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Geburtsbericht vom KH angekommen...

...mit einer fetten Rechung: 29,80 Euro!!
Ich hatte nicht diesen Formbrief, der hier mal rumging, sondern hab einfach nur um Kopien von meinen Unterlagen gebeten.
Hätten die mir nicht vorher sagen müssen, was das kosten wird?
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich das nämlich nicht gemacht...
LG Sabine
Bisherige Antworten

Re: Geburtsbericht vom KH angekommen...

Hallo Sabine,
war das der Bericht von Eric?
Wieviele Seiten sind denn das? Den mein Bericht über die 6 Tage wird dann ja unbezahlbar... *heul*
Grüßle,
Marion

Re: Geburtsbericht vom KH angekommen...

Hallo Marion,
nö, es ist sogar nur der von Anna!
(Wenn ich alles richtig überflogen habe ;) )
Frag doch mal an!
LG Sabine

Huhu, warste da auch in ES? LG ==>

JEP! Oktober 2002!

Re: Geburtsbericht vom KH angekommen...

Hallo,
da bist du doch noch gut weggekommen.
Als ich hier den Tipp gab, habe ich geschrieben, dass es 35-40? kosten wird, Kopie, Porto UND ev. Bearbeitungsgebühr.
Die fiel bei dir ja sogar weg.
Ist doch klar, dass das was kostet. Die müssen die ganzen Akten rauskramen, viele Seiten kopieren, denk mal an den Arbeitsaufwand. Und dass das Porto du tragen musst versteht sich ja wohl von selbst.
LG Angelika

Re: Geburtsbericht vom KH angekommen...

Hallo Sabine,
was genau haben die Dir denn geschickt? Die dürfen meines Wissens nur höchstens 50 Cent pro kopierter Seite berechnen.
GLG
Conni

Re: Geburtsbericht vom KH angekommen...

Hallo Conni,
ja die haben mir 62 Kopien geschickt. 50 Stück für 0,50 und 12 für 0,15 Cent.
Wo da der Unterschied ist, muss ich noch rausfinden, hab es bisher nur überflogen.
Und 3,- Euro Porto.
Es dumm gelaufen...
LG Sabine

Re: Geburtsbericht vom KH angekommen...

Hallo Sabine,
wow, das ist ja heftig!
Wenn Du die einfach so angefordert hast, ohne explizit zu sagen dass Du vorher den Preis wissen magst ....
Ich bin mal gespannt, wieviel ich löhnen muss.
Alles Liebe,
Julia

Re: Geburtsbericht vom KH angekommen...

Hallo Julia,
tja, da bin ich wohl selber schuld!
Werd das natürlich auch zahlen, klar.
LG Sabine

Re: Geburtsbericht vom KH angekommen...

Hi Sabine!
Das ist allerdings echt teuer! Wofür brauchst Du den denn?
LG, Daniela

*Einschleich*:dazu mal eine Frage hab.....

Hallo aus dem Nachbarforum!
Ich lese das gerade hier und Frage mich,wie ich meinen Geburtsbericht anfordern kann,reicht ein Telefongespräch,muss ich das schriftlich machen?Hatte Komplikationen und würde gerne alles detailliert erfahren.Müssen die den GB rausgeben?
Auf eine Antwort freue ich mich,
glg sandra

Re: *Einschleich*:dazu mal eine Frage hab.....

Hallo Sandra,
ja, die müssen! Ich würde das schriftlich machen.
Siehe hier:
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Patient hat Recht auf Einsicht in Krankenunterlagen
Ärzte und Krankenhäuser sind zur Dokumentation der Behandlung und Aufbewahrung der Krankenunterlagen verpflichtet. Die Dokumentation erfolgt nicht nur im Interesse des Arztes, sondern auch im Interesse des Patienten.
Ein Patient hat das Recht, seine eigenen Krankenunterlagen beim behandelnden Arzt auch ohne besondere Gründe einzusehen. Diese Informationen sind gerade bei dem Verdacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehlers unerlässlich. Der Patient sollte das Gespräch mit dem Arzt suchen, in welchem er seinen Wunsch nach Einsicht in seine Krankenunterlagen äußert. Dabei muss er selbstverständlich auf den Ablauf des Praxis- bzw. Krankenhausbetriebes Rücksicht nehmen.
Viele Ärzte werden dem Wunsch des Patienten nach Informationen zur eigenen Krankengeschichte ohne weiteres nachkommen. Sollte sich ein Mediziner diesem Begehren widersetzen, muss man ihn schriftlich auffordern, binnen einer bestimmten Frist das Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen zu gewähren.
Der Anspruch eines Patienten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen ist für die Behandlung im Krankenhaus in § 18 des Landeskrankenhausgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKHG M-V) geregelt. Ganz allgemein ergibt sich der Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation ? zweckmäßigerweise auch auf Überlassung der Unterlagen in Fotokopie - aus dem Bürgerlichen Gesetz­buch gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23.11.1982 (BGH NJW 83, 328). Dazu gehören z.B. Operations- und Pflegeberichte, Laborwerte, aber auch die Karteikarte, die der Arzt angefertigt hat oder ein Ausdruck aus dem Praxiscomputer, wenn er die Dokumentation elektronisch führt.
Für die Kopien kann der Arzt bzw. das Krankenhaus max. 0,50 ? pro Seite in Rechnung stellen. Da das Kopieren von Röntgenbildern recht teuer ist (je nach Bildgröße zwischen 15,00 und 40,00 ?), kann der Patient um eine leihweise Überlassung der Bilder gegen Quittung bitten. Auch beim Arztwechsel ist es günstig, bereits existierende Röntgenbilder mitzunehmen, um die Strahlenbelastung wegen der Anfertigung neuer Aufnahmen gering zu halten.
Kritisiert wird von der Neuen Verbraucherzentrale das Erheben einer unverhältnismäßig hohen Bearbeitungsgebühr von einigen medizinischen Einrichtungen für die Herausgabe der Patientenunterlagen. Wir halten eine Verwaltungsgebühr von z. B. 10 ? für das Zusammenstellen von Krankenunterlagen für überzogen.
Wiebke Cornelius
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GLG
Conni

P.S.

Schau mal in das Profil von Em-Ma9804, da ist ein Formbrief drin, damit sparst Du Dir ARbeit.
GLG
Conni

Vielen Dank!Das hat mir geholfen!!!glg

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