Hab ne Frage wegen Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Hab schon lange nix mehr geschrieben (hab doch nur im Geschäft einen PC mit Internetzugang).
Auch wenn´s schon so oft diskutiert wurde, ich hab trotzdem noch ne Frage wegen dem Urlaubsanspruch im Mutterschutz.
Also, so weit hat´s nun auch mein Chef geschnallt ;o) dass ich bis Ende Mutterschutz Urlaubsanspruch habe, ET ist der 22. September, also Urlaubsanspruch bis zum 17. November. Ich muss dazu sagen, dass ich in einer Baufirma arbeite, also sonst nur Männer, bin also die erste Schwangere ;o) und muss aufpassen, dass ich hier auch alles bekomme was mir zusteht (hab selber auch schon mal beim Gewerbeaufsichtsamt angerufen und mich ein bißle erkundigt). Ich hab 28 Tage Urlaub, wenn der November komplett berechnet wird krieg ich also 25 Tage Urlaub. Mein Chef behauptet nun, dass ich den Urlaub den ich während dem Mutterschutz kriege (die 6 Wochen vorher und die 8 Wochen danach) nicht vor dem Mutterschutz nehmen kann. Stimmt das? Ich hab doch hier glaub ich schon mal was anderes gelesen? Ich möchte mir den Urlaub eigentlich nicht auszahlen lassen, wenn´s möglich ist würd ich den schon gerne vorher nehmen, dann muss ich nicht mehr so lange arbeiten. Könnt Ihr mir da bitte weiter helfen? Danke, liebe Grüße Susanne
Re: Hab ne Frage wegen Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Re: Hab ne Frage wegen Urlaubsanspruch im Mutterschutz
du hast sogar 26 tage urlaub und denn kannst du auch komplett vor dem mutterschutz nehmen
28 tage / 12monate / 11monate = 25,67 (wird immer aufgerundet)
auf in den urlaub und liebe grüße
katrin
Danke, hab noch ne kleine Zusatzfrage ...
Das würd ich nämlich gern noch meinem Chef vor die Nase legen.
Er hat nämlich gemeint, dass ich den Urlaub der mir während dem Mutterschutz zu steht, auf keinen Fall vor dem Mutterschutz kriege.
Wenn ich aber Beweise dafür hätte, wär´s schon gut wenn ich ihm das zeigen könnte.
Also weiß jemand wo das steht?
Liebe Grüße Susanne
Re: Danke, hab noch ne kleine Zusatzfrage ...
ich habe gerade mal schnell im Mutterschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz geblättert. Es steht da so deutlich nicht drin, wie das eben bei Gesetzen immer so ist...
Aber im MuSchG § 17 steht: " Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder in nächsten Urlaubsjahr beanspruchen"
Also kannst Du ihn demnach auch vorher nehmen. Wir raten sogar allen Müttern das so zu tun ( bin im Perosnalwesen), vor allem wenn Elternzeit genommen wird.
Ich hoffe das hilft Dir und DuU kommst mit Deinem Chef klar.
Liebe Grüße Claudi
Danke ;o) liebe Grüße Susanne
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