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Frage zu Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Guten Morgen alle zusammen,
kann mir hier jemand sagen, wie das jetzt ist, wenn ich 2007 wieder arbeiten gehe?????? Ich meine, dass ich irgendwo gehört hätte, dass meine Firma mich für 6 Std. nehmen muss. Stimmt das? Mein Chef hat das verneint und meinte, dass ich einen Antrag stellen muss, ob ich in Teilzeit dort arbeiten darf. Ich ahne schimmes!!!!! Wahrscheinlich bieten die mir einen Vollzeitjob an und den kann ich nicht annehmen. Dh. ich muss gehen....und das nach 19 Jahren Firmenangehörigkeit.
Ich finde das schlimm...Deutschland scheint echt kinderfeindlich zu sein. Als Mama, die wieder in den Job will, kriegste nur Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Bin gespannt, wie die Antworten ausfallen.
1000 Dank und einen schönen Tag wünscht Euch
Martina
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Hallo Martina,
ich arbeite ja auch Teilzeit, allerdings IN der Elternzeit. Da müssen es zwischen 15 und 30 Wochenstunden sein, wenn mich nicht alles täuscht. Auf jeden Fall mehr als 6. Wenn Du NACH der Elternzeit Teilzeit arbeiten willst, musst Du meines Wissens einen neuen Vertrag machen. Es gibt allerdings seit einiger Zeit ein Gesetz, dass dir einen Rechtsanspruch auf Teilzeit zubilligt, wenn das Unternehmen mehr als 10 (?) Mitarbeiter hat und Du mehr als 6 Monate dort beschäftigt bist. ABER - es gibt natürlich keinen Rechtsanspruch darauf, dass Du Dir eine Stundenzahl aussuchen darfst und womöglich auch noch, wie diese Stunden verteilt werden sollen. Der Arbeitgeber darf Deinen Wunsch auf Teilzeit nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen - auch ein weit auslegbarer Begriff mit vielen "Schikanemöglichkeiten" für die Firmen.
Du solltest es aber auf jeden Fall versuchen und nicht schon vorher die Flinte ins Korn werfen. Melde Dich am besten möglichst frühzeitig, denn je besser und längerfristig sie mit Dir planen können, desto besser sind sicher Deine Chancen. 6 Stunden erscheint mir in der Tat allerdings als sehr wenig, da kann Dein Arbeitgeber Dich ja kaum für irgendwas sinnvoll einsetzen (wobei ich natürlich auch nicht weiß, was Du arbeitest, aber in meinem Job hier hätte ich unter 20 Stunden garnichts bekommen, und wegen 6 Stunden hätte ich garnicht erst fragen brauchen).
Naja, es gibt Firmen, die familienfreundlich sind, allerdings auch genug, die es nicht sind. Leider auch bei mir: Hier zählen nur Vollzeitstellen und Mütter gehören sowieso nach Hause hintern Herd (jaja, CSU-Stammwählerpotential ist das hier!), für qualifizierte Arbeit ist man mit Teilzeit jedenfalls nicht vorgesehen (hat mein eigener Chef am Telefon zu mir gesagt). Naja, jetzt versuche ich mal, was neues zu finden - wäre das für Dich nicht auch eine Lösung? Zumindest mal schauen?
Ich drück Dir jedenfalls die Daumen, dass es klappt, und kann Dir nur raten zu überlegen, ob Du nicht doch etwas mehr als 6 Stunden anbieten kannst.
Ciao, Elisabeth

Vielen Dank für die Antwort, aber

ich meinte natürlich 6 Stunden am Tag - nicht in der Woche:-) Hab mich evtl. falsch ausgedrückt.
Am besten ist rufe mal die Erziehungsgeldstelle an, vielleicht können die mir weiterhelfen.
Danke nochmal für das lange Posting.
Alles Liebe
Martina

