Formalitätenfrage
ich hab ne rechtliche frage. ich bin ja verheiratet. reicht da bei der anmeldung von unserer kleinen unser familienstammbuch? muß mein mann trotzdem eine vaterschaftsanerkennung machen. ich hab sowas gelesen und dachte, daß wäre nur für unverheiratete?
lg *mia* 29.ssw
Re: Formalitätenfrage
Es ist sogar so, wenn du "noch" verheiratet bis aber in Trennung lebst und vom Neuen ein Kind bekommst, das dein Ehemann als Vater eingetragen wird und dieser das dann anfechten muß und der Neue sich als Vater eintragen lassen muß...
*freut sich schon drauf beim JA zu sitzen und sich den Sch... anzuhören von wegen Unterhalt etc... nur weil man nicht verheiratet ist...*
*handreich*
Re: *handreich*
Re: *handreich*
Re: *handreich*
weitere Frage
hätte sich im Laufe des neuen Gesetzes von diesem Jahr geklärt? Ich
will aber keine Gerüchte in die Welt setzen - weiß jemand was
Genaues?
Bzw. - was hat sich alles in diesem Jahr geändert?
Und stimmt es noch, daß bei geteiltem Sorgerecht aber getrenntem
Leben unverheirateter Eltern der Vater sein Veto gegen einen Umzug
von Mutter und Kind einlegen kann?!? Ich war geschockt, als ich das
neulich irgendwo gelesen hatte!!!
*dumm-blick* Manuela
Re: weitere Frage
Also ich weiß nichts davon das sich das mit dem Vaterkram geändert hätte...kann mich aber noch mal umhören...
Re: Formalitätenfrage
wieso musst du denn zum Jugendamt wegen Unterhalt etc, nur weil du nicht verheiratet bist???
Bin ich nämlich auch nicht und hätte auch nicht gedacht, dass das Jugendamt da irgendwie Fragen stellen könnte.
Reicht eine Vaterschaftserkennung da nicht aus, um solchen Fragen aus dem Weg zu gehen?
Kannst du mich da bitte mal aufklären?
Daniela + Krümeline (30+6), die gerade ein bisschen unsicher und verwirrt ist...
Re: Formalitätenfrage
soviel ich weiß reicht Familienstammbuch und die Geburtsurkunde von Eurer Maus...Vaterschaftsanerkennung wird doch nur bei unverheirateten gemacht *grübel*
aber ich will jetzt nix groß in die Welt setzen.
LG
Anne mit Babygirl(32+1)
immer mit der ruhe hier!
die frage des umzugs: kein mensch hat das recht dir einen umzug zu verweigern!!!!!! das würde gegen das GG verstoßen!! laß dir keine flöhe ins ohr setzen! so ein absoluter unfug! die sache mit dem umgang kann dann jedoch gerichtlich geklärt werden, wenn die eltern sich nicht einigen können, das hat aber nichts mit dem wohnort zu tun!!!
so, hoffe alle unklarheiten beseitigt zu haben :)
lg,
sandy
nicht ganz...
habs endlich gefunden:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine
geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt
umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie
muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das
Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies
gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden
ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein
soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht
zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Und, was sagst Du nun, um das zu entkräften?
LG, Manuela.
Re: immer mit der ruhe hier!
Erstens, weil das Kind aus der gewohnten sozialen Umgebung gerissen wird (Freunde, Familie etc.) zweitens weil dadurch das Umgangsrecht des Kindes und die Umgangspflicht des Vaters erschwert wird zum Teil mit erheblichen Mehrkosten für den Vater, da dieser die Umgangskosten tragen muß...
BZGL. Jugendamt:
Der Vater MUSS zum Jugendamt gehen um die Vaterschaftsanerkennung zu machen und DABEI erfolgt diese "Belehrung"...
Re: immer mit der ruhe hier!
hauptsache jetzt ist alles klar, oder? :)
lg,
sandy
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