Erziehungsgeldantrag???
Folgeantrag:
Für den 13. bis 24. Lebensmonat des Kindes gilt das Einkommen des folgenden Kalenderjahres (Geburtsjahr- maßgebendes Kalenderjahr) Ist die Antragstellerin während des Bezugs von Erzg. erwerbstätig oder bezieht eine Entgeldersatzleistung, gilt ihr Einkommen aus dem zweiten Lebensjahr des Kindes.
LG Nicole
Re: Erziehungsgeldantrag???
So verstehe ich das zumindest
LG
Verena
Re: Erziehungsgeldantrag???
glaub ich so zu verstehen.
lg,
sandy
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