Erziehungsgeld /Elternzeit/Antrag ... zu spät
Bin 35. SSW: beantrage ich Elternzeit durch formloses Schreiben beim AG oder müssen bestimmte Normen eingehalten werden?
Den Antrag auf Erziehungsgeld beantrage ich am Montag beim Jungendamt, aber mit den Rechener des Bayr.Amtes komme ich nicht zurecht... sollen wirklich beide vollen Gehälter rein?
Dann bekommen wir ja gar nichts? oder bin ich zu doof zum Ausfüllen? Bitte Hilfe!
Und wo und wie gibt es Kindergeld oder gibts das nicht mehr?
Anja in Panik
Re: Erziehungsgeld /Elternzeit/Antrag ... zu spät
Also ich dachte immer das man das alles erst beantragen muss wenn das Kind auf der Welt ist, denn vorher hast Du ja noch keine Geburtsurkunde die man für die Anträge braucht.
Es müssen nur die beiden Gehälter rein wenn auch Du danach sofort wieder arbeiten gehst, ansonsten nur das Gehalt von dem der weiter arbeitet.
Laut diesem Rechner bekommen wir auch nichts, aber ich habe von vielen schon gehört das sie dann trotzdem was bekommen haben.
Ach ja die Anträge habe ich mir alle zuschicken lassen, ein Anruf genügte.
Im öffentlichen Dienst gibt es da direkt Vordrucke für die Elternzeit wie das allerdings in der freien Wirtschaft ist weiss ich leider auch nicht.
Also dann noch einen schönen Samstag und nur keine Panik schieben.
LG Dani ET+2
Re: Erziehungsgeld /Elternzeit/Antrag ... zu spät
lg,
sandy
Re: Erziehungsgeld /Elternzeit/Antrag ... zu spät
Das Erziehunsgeld wird bei der Versorgungskasse beantragt, da kannst Du einfach anrufen und dir den Antrag zuschicken lassen. Wenn Du wieder arbeiten gehst müssen beide Gehälter rein, wenn nicht nur das von deinem Mann.
Das Kindergeld wird beim Arbeitsamt beantragt, Formular kannst Du dir auch zuschicken lassen.
Bei beiden brauchst du aber die Geburtsurkunde, aber die Formulare kannst du schon fertig machen bis auf die Geburtsdaten und brauchst es dann hinterher bloss wegschicken.
Erziehungsurlaub kannst du einfach formlos als Mitteilung bei deinem AG einreichen bis spätestens 2 Wochén nach der Geburt.
So ich hoffe ich hab alles, ich hab es nämlich schon hinter mir.
LG Sandra + Julian 13 Tage
Re: Erziehungsgeld - hab auch mal ne Frage!
irgendwie hatte ich das so verstanden, dass für das Erziehungsgeld das letzte Jahr gehaltsmäßig zugrundegelegt wird - für uns also das Einkommen in 2003 - was bedeutet dann ".. wenn Du wieder arbeiten gehst beide Gehälter .. ?)
Kann mich mal einer aufklären ?
Re: Erziehungsgeld - hab auch mal ne Frage!
Re: Erziehungsgeld /Elternzeit/Antrag ... zu spät
Du bist mit allem noch sehr gut dabei!
Ich kann dir den Ämterfahrplan auf der AOK-Seite empfehlen, da steht alles genau drauf.
Erziehungsgeld beantragst du erst vor Ablauf der Mutterschutzzeit und Kindergeld wird auch rückwirkend gezahlt. Ich würde mir die Anträge alle im Internet runterladen und ausdrucken.
Wir haben mit dem Ausfüllen schon angefangen und brauchen dann nach der Geburt nur noch abschicken.
Liebe Grüße und cool down!
Janina 39.SSW
Re: Erziehungsgeld /Elternzeit/Antrag ... zu spät
also elternzeit brauchst du erst 6wochen vor ende deines mutterschutzes beantragen, also in der regel 2 wochen nach geburt- es sei denn, du gehst sofort dannach arbeiten und willst erst später deine elternzeit haben, dann mußt du diese 8 wochen vor antritt einreichen...
erziehungsgeld wird dir auch ein halbes jahr rückwirkend ausgezahlt, also hast du auch damit noch zeit!!!
catharina ist nun schon 11 wochen auf der welt und hab es noch nicht beantragt, während des mutterschaftsgeld bekommst du eh kein erziehungsgeld!
es muß beim versorgungsamt eingereicht werden, und wenn du nicht arbeiten gehst, wird nur das gehalt deines mannes in 2003 zugrunde gelegt...wenn du doch arbeiten gehst (man darf in der elternzeit 30std arbeiten), wird das verdiente geld auch noch mit angerechnet!!!
kindergeld geht auch erst, wenn du entbunden hast...
also bleib mal locker :-) und laß dir zeit!!!
gruß, bianca
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