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Bis wann Kündigungsschutz?

Hallo,
ich arbeite in einer geringfügigen Beschäftigung (10 Std./Woche, 331 Euro/Monat). Nun habe ich gelesen, daß man bis 4 Monate nach Entbindung unter Kündigungsschutz steht. Wenn ich ein Jahr in Elternzeit gehe und im September 2005 wieder anfangen will, verlängert sich dann der Kündigungsschutz um die Zeit der Elternzeit (müßten sie mich in dem Fall also bis einschließlich Dezember 2005 beschäftigen) oder endet der Kündigungsschutz schon 4 Monate nach Geburt, egal ob man Elternzeit nimmt oder nicht? Wo genau steht das denn (in welchem Gesetz, welcher Paragraph, ...)? Danke für eure Antworten und noch einen schönen Sonntag. LG Katja 10+5
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Re: Bis wann Kündigungsschutz?

Hallo Katja,
das steht im Mutterschutzgesetz.
Ich weis aber nur wie es bei Vollzeit ist, wird aber wohl ähnlich sein.
Normalerweise endet der Kündigungsschutz mit dem Mutterschutz, also bei 1 Kind 8 Wochen nach der Geburt und bei Mehrlingen 12 Wochen nach der Geburt. Sollte das Kind zu früh kommen, werden die Tage die dir also vom Muschu VOR der Geburt "fehlen" nach der Geburt dran gehängt an den Muschu und damit den Kündigungsschutz. Bei Elternzeit verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum letzten Tag der EZ. Das bedeutet, dir darf die Kündigung erst an deinem 1. Arbeitstag nach Muschu oder EZ gegeben werden. Wird sie dir vorher gegeben, muss zumindest der Kündigungstag so liegen, als hättest du sie korrekt bekommen. Alles andere ist unzulässig. Also später oder gar nicht können sie dir die Kündigung schon geben ;-)
Ich hoffe ich konnte helfen,
LG Franzi
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