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Erziehungsgeldantrag???

Irgendwie verstehe ich das mit dem Einkommen nicht. Kann mir diesen Satz mal jemand erklären??
Folgeantrag:
Für den 13. bis 24. Lebensmonat des Kindes gilt das Einkommen des folgenden Kalenderjahres (Geburtsjahr- maßgebendes Kalenderjahr) Ist die Antragstellerin während des Bezugs von Erzg. erwerbstätig oder bezieht eine Entgeldersatzleistung, gilt ihr Einkommen aus dem zweiten Lebensjahr des Kindes.
LG Nicole
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeldantrag???

Du mußt den Steuerbescheid von 2004, also vom Geburtsjahr von Emma, einreichen. Wenn du erwerbstätig bist wohl auch den vom laufenden Jahr also 2005.
So verstehe ich das zumindest
LG
Verena

Re: Erziehungsgeldantrag???

also einreichen sollste die einkommensdingsbums von christian aus dem jahre 2004. ist er der antragssteller aus 2005, dann emma tritt ja nun ihr 2tes lebensjahr an. wenn du antragstellerin bist gilt satz eins *G*. hast du aber verdient, dann mußt du deine einkommenssachen von diesem jahr mit einreichen.
glaub ich so zu verstehen.
lg,
sandy
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