Dauer Erziehungsurlaub?
Sagt mal, wie ist das jetzt mit der Angabe über die Dauer des Erziehungsurlaubes? Ein Kollege sagt mir, lieber kürzer angeben, denn verlängern kann man immer. Eine Kollegin sagt, lieber länger angeben, denn verkürzen darf man immer.
Häh?
Mir geht es darum, dass ich gern zwei Jahre nehmen würde, aber nicht weiß, ob wir es finanziell länger als 1,5 Jahre schaffen werden.
Was würdet Ihr machen? Kennt Ihr Euch aus?
Lieben Gruß an alle!
Heidi
Re: Dauer Erziehungsurlaub?
ich lese hier gerade fremd. Also : kürzer angeben ist richtig, denn verlängern kannst Du innerhalb der 3 Jahre des gesetzlichen Anspruchs immer. Wenn Du ihn länger angibst und früher wiederkommen willst MUSS Dein AG zustimmen, denn er muss ja für die Zeit Deiner Abwesenheit Ersatz planen und ggf. befristet einstellen.
Ich weiss das ganz genau, denn meine Freundin hatte auch das Problem und unser AG ( eine Bank ) hat sie nicht früher wiederkommen lassen.
Ausnahme sind glaube ich Härtefälle, also Arbeitslosigkeit des Partners und sowas.
Hoffe ich konnte weiterhelfen,
Nelly
Re: Dauer Erziehungsurlaub?
mit hat man das genau umgekehrt gesagt. das der ag nicht unbedingt sofort zustimmen muß, wenn man verlängern will und es besser ist, erstmal länger zu beantragen. frag doch mal in deiner personalabteilung nach.
lg *mia*
Re: Dauer Erziehungsurlaub?
ich hatte unten dazu schon mal gepostet, weil mir aufgefallen ist, dass einige von uns 1 Jahr nehmen wollen und dann evtl. verlängern - das geht allerdings nicht so einfach. Gesetzlich vorgeschrieben ist, sich auf 2 Jahre festzulegen (entweder 2 Jahre zuhause, oder z.B. 1 Jahr zuhause, 2. Jahr 20 Std./Woche). Solltest Du Dich für das zweite Jahr noch nicht festlegen (also Du sagst, ich bleibe 1 Jahr zuhause, heißt automatisch Du kommst im 2. Jahr), kann es passieren, daß Dein AG Dir das zweite Jahr nicht genehmigt (wenn Du z.B. noch zuhause bleiben möchtest), so daß es Dir verloren geht und Du erst das 3. wieder nehmen könntest. Auch verkürzen geht nur mit Einverständnis und Wohlwollen Deines AG, wenn er z.B. jemanden für Dich eingestellt hat, mit einem befristeten Vertrag für 2 Jahre, wird er wahrscheinlich kaum eine Möglichkeit haben, Dich nach 1 oder 1,5 Jahren zu beschäftigen.
Hoffe, das hat ein bisschen geholfen.
LG, Claudia
Re: Dauer Erziehungsurlaub?
Lt. Gesetz muß Du normalerweile zumindest zwei Jahre beantragen. Beantragst Du weniger, darf Dein Arbeitgeber nach dem Gesetz davon ausgehen, daß Du an einer anschl. Weiterführen der Elternzeit erst mal kein Interesse hast! Wenn Du nur 1 Jahr beantragst und dann um ein weiteres verlängern willst im Anschluß, ist es reine Kulanz vom Arbeitgeber, Dir dies zu geähren. Er muß das aber nicht! Das wissen viele nicht, weil sich die meisten Arbeitgeber wirklich recht entgegekommend zeigen in der Realität. Aber das sit rein freiwillig!
Lt. diesem Gesetz ist es wirklich einfacher zu verkürzen, als zu verlängern!
Von dem og. Gesetz sind nur die ersten beidne Jahre betroffen. Das dritte Jahr ist wirklich frie verfügbar. Da kannst du dann wirklich recht spontan entscheiden, ob Du es noch an die ersten beiden ranhängen kannst oder nicht.
LG
Anja
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