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Erziehungsgeldfrage bzw. Landeserziehungsgeld BW

Hallo und guten Morgen,
gestern habe ich leider die Ablehnung des Bundeserziehungsgeldantrages bekommen- und das nur wegen ein paar Kröten, die wir über der Grenze liegen.
Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Ich dachte immer, dass das Land Baden Württemberg Einkommensunabhängig im ersten Halbjahr Landeserziehungsgeld bezahlt.
Nun finde ich aber nichts mehr darüber, bzw. nur, dass das Land nach dem Bundeserziehungsgeld weiterbezahlt, wenn man Anspruch darauf hatte...
Wer kennt sich damit aus?
Wurde denn da mal was geändert?
Ich war soooo sehr überzeugt davon, dass man im ersten Halbjahr was bekommt.
Vielen Dank
und LG
Barbara
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeldfrage bzw. Landeserziehungsgeld

Bundeserziehungsgeld erhält man unabhängig vom Bundesland.
Im ersten halben Jahr erhält man Erziehungsgeld wenn der weiterarbeitende im Jahr vor der Geburt ein Nettoeinkommen von 30.000 EUR nicht übersteigt. Ab dem 7. Lebensmonat ist die Grenze bei 16500 Eur.
Falls Du noch Fragen hast, ich hab mich damit schon eingehender befasst. Hab auch noch ne Broschüre , wo ich mal für dich nachlesen kann.
LG
Sabine
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