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Frage wg. Sorgerecht nach Tod der Eltern

Hallo,
erst mal sorry für den krassen Betreff - nicht dass ihr denkt "oh je was ist bei der denn passiert?!"....
Wir schauen grad nur im TV "The Glass House" an, und dadurch sind wir auf das Thema gekommen.
Wer hat eigentlich das Sorgerecht für unser Kind falls wir beide z. B. durch einen Unfall um's Leben kommen würden? (Eigentlich will ich ja gar nicht daran denken....)
Denn wir haben z. B. keine Taufpaten.
Müssen wir das notariell festlegen, dass z. B. meine Eltern dann das Sorgerecht bekommen sollen?
Weiss das jemand, bzw. kann mir jemand sagen wo ich mich darüber informieren kann?
LG
Curly
Bisherige Antworten

Re: Frage wg. Sorgerecht nach Tod der Eltern

Hi Curly,
ich weiss jetzt nicht die genauen Regelungen, aber zwei Dinge kann ich Dir sagen:
1) TAUFPATEN haben da überhaupt nichts zu sagen und haben keine Verpflichtungen. Das ist heutzutage ein rein 'kirchliches' Ding
2) Ein kind wird, wenn es irgendwie geht in seiner Familie gelassen, also in dem Fall bei Großelternoder Tanten und Onkels.... ist aber meines Wissens eine Einzelfallentscheidung.
Meine Eltern waren lange (mit uns) im Ausland und nicht grad in den 'friedlichsten Ecken' und haben testamentaisch (also bem Notar) festgelegt, was mit uns 'passieren' soll, wenn es hart auf hart käme. In unserem Fall wären wir zu dem Cousin meines Papas gekommen (und umgekehrt ihre Jungs zu uns).
wir haben bisher noch keine Regelung festgehalten, aber ich denke, in den nächsten 2-3 Jahren werden wir das dann mal tun, aber Im Moment wüsste ich nur noch nicht , wem ich diese Aufgabe überlassen wollen würde (was für ein Satzbau *grusel*)
Alles Liebe,
Julia

Re: Frage wg. Sorgerecht nach Tod der Eltern

Hallo Julia,
da meine Schwester nur die symbolische Patin von Elena ist, möchte ich ihr zu Weihnachten eine notariell beglaubigte Patenschaft schenken. Meine Schwester hat selbst keine Kinder und würde sich ganz bestimmt freuen.
Weißt du, wieviel sowas kostet?
Ich möchte auf jeden Fall haben, dass Elena zu ihr kommt, sollte mit uns was passieren! Die Vorstellung, dass sie zu meiner Schwägerin müsste - *grusel*.
LG, Karin

Re: Frage wg. Sorgerecht nach Tod der Eltern

Hallo Curly, da wird der Fall (von Jugendamt glaube ich) geprüft und dann individuell entschieden, wenn man das nirgends schriftlich fixiert hat. Bei uns ist es so, dass die Kinder zu meiner jüngeren Schwester kämen, die hat auch 2 Kinder und wohnt im Ort meiner Eltern. Optimal eigentlich, hoffe trotzdem dass diese Situation niemals eintreten wird!!
LG Tine

Re: Frage wg. Sorgerecht nach Tod der Eltern

Auf jedenfall die nächsten lebenden Anverwandten, die dazu noch in der Lage sind, also erstmal die Eltern. Wenn beide das Kind/die Kinder wollen wirds gerichtlich entschieden. Bei uns wären es klar meine Eltern, da seine Eltern immer durch die Weltgeschichte gondeln (es sei ihnen gegönnt, dass sie es können) und daher keinen Bezug zu Jan Niclas haben. Meine Eltern wohnen über uns und sehen ihn fast jeden Tag.
Allerdings werde ich in naher Zukunft auch noch mal ein Testament aufsetzen lassen, in dem drin steht wo Jan Niclas hin soll, im Fall der Fälle.
LG
Verena

Re: Frage wg. Sorgerecht nach Tod der Eltern

So weit ich weiß, entscheidet das das Jugendamt und zieht natürlich die Verwandten vor. Trotzdem hat erstmal das Jugendamt die Vormundschaft für das Kind!
Wir sollten das auch festlegen! Man weiß ja wirklich nie.
LG, Daniela

Re: Frage wg. Sorgerecht nach Tod der Eltern

Hallo Curly,
Du kannst so eine Erklärung auch selbst abfassen und bei demjenigen hinterlegen, der das Sorgerecht bekommen soll.
Das Jugendamt prüft das zwar, aber es muss sich an die Willenserklärung der Eltern halten, wenn nicht kindeswohlgefährdende Gründe dagegen sprechen.
Wir haben diese Erklärung handschriftlich verfasst und meine Eltern haben das Original, meine Schwester, die auf meine Eltern folgen würde, eine Kopie, wir auch eine Kopie.
Den Text habe ich auf dem Rechner, kann ich Dir mailen, wenn Du magst.
LG Conny

Re: Frage wg. Sorgerecht nach Tod der Eltern

Hallo Conny,
muss man dann gar nicht zum Notar für so was?
Bist du dir sicher, dass das dann Gültigkeit hat?
An eurem Text hätte ich klar Interresse!
LG + Danke,
Curly

auf jeden fall testamentarisch festlegen!

hallo curly,
im bekanntenkreis meiner schwiegereltern gab es den traurigen fall gleich zwei mal! das jugendamt hat beide male die kinder in fremde hände (in der einen familie sogar geschwister getrennt!) gegeben, da die großeltern ende 50 waren und in den augen des jugendamtes somit zu alt für kleine kinder wären (beide familien aus guten sozialem umfeld!!). meine schwiegereltern sind jetzt beide 60, also erst recht zu alt! meine große schwägerin hat selber drei kinder auf 140qm, wäre somit also auch, in den augen des jugendamtes, nicht geeignet, meine brüder und die zwei anderen geschwister meines mannes leben in keinen festen beziehungen, bzw. sind einfach noch zu jung. wir haben festlegen lassen, daß die kinder auf jeden fall zuerst zu meinen schwiegereltern kommen (meine mama ist ja tot und mein papa wohnt eben 550 km entfernt, so daß wir es auch blöd fänden sie hier aus ihrem umfeld zu reißen) und dann die familie entscheiden wird, wo die kinder letztendlich bleiben, da wir wissen, daß sie so entscheiden würden wie wir. also ich kann nur dazu raten, sowas eben wirklich beim festhalten zu lassen!
viele grüße!
/inka, die hofft, sowas nie erleben zu müssen!!

Re: Frage wg. Sorgerecht nach Tod der Eltern

Hallo Curly!
Wie das normalerweise ist weiß ich nicht, wir waren vor 10 Monaten beim Notar und haben ein notariell-beglaubigtes Schreiben aufsetzen lassen das unsere beiden Jungs im Falle eines Falles zu meiner Mutter oder sollte diese aus irgendeinem Grund nicht dazu i.d. Lage sein zu meiner einen Schwester kommen. Man will ja nicht drüber nachdenken aber da man nie weiß was passiert war uns wichtig das es zu keinen Streitereien innerhalb der Familie kommt und die Kids drunter leiden müssen!
LG Tina
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