40 Tage. Bei drei Kindern erhöht sich das Ganze für beide Elternteile zusammen auf 50 Tage pro Jahr - das ist allerdings das Maximum, egal wie viele Kinder noch nachkommen. Das gilt übrigens auch für Alleinerziehende - ihnen stehen genauso viele Tage zu wie einem Paar.
LG Katrin
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