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Frage für eine Freundin.....

Hi Ihr :O)
Komme eigentlich aus dem Forum Geboren Januar/Februar 04 !
Eine Freunin ist S in der 9SSW !
WANN muss sie es Ihrem Arbeitgeber sagen???
FÄ meinte gleich - stimmt das ?
Bin der Meinung,dass sie es nicht gleich sagen muss???Oder?
GGLG und allesalles LIEBE & eine wunderschöne SS an Euch alle!!!
Nici mit Leon-Yannis 8W3T
Bisherige Antworten

Re: Frage für eine Freundin.....

Hallo,
es kommt auf den Job an! Wenn sie z.B. als Zahnarzthelferin/ Krankenschwester/ röntgenassistentin arbeitet, dann MUSS sie es SOFORT dem arbeitgeber mitteilen. Denn dann darf sie ja nicht mehr "normal" arbeiten, sondern nur noch in Bereichen, wo sie keinen fruchtschädigenden Einflüsse ausgesetzt ist.
Im MuSchG steht drin, die Schwangere soll sofort nach Bekanntwerden der SS ihren Zustand dem Arbeitgeber mitteilen.
Und in manchen Jobs sollte man dass auch wirklich tun, um sich und besonders das werdende Kind nicht zu schädigen.
Also, sie sollte schnellstmöglich Bescheid sagen, muss es jedoch als Sekretärin z.B. nicht zwangsweise sofort tun.
Aber eine frühe Meldung der SS zieht ja auch Vorteile für die werdende Mami mit sich: keine Überstunden mehr, keine schwere Arbeit verrichten, Kündigungsschutz etc.
Muss mal also gut überlegen....
Liebe Grüße Sandra 20 SSW

Re: DANKE :O)

Werde es ihr sagen.....
Sie hat glaub nen bisserl Angst,da die allgemein sehr blöd zu Ihr sind.
Jetzt denkt sie,dass Ihr dann dort das Leben schwer gemacht wird - zumindest die nächtsten 9Monaten :(
GLG Nici

Re: Frage für eine Freundin.....

Sie muß gar nicht. Allerdings, sobald sie es gesagt hat gelten für sie die Mutterschutzrichtlinien, es hat also Vorteile für sie. Aber manche Chefs sind auch komisch, da mag es besser sein, wenn man es erst später erzählt.
Viele Grüße,
Christine

Re: Frage für eine Freundin.....

Hallo Nici,
müssen muß man gar nicht. Ich sage auch erst mal nix.
Es steht ja auch im MuSchu-Gesetz: ... sollte die SChwangere....
Und das ist eindeutig die Kann-Form - nicht die Muß-Form!
Je nachdem was für einen Job sie hat, kann sie sich damit noch Zeit lassen. Ich bin z.b. noch im Erziehungsurlaub, habe also keinerlei Eile damit.
LG
Michaela
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