DIE Krönung........ und: wichtige Frage!
ich hab' doch gestern ganz aufgeregt gepostet, dass die Tante (sorry: BEAMTIN) auf'm Standesamt auf mein Nachfragen (wie dumm von mir!) gemeint hat, JULE bräuchte einen eindeutigen Zweitnamen - so steht's wohl im Gesetz.
Ihr und auch ich haben uns ja schon gewundert.
Auf dem Standesamt 15 km weiter wird auch einfach JULE aktzeptiert.......
Dann ist mir eine gaaaanz weitläufige Bekannte eingefallen (eine Bekannte einer Bekannten,.....), deren Tochter auch JULE heißt und erst ein paar Wochen alt ist.
Und das Beste: auch auf DEM Standesamt angemeldet wurde.
Ich also gleich noch angerufen.
Und siehe da: diese Jule hat auch nur den einen Namen!!!!!!!!!!!!!
Ist das nicht die Leute verar.......? Und bei ein und derselben Standesbeamtin?!?!?!?!
Wir lassen's jetzt drauf ankommen und geben im Kreißsaal nur Jule an.
Aber wehe die meckert dann - dann haben wir den Monster-Trumpf im Ärmel ;o)))))))
Ach ja, kann mir noch einer folgendes verraten:
Wer hat dieses Thema mit dem Namen überhaupt zu entscheiden????????
Das Standesamt der Stadt wo die Kleine geboren wird, oder das STandesamt unserer Heimat(Wohnort-)Gemeinde????????
Danke + liebe aufgeregt Grüße,
Curly
Re: DIE Krönung........ und: wichtige Frage!
das ist ja der Hammer ;o)
Die Geburt wird am Standesamt des GEBURTSORTES angemeldet.
Gruß,
Julia
Re: DIE Krönung........ und: wichtige Frage!
die Namen und ihre Schreibweisen und ob diese verwendet werden dürfen, wird irgendwo in Wiesbaden verwaltet.
Das weiß ich zufällig, weil Freunde von uns einen Noah Matthies haben und der Name Matthies erst von Wiesbaden aus genehmigt werden musste.... Hat 15 Euro gekostet und der Witz ist, damit ist der Name noch lang nicht in der offiziellen Liste drin, sondern jeder, der sein KInd auch Matthies und nicht Matthias nennen will, muss das auch erst dort beantragen...... WEnn das mal keine Willkür ist!!!!
GLG HEidi
Re: DIE Krönung........ und: wichtige Frage!
Viele Grüße,
Christine
Re: DIE Krönung........ und: wichtige Frage!
ich hab mal ein wenig gesurft, denn ich bin der Meinung, dass ich mal gehört habe, dass wenn du Standesamt A nachweist, dass Standesamt B den gewünschten Namen anerkannt hat, Standesamt A den Namen dann auch übernehmen muss!
Leider hab ich dazu nix gefunden, aber bei "firstname.de" dafür folgenden Text:
"Jule
auch Jula
Kurzformen von Julia, Juliane
Laut dem internationalen Handbuch der Vornamen, ist dieser Vorname sowohl für Knaben als auch für Mädchen zugelassen. Ein zweiter Vorname, der das Geschlecht eindeutig bestimmt, ist also beizuschreiben.
Wahrscheinlich kann man den Namen auch als "Jül" aussprechen was dann schon sehr einem männlichem Vornamen nahe kommt.
(Beitrag von Frank Gerwing/ Standesbeamter)"
Ebenso:
"Weitere Informationen bekommen Sie hier:
Gesellschaft für deutsche Sprache
Sprachberatung
Spiegelgasse 13 · 65183 Wiesbaden
Tel.: 0190 / 87 00 65 (gebührenpflichtig)
Fax: 0611 / 9 99 55 -30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gfds.de
Universität Leipzig
Gesellschaft für Namenkunde e.V.
Namenberatungsstelle
Augustusplatz 10-11 · 04109 Leipzig
Tel.: 0190 / 88 77 35 (gebührenpflichtig)
Fax: 0341 / 9 73 74 99
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gesellschaftfuernamenkunde.de"
Viel Erfolg,
VG Marion
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