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Erziehungsgeldantrag - HIIIIIIIIIIIIIIIIILFE

Hallo ihr,
ich hab heute den großen Fehler gemacht und schon mal die Anträge für Erziehungsgeld und Kindergeld geholt.
Da blickt ja kein Mensch durch!!!!!
Ich hab ja jetzt gerade 10.000 Fragezeichen vor den Augen, aber am brennendsten interessiert mich die Sache mit dem Verdienst.
Da steht ja "die Einkommensgrenze in den ersten sechs Lebensmonaten liegt bei Ehegatten bei 30.000,- pauschaliertem Nettoeinkommen" und dass zur Berechnung wird das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt herangezogen.
Heisst das jetzt unser beider Einkommen aus 2003???? Weil diese Grenze hat man dann ja relativ schnell überschritten......
Und woher bekomme ich das "pauschlisierte Nettoeinkommen"?
Vielen lieben Dank von einer verwirrten Curly
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeldantrag - HIIIIIIIIIIIIIIIIILFE

Hallo Curly!
Ging mir genauso und das obwohl es das dritte Kind bei uns ist. Ich habe extra nochmal nachgefragt wegen dem Einkommen und die meinte eine Kopie der Steuerkarte von 2003 würde reichen. Also ist es definitiv das Gehalt des letzten Jahres. Für uns gut. Interessant ist der Erziehungsgeldrechner. Gib das Wort mal bei Google ein und du kannst dann mal rechnen ob du was kriegst. Liebe Grüße Nicole

Re: Erziehungsgeldantrag - HIIIIIIIIIIIIIIIIILFE

echt, für das erste halbe jahr gilt auch schon die einkommensgrenze? ich muss mir jetzt endlich mal diese papiere holen. ich find das so gemein, dass das einkommen von VOR der geburt zählt. da arbeiten doch die meisten noch voll... und danach eben nimmer.
ich depp hab jetzt genau seit 1.1.03 80% gearbeitet... und trotzdem noch landeserziehungsgeld bekommen... und jetzt bekomm ich fürs 3. keinen cent mehr, obwohl ich nicht gleich wieder 80% arbeiten kann.
frustrierte grüße
angela

Re: Erziehungsgeldantrag - HIIIIIIIIIIIIIIIIILFE

Antragsteller:
Ist die berechtigte Person während des Erziehungsgeldbezugs nicht erwerbstätig, bleiben ihre Einkünfte aus einer vorherigen Erwerbstätigkeit unberücksichtigt. Ist sie während des Erziehungsgeldbezugs erwerbstätig, sind ihre voraussichtlichen Erwerbseinkünfte in dieser Zeit maßgebend. Sonderzuwendungen bleiben unberücksichtigt.
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html
Dies habe ich im Internet dazu gefunden
Anke
23SSW

Re: Erziehungsgeldantrag - HIIIIIIIIIIIIIIIIILFE

hi,
es gilt wirklich nur das geld vom partner in vorjahr, also 2003, ich kenn mich aus, weil ich das ja leider schon beantragen mußte bzw der typ beim amt meinte, es wird bis zu 6mon rückwirkend bezahlt, also hab ich mit dem ausfüllen noch zeit...wenn du aber auch arbeiten willst in der zeit, mußt du dein verdienst, was du dann hast, mitangeben!
gruß, bianca

Re: Erziehungsgeldantrag - HIIIIIIIIIIIIIIIIILFE

Hallo!
Hab mal eine Frage! Ich würde auxch gerne schon mal die Anträge ausfüllen, aber bei uns auf dem Jugendamt hat man mir die Auskunft gegeben, dass beim ersten Kind der Erziehungsgeldantrag von Mainz aus zugeschickt würde!Logischerweise erst 3-4 Wochen nach der geburt.
Den Antrag fürs Kindergeld habe ich mir jetzt im Internet runtergeladen.
Viele grüße
melina
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