BUNDESERZIEHUNGSGELD die 1000 Frage *kopfrauch*
ich weiß es ist Montagmorgen, aber ich blicke bei diesem Antrag so langsam nicht mehr durch *kopfrauch*
Also ich will ja nur so 2-3Monate Elternzeit nehmen, und dann wieder arbeiten (45%, bin alleinerziehend... so jetzt kommen die Fragen *g*
Bekomme ich dann trotzdem noch das Bundeserziehungsgeld, auch wenn ich arbeite oder bekomme ich das nur wenn ich in Elternzeit bin... und dann lese ich da auch noch, das das 6Monate dauern kann bis man da mal Geld sieht..
HILFE!!!!!
Danke schon mal im voraus
GGLG
Anne mit Babygirl
Re: BUNDESERZIEHUNGSGELD die 1000 Frage *kopfrauch*
Bis zu 30 Std./Wo. kannst du doch arbeiten und Erziehungsgeld beziehen. Man darf nur nicht über den Satz kommen.
Erziehungsgeld (Regelbetrag) wird in den ersten sechs Lebensmonaten gewährt, wenn das Familieneinkommen (pauschaliertes Jahresnettoeinkommen) bei Paaren nicht über 30.000 Euro liegt. Für Alleinerziehende liegt die Einkommensgrenze bei 23.000 Euro.
Bei meiner Tochter habe ich ruckzuck Bescheid bekommen. Das war glaub ich innerhalb von 3 Wochen.
LG oebis
DANKE
cool, dann bekomme ich ja noch weiter Geld *jubel* weil ich so *grübel* 28,5std arbeite...
na da werde ich mich doch gleich mal ans ausfüllen machen, das ich dann nur noch Geburtsurkunde beifügen muß.
LG
Anne
Re: DANKE
@honeymoon
Kündigen kann er mich kaum, weil ich einen festen Arbeitsvertrag habe und erst mal die dran kommen die einen befristeten Vertrag haben. Arbeite in einer großen Einrichtung der Diakonie.
Re: @honeymoon
LG oebis
Re: @honeymoon
aber wie du schon sagst, es sind die rechte der schwangeren oder mütter...
Re: @honeymoon
Mal was anderes, wie geht es deiner Tochter? Ich freue mich immer über neue Nachrichten :-)
LG oebis
Re: @honeymoon
wir bekommen glaub ich sowieso nur 6monate das erziehungsgeld...aber wenn ich geringfühig arbeiten kann, ohne das es mitberechnet wird...hmmm, da muß ich mir noch einmal nen kopf machen :-) noch sind wir beide in lstklasse 4...
catharina geht es gut...sie kuschelt wie gesagt nun immer 2-3std ohne sauerstoffmaske...wenn sie tief schläft vergißt sie schon 2/3mal das atmen, aber ansonsten macht sie es gut...sie ist also auf bestem wege...und wog gestern 860g
lg bianca
Re: @honeymoon
Ich habe mir das auch durchgerechnet aber mit der Geringfügigkeit fahre ich einfach am besten
LG oebis
Re: @honeymoon
Re: @honeymoon
1.Tätigkeit auf sog. 400-Euro-Basis wirkt sich auf die Höhe des Erziehungsgeldes nicht aus, wenn das Einkommen daraus vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird.
Ist also eine Überlegung wert :-)
LG oebis
Re: @honeymoon
achso, er muß dann die 400euro versteuern??? hab doch von sowas keine ahnung...aber ich bekomme doch die 400euro raus, oder?
Re: @honeymoon
Ich habe hier mal das schreiben rausgekramt von meinem AG
366,06 Eur würde ich verdienen davon werden 6,95 Euro Lohnsteuer abgezogen. Den Rest bekomme ich ausgezahlt. Für mich finde ich es gut. So habe ich 2 x Kindergeld + 1 x Erziehungsgeld + Lohn aus der Geringfügigkeit. So kommt man über die Runden.
LG oebis
Re: @honeymoon
Re: BUNDESERZIEHUNGSGELD die 1000 Frage *kopfrauch*
okay, also...
während du noch mutterschaftsgeld bekommst, bekommst du KEIN erziehnungsgeld!also fallen in der regel die ersten 8wochen damit flach...ansonsten solltest du schon überlegen, ob du nicht doch elternzeit nehmen willst, da du währenddessen ja 30std in der woche arbeiten darfst! vielleicht reicht das geld dann ja...das erziehungsgeld richtet sich nach dem gehalt, aber bis das kind 6monate ist, wirst du sicherlich das geld bekommen(also 4 monate lang), danach kommt es halt drauf an, wie viel du verdienst!!!
ich weiß nur, daß die bis zu 6monate rückwirkend bezahlen, wie lange man drauf warten muß, weiß ich leider nicht, weil ich es noch nicht beantragt habe (was ich aber so langsam mal machen muß, da catharina ja schon knapp 7 wochen da ist)
gruß, bianca
Mich mal einmisch!!!
Habs bei uns (bin Krankenschwester an der Uni-Klinik Bonn)erlebt.
Drei Mütter,die noch im Erziehungsurlaub waren hatten bei uns angefragt,ob sieh nicht arbeiten könnten,2 standen schon auf dem Dienstplan ,aber aufgrund von Einstellungsstopp konnten sie es dann vergessen.
Unter dem Motto,wenn ihr schon 3 Jahre Erziehungsurlaub gennommen habt,dann bleibt auch schön zu Hause.
Der AG ist nicht verpflichtet in dieser Zeit einzustellen!!!!
LG Judith 29+4
Re: Mich mal einmisch!!!
LG oebis
Re: Mich mal einmisch!!!
muß er nicht :(
Genau so ist es!!!
Und wie man sieht, ist selbst im öffentlichen Dienst keiner gnädig.
LG Judith
Re: BUNDESERZIEHUNGSGELD die 1000 Frage *kopfrauch*
lg silke
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