Re: Frage zu Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

hm. dazu gabs letztens einen bericht. so weit ich mich erinnere gibt es da keine rechtliche grundlage auf teilzeit und es ist üblich mütter auf solchen wegen "los zu werden". geh doch mal bei einer kanzlei vorbei und laß dich im vorweg dazu beraten - das wird sich auf jeden fall lohnen!!!
warum nimmst du keinen ganztagesplatz im kindergarten? wird malaika auch müssen, die uni richtet ihre vorlesungen leider auch nicht nach meinen bedürfnissen :((
ich wünsch dir viel glück und laß dich bloß nicht verscheuchen!!!
lg,
sandy

Re: Frage zu Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Hallo Martina,
soweit ich weiß gilt noch ein Teilzeitgesetz, so dass Du ab einer bestimmten Betriebsgröße einen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz hast, wenn dem nicht betriebliche Gründe entgegen stehen.
Ich halte es für völlig normal, dass Du einen Antrag in Deiner Firma auf Teilzeit stellen musst, schließlich ist damit für Dich eine Änderung des Arbeitsvertrags verbunden und es muss ja nachvollziehbar dokumentiert sein, dass es Dein Wunsch ist, weniger Geld zu verdienen und nur Teilzeit zu arbeiten.
Ich bin noch in der Elternzeit, arbeite aber schon wieder seit Ende des Mutterschutzes in Teilzeit und musste sowohl einen Antrag auf Elternzeit als auch einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit stellen. Das war aber eine reine Formsache.
Ich bin im öffentlichen Dienst und kann mich als Mama, die auch arbeitet, wirklich nicht beschweren. Ich habe zunächst meine alte Stelle zurückbekommen. Nach ein paar Monaten bekam ich das Angebot einer anderen Behörde, dort in einem Projekt mitzuarbeiten und sogar eine Führungsfunktion zu übernehmen. Jetzt habe ich 3 Mitarbeiterinnen, arbeite 30 Wochenstunden, allerdings nicht komplett im Büro, sondern teilweise auch in Telearbeit daheim. An meinen Bürotagen ist mein Mann daheim (wir teilen uns die Elternzeit). Es hat mich damals extrem gefreut, dass mich trotz Teilzeit und Baby sogar eine andere Behörde haben wollte und das auch noch für eine Führungsposition.
Viele Grüße
Stefanie

Re: Frage zu Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Hallo Martina,
deine Befürchtung stimmt !
Die Firma muss dir nur deinen alten Job (der bestimmt Vollzeit war) wieder anbieten, wenn du den nicht annimmst erlischt automatisch das Beschäftigungsverhältnis..
So ist es bei uns auf der Arbeit andauernd.. Habe 2 ehemalige Kolleginnen die nach der Elternzeit gerne nur halbtags oder bisschen mehr (6Std) arbeiten wollten..
Du kannst dir denken warum ich "ehemalige" schreibe..
Unsere Firma hat keine Halbtagskräfte und somit hatte sich das Arbeitsverhältnis erledigt.. Beide haben eine Abfindung bekommen, die aber meiner Meinung nach ein Witz war ! (Für 12Jahre Firmenzugehörigkeit hat sie 3000euro bekommen)
Es gibt aber auch Firmen die halbtagskräfte haben(bzw.nehmen) aber das muss dann, soweit ich weiß, vor wiedereintritt mit dem Chef geklärt werden.
Ich würde auch gerne nach der Elternzeit nicht direkt wieder Vollzeit anfangen aber mir wird nix anderes übrig bleiben! Vielleicht ist dein Chef (Bzw.die Firma) kulanter als unsere !
Viel glück und viele grüße
Melanie

Re: Frage zu Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

meines wissens darf man in der EZ max. 30 Stunden arbeiten. Ob man das darf hängt glaub ich von der Zustimmung des AG ab. Kommt man über die 30 Stunden gilt die EZ als beendet ..... aber das ist Stand 2004, vielleiht hat sich da was geändert??

wer lesen kann ist klar im Vorteil ....

.... NACH der Elternzeit ist der AG nicht verpflichtet Dir einen anderen Vertrag zu geben, als den Existierenden ... also wenn DU vollzeit warst, dann Vollzeit! ..... Sorry, ich glaube das ist immer noch so :o(
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