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Hartz VI + gemeinsames Sorgerecht - Fragen hab

ein bekannter von mir lebt nicht mehr mit der kindsmutter zusammen, teilt sich aber das sorgerecht mit ihr. das kind lebt jeweils zu 50% der zeit bei dem einen und dem anderen. daher fließen keine gelder, weil ja jeder die gleichen aufwendungen hat. das ist aber wohl in den formularen nicht vorgesehen. und weil die mutter nun alg II beantragen muß, soll sich auch mein bekannter durch die formulare wühlen. nun will keiner da was falsches angeben, um nicht einerseits wegen mangelnder kindessorge später mal einen strick gedreht zu bekommen und andererseits, damit ihr nicht gelder verloren gehen würden. kennt sich da jemand aus, dann würde ich mal die konkreten fragen weiterreichen...
lg, manuela.
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