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Betr. Urlaubsanspruch laut MuschG

Hallo ihr lieben.
Sagt mal, wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch?
Habe ich Anspruch bis zum Ende des Mutterschutzes nach Entbindung?
Soll heißen, ET 2.10. Urlaubsanspruch bis, ähh 2.01.2005?
Finde in den Gesetzestexten nix.
Lieben Dank im vorraus.
Ellie 16+2 + Max*3.12.02
Bisherige Antworten

Re: Betr. Urlaubsanspruch laut MuschG

SSW- Schusselligkeit
Meinte bis 2.12.2004 natürlich!

Re: Betr. Urlaubsanspruch laut MuschG

Hallo Ellie,
wenn Du am 2.10. errechneten Entbindungstermin hast gilt der Urlaubsanspruch noch 8 Wochen danach.
D.H. bis zum 02.12.04
Da der Urlaub aufgerundet wird, hast Du vollen Jahresurlaub den Du in Anspruch nehmen kannst.
Mein Arbeitgeber hat mir das alles zugeschickt. Wann ich in den Mutterschutz gehe, wieviel Urlaub ich noch habe und ein Heft über den Mutterschutz. Fand ich sehr gut.
Liebe Grüße
Kathrin

Re: Betr. Urlaubsanspruch laut MuschG

Hallo Ellie,
wenn du ET am 2.10. hastm dann läuft dein Mutterschutz bis 8 Wochen nach ET, also 27.11. Demnach hast du Urlaubsanspruch für 11 volle Monate. Von z.B. 30 Urlaubstagen blieben dann 27,5 übrig, die auf 28 aufgerundet werden.
LG Jana 16.SSW
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