Elternzeit - oh jeh, wir formulieren?!?!?
da ich bis zum Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot habe (vorzeitige Wehen), hätte mein AG gerne, dass ich ihm jetzt schon meine Elternzeit schriftlich mitteile, damit er jemanden mit Vertrag einstellen kann.
Nun meine Frage: wie formuliere ich das denn??? Denn den genauen ET weiss ich ja nicht *lach* Zwerg ist ja noch im Bauch... Habt ihr das schon gemacht? Oder soll ich besser mal im Forum über uns fragen?? Was meint ihr?
Viele lieben Dank
Daniela
Re: Elternzeit - oh jeh, wir formulieren?!?!?
Also in meiner 1. SS habe ich einen Antrag auf Elternzeit stellen müssen, das war allerdings ein fertiger Vordruck den ich nur ausgefüllt habe. Die Unterlagen wurden mir von der Personalabteilung zur Verfügung gestellt.
Ich bin mir dieses Mal sowieso noch unschlüssig wie ich meine Elternzeit planen will. Ich denke ich werde erstmal 2 Jahre beantragen...das letzte Jahr kannst du herauszögern bis dein Kind 7 Jahre alt ist (wegen Einschulung etc.). Denn wenn du während der 1. Elternzeit ein weiteres Kind bekommst, dann sind die übrig gebliebenen Monate verschenkt. Naja und das will ich nun auch wieder nicht. *grübel*
Hab ja noch ein paar Tage Zeit.
glg
Melanie
Re: Elternzeit - oh jeh, wir formulieren?!?!?
dass mit dem Verschenken der Elternzeit stimmt nicht mehr!!! Du kannst die neue Elternzeit bei einem weiteren Kind an die alte Elterzeit hängen! Das mache ich nämlich jetzt!
LG, Kerstin mit Sören 2,5 J., 31. SSW
Re: Elternzeit - oh jeh, wir formulieren?!?!?
Das ist ja klasse, vielen lieben Dank für den Tipp!!!
Dann kann ich ja doch sofort 3 Jahre beantragen. *freu*
LG
Melanie mit Lara Marie im Herzen + Nicolas inside (27+4)
Re: Elternzeit - oh jeh, wir formulieren?!?!?
das kannst du ganz formlos machen.
z.b.: hiermit möchte ich ihnen bekannt geben, dass ich elternzeit bis zum "31.12.2005" nehmen werde.
ist ja egal, ob das baby ein oder zwei wochen früher kommt.
ein tipp von mir: wenn du dir unschlüssig bist, wie lange du zuhause bleiben möchtest, dann nehme erst mal nur ein jahr. denn verlängern kannst du immer noch. wenn du aber von vornherein 2 jahre nimmst, und nach einem jahr merkst du, du möchtest wieder arbeiten, dann muss dich der ag nicht vor der abgelaufenen zeit nehmen. er kann, muss aber nicht. denn wenn er dann eine aushilfe für 2 jahre einstellt, wirst du pech haben.
lg tanja, 26. woche
HÖR AUF DREAMPAAR
Re: Elternzeit - oh jeh, wir formulieren?!?!?
das kannst Du eigentlich ganz formlos machen , wie die anderen schon geschrieben haben. Allerdings musst Du das jetzt noch nicht machen. Bis 2 Wochen nach der Geburt des Kindes muss Dir der Arbeitgeber Zeit geben. Ich weiß ja nicht was für ein Verhälnis Du in der Firma hast aber bei mir erfahren die das erst nach den 2 Wochen nach der Geburt was ich vorhabe. Da Du eh schon zu Hause bist kannst Du doch eh keinen mehr einarbeiten und er kann ja befristete Verträge bis dahin erstellen. Lasss Dich nicht unter DrRuck setzen.
Liebe Grüsse
Angela 32 + 1
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