Habtihr Ahnung wg Elternzeit....brauch kurz Hilfe!
kann ich auch Elternzeit bis z.B. 15.05.05 nehmen und dann ab Mitte des Monats - möchte Arbeitszeit dann auf 30Std/Woche reduzieren - wieder anfangen zu arbeiten??? Ich mein, würd ich da dann halbes Gehalt bekommen für Mai und ab Juni dann voll für 30Std.bezahlt? Geht das theoretisch oder?
Naja, hab morgen Gespräch mit meinem AG, der wird das wohl entscheiden können/müssen :-P
LG *sonja* 30.ssw
Re: Habtihr Ahnung wg Elternzeit....brauch kurz Hilfe!
das hängt voll von Deinem AG ab. Wenn er kooperativ ist, dann geht es und wenn nicht, dann nicht.
Dein AG ist ja auch nicht verpflichtet, Dich in Teilzeit zu übernehmen.
Mein AG ist da nicht sehr flexibel. Ich mache mir keine Hoffnungen hier später in TZ arbeiten zu können ....
Ich drück Dir beide Daumen, dass Dein AG sich da nach Deinen Vorstellungen richtet!
Alles Liebe,
Julia
Re: Habtihr Ahnung wg Elternzeit....brauch kurz Hilfe!
Also, meine Personalsachbearbeiterin hatte mir gesagt, dass ich generell ein Recht hätte (als Alleinerziehende?) im laufenden Vertrag eine Reduktion der AZ zu erhalten, mein Vertrag ist leider eh nur befristet bis Ende 2005, also, ich hoffe auch mal sehr, dass mein AG da kooperativ ist!!!
LG *sonja*
Re: Habtihr Ahnung wg Elternzeit....brauch kurz Hilfe!
also ich wollte nach dem MuSchu 8 Std. die Woche bei meinem derzeitigen Arbeitgeber arbeiten und hab bei dem "Wunsch" nun folgendes gelernt (alles unter der Voraussetzung, dass der AG mehr als 10 Angestellte hat):
Gilt ab Geburten in 2004:
Man hat Anrecht auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, wenn man wöchentlich MINDESTENS 15 Stunden und MAXIMAL 30 Stunden arbeitet. Anrecht auf gleichen Job und gleiches Gehalt, aber halt angepasst auf die Stundenanzahl. Begründet wird das durch das Bundeserziehungs...gesetz (dort wo auch die Elternezit etc. geregelt ist).
Will man weniger als 15 Stunden oder mehr als 30 Stunden arbeiten, dann begründet sich das auf das Teilzeitarbetisgesetz. Aber das in Verbindung mit Elternzeit geht beim gleichen AG nicht.
Also entweder Elternzeit und Arbeit zwischen 15 - 30 Stunden oder keine Elternzeit und Arbeit nach dem Teilarbeitszeitgesetz.
Ausnahme: 400 EUR Minijob, das kann beim gleichen AG während der Elternzeit gemacht werden.
Das Anrecht auf TZ ist irgendwie ein nicht einklagbares Anrecht, aber der AG muss richtig gute Gründe haben, um dies zu verweigern. Bzw., wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann Elternzeit beantragt werden und informiert werden, dass man auf seinem alten Job ab xxxxxxxx für z. B. 20 Stunden weiter arbeiten wird. Dann macht das einfach und der AG müsste einen dann rausklagen wegen Unzumutbarkeit o.ä..
Ich hab meine Perso-Abteilung damit auch ganz schön auf Trab gehalten. LG, Dea
Re: Habtihr Ahnung wg Elternzeit....brauch kurz Hilfe!
laut Teilzeit- und Befristunggesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit und nur in sehr seltenen Ausnahmefällen hat das Gericht einer Ablehnung durch den AG zugestimmt (Job Sharing im Vertrieb, wo dann ein weiteres Firmenauto hätte angeschafft werden müssen für den 2. Arbeitnehmer). Da auch Elternzeitler nicht schlechter gestellt sein dürfen als normale Arbeitnehmer gilt dieser Rechtsanspruch auch für sie. Daraus ergibt sich, dass Du in Deinen max. 3 Jahren Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeit bei gleichzeitigem Kündigungsschutz hast. Und natürlich kannst Du die Elternzeit auch mitten im Monat beenden, wenn Du es von Anfang an so beantragst. Nur Verlängerungen oder Verkürzungen der anfangs beantragten Elternzeit muß der AG genehmigen.
LG Jesi
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