Beamtinnen hier?
Jetzt meinte eine Frau aus der Personalabteilung, die Höhe des Zuschusses (und ob überhaupt) hinge angeblich von der Höhe des Erziehungsgeldes ab, das man bekommt. Sie war sich aber selbst nicht sicher.
Stimmt das???
Hat jemand Ahnung?
LG
Anja
Also...
ich bin auch (Bundes-)Beamtin und meine Personalabteilung hat mir folgendes geschrieben:
- Während Elternzeit werden Beiträge zur KV und PflegeVers bis zu einer Höhe von 31 Euro erstattet, wenn die Dienstbezüge (ohne Familienzuschläge) vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen KV von 3862,50 Euro (das war im Dez., ab 2005 sind es wohl 3900 Euro) nicht überschritten haben.
- Darüber hinaus werden die Beiträge voll erstattet, wenn nachgewiesen wird, dass einem ab dem 7. Lebensmonat des Kindes volles Erziehungsgeld zusteht.
Steht einem vermindertes Erziehungsgeld zu, werden Beträge entsprechend gemindert.
Entsprechender Antrag muss unter Vorlage der KV-Bescheinigung und Erziehungsgeldbescheinigung bei der Besoldungsstelle (bei mir z. B. Bundesamt für Finanzen) gestellt werden.
Erziehungsgeld kriege ich leider gar keins. Aber ich hoffe auf einen kleinen Zuschuss nach dem 1. Absatz. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist...
Musst halt schauen, welcher Fall auf dich zutrifft.
Geregelt ist das ganze übrigens in § 5 Abs. 2 und 3 der Elternzeitverordnung.
Ich hoffe, dass hilft dir ein wenig.
Viele Grüße
Birgit
Re: Also...
Bekomme auch nur die 31 ?, LG, mymo
Ich bekomme auch nur die 31 Euro! Maija
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