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Frage zum Muschu

Hallo Mädels,
hab ich es richtig verstanden, dass ich ab tatsächlichem Geburtstermin 8 Wochen MuSchu habe, also wenn mein Kleiner VOR dem ET 10.10 kommt, dann werden diese Tage, die dann ja von den 6 Wochen MuSchu "fehlen", nicht an die 8 Wochen drangehängt? Oder doch?
Bzw. was ist, wenn mein Kleiner später geboren wird? Habe ich dann trotzdem volle 8 Wochen MuSchu nach Geburt ???
Hoffe, ihr konntet mir folgen & helfen! :-)
GLG *sonja* + little one inside 20+2
Bisherige Antworten

Re: Frage zum Muschu

Hallo Sonja,
wenn Dein Kleiner vor dem ET zur Welt kommt, bleit das Ende des Mutterschutzes auf dem gleichen Datum wie beim errechneten ET, die Tage, die Dir von den 6 Wochen davor fehlen werden also drangehängt.
Kommt Dein Kind nach dem 10.10., hast Du entsprechend diese Tage mehr und die 8 Wochen zählen ab dem tatsächlichen Geburtstermin.
Alles klar ?
LG Claudi

Re: Frage zum Muschu

Hi Sonja!
genau, die Tage, die dein Kleiner dir vor ET klaut, weil er früher zur Welt kommen will werden dir hinten dran gehangen. Für den Fall, das du 14 Tage drüber gehst (ichh wünsch es dir nicht...) hättest du anstatt insgesamt 14 Wochen Muschu 16 Wochen! Also die 8 Wochen nach der Entbindung stehen dir auf jeden Fall zu!
GLG
Melanie mit Lara Marie im Herzen + Zwerg inside (20+1)

Re: Frage zum Muschu

Du hast auf jeden Fall mindestens 14 Wochen Muschu. Beginn 6 Wochen vor errechnetem Termin, wenn das Baby früher kommt wird die Zeit hinten drangehängt (das ist neu seit ein oder zwei Jahren, gabs früher nur wenn das Kind mindestens 3 wochen früher kam), wenn es später kommt hast Du auf jeden Fall hinterher noch die 8 Wochen.
Viele Grüße,
Christine
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