Erziehungsgeld
lg schnee
Re: Erziehungsgeld
wegen dem antrag hat schon mal jemand gefragt diese woche.. findest du aber bei google auch unter "antrag erziehungsgeld nrw"...
gruessle
urmely
Re: Erziehungsgeld
LG
Anja
Re: Erziehungsgeld
ich hab' hier so eine Broschüre vor mir liegen. Da steht drin:
"Für die ersten 6 Lebensmonate beträgt die Einkommensgrenze bei Ehepaaren mit 1 Kind, die nicht dauernd getrennt leben, 51.130 ? für das jährliche Einkommen; sie gilt auch für Eltern, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, und ebenso für einen Elternteil und seinen Lebensparter im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Bei Alleinerziehenden mit einem Kind beträgt die Grenze 38.350 ?. Diese Euro-Beträge sind in etwa vergleichbar mit einem entsprechenden Jahres-Nettoeinkommen, auch wenn für die Berechnung des Einkommens im Bundeserziehungsgeldgesetz nicht dieselben Grundsätze wie im Steuerrecht gelten.
Die hier genannten Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um einen Kinderzuschlag. Wenn das jüngste Kind, für das die Eltern E.geld beantragen im Jahre 2002 geboren wurde, beträgt der Zuschlag für jedes weitere Kind 2.797 ?. Dieser Zuschlag beträgt 3.140 ?, wenn das jüngste Kind, für das die Eltern E.geld beantragen, im Jahr 2003 geboren wird. Überschreitet das Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze für die ersten 6 Lebensmonate, enfällt das E.geld."
Ich hoffe, das hat Dir geholfen.
Ich habe den Antrag übrigens bei unserer Stadtverwaltung bekommen (Bürgerbüro oder Jugendamt).
Ansonsten bei den Erziehungsgeldstellen. In NRW gibt es welche in
- Aachen
- Bielefeld
- Dortmund
- D'dorf
- Duisburg
- Essen
- Gelsenkirchen
- Köln
- Münster
- Soest
- W'tal
LG, Dana
Re: Erziehungsgeld
hmmm,sind Deine Zahlen nicht veraltet? Ich hatte was im Kopf mit Grenzen bei Ehepaaren um die 30.000 und bei Alleinerziehenden etwa 23.000. Ist doch seit 2004 total runtergesetzt worden!
LG
Conni
ich meine auch....
meine auch, daß es bei etwa 30 000 euro für verheiratete lag!?
viele grüße!
/inka
Re: ich meine auch....
Auf dem Deckblatt steht "Das neue Bundeserziehungsgeldgesetzt für Eltern mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001" ?!
Ich schließe natürlich nicht aus, dass irgendeine Schnarchnase meine Anfrage bearbeitet und mir veraltetete Infos geschickt hat. ;-)))
Tja, dann werden wir wohl leer ausgehen. :-((( Hatte mich nämlich schon gefreut, weil mein Mann letztes Jahr noch Referendar war und somit noch wenig verdient hat und nur ich "richtig", und soviel ich weiß, sind die Einkommen des letzten Jahres ja die Grundlage. Naja, ich werd's trotzdem mal versuchen...
LG, Dana
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