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Elternezit bei Zwillingen und bei

kurzer Geburtenfolge (vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen)
Neuregelung beim Bundeserziehungsgeld und bei der Elternzeit (Einlegeblatt zur Broschüre "Erziehungsgeld, Elternzeit" vom Frühjahr 2003)
Die Änderungen gelten ab dem 1.1.2004.
Bei der Elternzeit sind folgende Änderungen zu berücksichtigen:
Auch bei Mehrlingsgeburten stehen den Eltern bei einer Übertragung für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur VOllendung des 3. LJ zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten LJ auch in diesen Fällen für jedes der Kinder möglich ist. BSP: Zwilling werden am 1.2.2004 geboren. Die Mutter kann für das Kind A die ersten beiden Jahre Elternzeit nehmen und mit Zustimmung des Arbeitgebers das dritte Jahr z.B. auf die Zeit vom 1.2.2007-31.1.2008 übertragen. Für das Kind B überträgt sie das erste Jahr auf die Zeit vom 1.2.2008-31.1.2009 und nimmt für das dritte LJ Elternzeit im Anschluss an die erste Elternzeit für Kind A.Mit Zustimmung des Arbeitgebers könnte die Mutter somit vom 1.2.2004 bis zum 31.1.2009 Elternzeit nehmen. Ohne Übertragung bleibt es bei der dreijährigen Elternzeit bis zur VOllendung der dritten LJ der Zwillinge. Das Gleiche gilt für die kurze Geburtenfolge. LG Kirsten
Bisherige Antworten

Re: Elternezit bei Zwillingen und bei

hi kirsten
mensch, in deutschland ist die sache mit dem mutteschutz, bzw. der elternzeit viiiiiiiiiiiiiiel besser geregelt, als hier in der schweiz! unser gesetzt diesbezüglich steht kein bisschen im vergleich, zu eurer gesetzgebung... *seufz* wünsche dir weiterhin ne tolle kugelzeit!
glg, brösmeli 19. ssw
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