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Formalitätenfrage

hallo ihr lieben,
ich hab ne rechtliche frage. ich bin ja verheiratet. reicht da bei der anmeldung von unserer kleinen unser familienstammbuch? muß mein mann trotzdem eine vaterschaftsanerkennung machen. ich hab sowas gelesen und dachte, daß wäre nur für unverheiratete?
lg *mia* 29.ssw
Bisherige Antworten

Re: Formalitätenfrage

Das ist auch nur für unverheiratete, wenn du verheiratet bist erhalten automatisch beide Sorgerecht etc...
Es ist sogar so, wenn du "noch" verheiratet bis aber in Trennung lebst und vom Neuen ein Kind bekommst, das dein Ehemann als Vater eingetragen wird und dieser das dann anfechten muß und der Neue sich als Vater eintragen lassen muß...
*freut sich schon drauf beim JA zu sitzen und sich den Sch... anzuhören von wegen Unterhalt etc... nur weil man nicht verheiratet ist...*

*handreich*

das blüht mir auch auch mit dem JA..habe nächste Woche einen Termin vorweg um einige Fragen zu klären....sch..Behörden *heul*

Re: *handreich*

was für Fragen denn? Haben die den Termin gemacht oder hat du? Und schreib dann mal wies war...hab da so gar keine Lust drauf. In der Hinsicht sind wir noch benachteiligt...und diese "Besprechungen" müssen ziemlich krass sein, von wegen, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen will, dann werden wir ihn schon zum zahlen bringen, und das obwohl der Vater daneben sitzt und mit der Mutter zusammen lebt...

Re: *handreich*

naja, weil ich ja noch nicht mit ihm zusammenlebe...einfach ein paar zukunftsfragen...ohja das mit dem unterhalt habe ich mir schon am Telefon anhören dürfen *grummel* aber da stoßen sie bei mir auf granit und was wollen die schon groß machen wenn ich nicht mein OK dazu gebe *grübel* bin ja nicht mehr minderjährig...ja ja die Tanten dort können schon biestig werden...sollen sie sich mal um Fälle kümmern wo es angebracht wäre

Re: *handreich*

Das ist ja das lustige da wird dann so eine Art "Vormund" eingesetzt weiß die genaue Bezeichnung jetzt nicht muß ich nachsehen zuhause der sich für die Belange des Kindes einsetzt... auch wenn man es nicht will...

weitere Frage

Ich dachte, das mit dem noch verheiratet-Vater und eigentlich-Vater
hätte sich im Laufe des neuen Gesetzes von diesem Jahr geklärt? Ich
will aber keine Gerüchte in die Welt setzen - weiß jemand was
Genaues?
Bzw. - was hat sich alles in diesem Jahr geändert?
Und stimmt es noch, daß bei geteiltem Sorgerecht aber getrenntem
Leben unverheirateter Eltern der Vater sein Veto gegen einen Umzug
von Mutter und Kind einlegen kann?!? Ich war geschockt, als ich das
neulich irgendwo gelesen hatte!!!
*dumm-blick* Manuela

Re: weitere Frage

Ja das kann er, allerdings geht es dabei um Unzüge über große Entfernungen, finde ich auch richtig so, schließlich reist dann auch der Umgang ein, weil das Kind so weit weg ist...aber ich denke das sind alles Fälle wo man einzeln abwiegen muß, tut die Mutter es weil sie dem Vater wehtun will oder tut sie es weil sie dort besser eine Arbeit findet...
Also ich weiß nichts davon das sich das mit dem Vaterkram geändert hätte...kann mich aber noch mal umhören...

Re: Formalitätenfrage

Hallo,
wieso musst du denn zum Jugendamt wegen Unterhalt etc, nur weil du nicht verheiratet bist???
Bin ich nämlich auch nicht und hätte auch nicht gedacht, dass das Jugendamt da irgendwie Fragen stellen könnte.
Reicht eine Vaterschaftserkennung da nicht aus, um solchen Fragen aus dem Weg zu gehen?
Kannst du mich da bitte mal aufklären?
Daniela + Krümeline (30+6), die gerade ein bisschen unsicher und verwirrt ist...

Re: Formalitätenfrage

Hallo Mia,
soviel ich weiß reicht Familienstammbuch und die Geburtsurkunde von Eurer Maus...Vaterschaftsanerkennung wird doch nur bei unverheirateten gemacht *grübel*
aber ich will jetzt nix groß in die Welt setzen.
LG
Anne mit Babygirl(32+1)

immer mit der ruhe hier!

schnick schnack! so einfach ist das ja nun alles nicht! also erstmal ist richtig, das der ehemann automatisch als vater eingetragen wird - es sei denn die mutter sagt etwas anderes. vaterschaftstest muß überhaupt niemand machen! der evt. vater kann gerichtlich dazu gezwungen werden, wenn er sich weigert die vaterschaft anzuerkennen. so. und was die sache mit dem JA angeht, so ist niemand verpflichtet da hin zu gehen wer nicht will. das ist lediglich ein angebot des staates ledigen müttern die evt. probleme haben oder rechtliche fragen haben sich hilfe beim JA zu holen.
die frage des umzugs: kein mensch hat das recht dir einen umzug zu verweigern!!!!!! das würde gegen das GG verstoßen!! laß dir keine flöhe ins ohr setzen! so ein absoluter unfug! die sache mit dem umgang kann dann jedoch gerichtlich geklärt werden, wenn die eltern sich nicht einigen können, das hat aber nichts mit dem wohnort zu tun!!!
so, hoffe alle unklarheiten beseitigt zu haben :)
lg,
sandy

nicht ganz...

Hallo Sandy,
habs endlich gefunden:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine
geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt
umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie
muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das
Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies
gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden
ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein
soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht
zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Und, was sagst Du nun, um das zu entkräften?
LG, Manuela.

Re: immer mit der ruhe hier!

Dir kann keiner den Umzug verweigern, da hast du sicherlich Recht aber der Vater deines Kindes kann dafür sorgen das euer gemeinsames Kind NICHT mit umzieht.
Erstens, weil das Kind aus der gewohnten sozialen Umgebung gerissen wird (Freunde, Familie etc.) zweitens weil dadurch das Umgangsrecht des Kindes und die Umgangspflicht des Vaters erschwert wird zum Teil mit erheblichen Mehrkosten für den Vater, da dieser die Umgangskosten tragen muß...
BZGL. Jugendamt:
Der Vater MUSS zum Jugendamt gehen um die Vaterschaftsanerkennung zu machen und DABEI erfolgt diese "Belehrung"...

Re: immer mit der ruhe hier!

ja, so weit ist das richtig, das habe ich ja auch nie bestritten! :) es ging ums allgemeine! und bei dem JA ging es um die mutter ;) letztendlich ist es eine sache vom sorgerecht und wie die gerichte da entscheiden ist unterschiedlich und wie hier schon gesagt wurde werden da verschiedene komponenten mit einbezogen! im endeffekt ist recht aber immer auslegungssache und dehnbar.
hauptsache jetzt ist alles klar, oder? :)
lg,
sandy
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