Geld im Mutterschutz...privat u. Beihilfe o. ges.?
Viele Grüße
Sky (34. SSW)
Re: Geld im Mutterschutz...privat u. Beihilfe o. ges.?
bist du aus Deutschland und wirst du/bist du verbeamtet?
gruß von
biberli
Re: Geld im Mutterschutz...privat u. Beihilfe o. ges.?
Viele Grüße
Sky
Re: Geld im Mutterschutz...privat u. Beihilfe o. ges.?
Aber ich bin privat versichert und beihilfeberchtigt, da Beamtin. Somit bekomme ich zwar kein Mutterschatsgeld, sondern weiterhin mein normales Gehalt. Zumindest während der Mutterschutzfrist.
LG
Anja
31. SSW
Genau so - das wäre auch meine Antwort gewesen!
Re: Genau so - das wäre auch meine Antwort gewesen!
Viele Grüße
Sky
Re: Genau so - das wäre auch meine Antwort gewesen!
erstmal herzlichen Glückwunsch zur Verbeamtung! Ich freue mich für dich, dass es wider Erwarten doch geklappt hat...
Ich würde mal vermuten, dass du ab dem Tag der Verbeamtung trotzdem Anspruch auf die Bezüge hast, die dir zustehen würden, wenn du nicht im Mutterschutz wärst, aber sicher bin ich mir nicht. Gibt es da nicht irgendwo eine Personalstelle oder einen Personalrat/Gewerkschaft den/die du fragen kannst? Bei mir war das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) recht auskunftsfreudig - und immerhin haben sie dich ja eingestellt, obwohl sie von deiner Schwangerschaft wussten, oder!? Da wird man wohl noch mal fragen dürfen und außerdem willst Du ja nix was dir nicht zusteht...
Alles Gute wünscht dir
biberli (37.SSW)
Re: Geld im Mutterschutz...privat u. Beihilfe o. ges.?
mein Mann und ich sind beide privat versichert und da läuft es so: Von der Krankenversicherung gibt es kein Mutterschaftsgeld, dafür kannst Du es bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn beantragen. Tel.-Nr. lautet 0228-619-1888, jeweils ab 9 Uhr morgens erreichbar bis 12 und donnerstags auch von 13-15 Uhr. Sie schicken Dir dann den Antrag zu, das war bei uns heute der Fall - deswegen kenne ich mich jetzt ein wenig aus. Du musst 1. den Antrag auf Mutterschaftsgeld ausfüllen, 2. eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen ET beifügen und 3. die ebenfalls mitgeschickte Bescheinigung des Arbeitgebers zur Berechnung von Mutterschaftsgeld von Deinem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Die 3 Sachen dann so bald wie möglich losschicken. Nach der Geburt noch die Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe vom Standesamt hinterherschicken und warten, bis (hoffentlich) bald das Geld kommt. Es sind allerdings maximal 210 Euro - also viel Rennerei für vergleichsweise wenig Geld, aber gebrauchen können wir es ja immer gut!
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
Ciao, Elisabeth
Re: Geld im Mutterschutz...privat u. Beihilfe o. g
die Frage erübrigt sich höchstwahrscheinlich, da dich im Moment kaum eine private Kasse versichern wird. Wir haben letztes Jahr gewechselt (bin auch Beamtin) und da wurde extra darauf hingewiesen, dass ich bei Vertragsabschluss nicht schwanger sein darf, da ansonsten nix gezahlt wird!
Unsre Kasse war aber eh der Griff ins Klo, denn absolut Familienunfreundlich! Die zahlen bei Entbindung oder Komplikationen in der SS sogar weniger als die Gesetzlichen Kassen. Also das Kleingedruckte gut abklopfen und von der DVK kann ich nur abraten!!!!
LG, Kerstin 35. SSW mit Sören, 2,5 J.
P.S.:
Vielen Dank für eure Antworten! LG Sky
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