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BUNDESERZIEHUNGSGELD die 1000 Frage *kopfrauch*

Guten Morgen Mädels,
ich weiß es ist Montagmorgen, aber ich blicke bei diesem Antrag so langsam nicht mehr durch *kopfrauch*
Also ich will ja nur so 2-3Monate Elternzeit nehmen, und dann wieder arbeiten (45%, bin alleinerziehend... so jetzt kommen die Fragen *g*
Bekomme ich dann trotzdem noch das Bundeserziehungsgeld, auch wenn ich arbeite oder bekomme ich das nur wenn ich in Elternzeit bin... und dann lese ich da auch noch, das das 6Monate dauern kann bis man da mal Geld sieht..
HILFE!!!!!
Danke schon mal im voraus
GGLG
Anne mit Babygirl
Bisherige Antworten

Re: BUNDESERZIEHUNGSGELD die 1000 Frage *kopfrauch*

nochmal ich :-)
Bis zu 30 Std./Wo. kannst du doch arbeiten und Erziehungsgeld beziehen. Man darf nur nicht über den Satz kommen.
Erziehungsgeld (Regelbetrag) wird in den ersten sechs Lebensmonaten gewährt, wenn das Familieneinkommen (pauschaliertes Jahresnettoeinkommen) bei Paaren nicht über 30.000 Euro liegt. Für Alleinerziehende liegt die Einkommensgrenze bei 23.000 Euro.
Bei meiner Tochter habe ich ruckzuck Bescheid bekommen. Das war glaub ich innerhalb von 3 Wochen.
LG oebis

DANKE

DANKE *freu*
cool, dann bekomme ich ja noch weiter Geld *jubel* weil ich so *grübel* 28,5std arbeite...
na da werde ich mich doch gleich mal ans ausfüllen machen, das ich dann nur noch Geburtsurkunde beifügen muß.
LG
Anne

Re: DANKE

wenn du so wenig arbeitest würde ich auf jeden fall bei deinem arbeitgeber die elternzeit auf 2/3 jahre beantragen, weil du dann immerhin kündigungsschutz hast!!!

@honeymoon

Das Problem ist, mein AG läßt mich nicht 45% während der Elternzeit arbeiten *grummel* ihm wäre es lieber ich würde in Elternzeit gehen (3Jahre) und nicht wieder kommen *lach*
Kündigen kann er mich kaum, weil ich einen festen Arbeitsvertrag habe und erst mal die dran kommen die einen befristeten Vertrag haben. Arbeite in einer großen Einrichtung der Diakonie.

Re: @honeymoon

Du weißt aber schon, daß er dazu verpflichtet ist, wenn es mehr als 15 Mitarbeiter sind? Man kann einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung stellen. Das steht dir zu!!
LG oebis

Re: @honeymoon

wie schon gesagt, vor allem verstehe ich nicht, wenn sie sowieso unter 30std arbeitet, warum er das dann nicht in verbindung von der elternzeit möchte!!!
aber wie du schon sagst, es sind die rechte der schwangeren oder mütter...

Re: @honeymoon

Das kapiere ich auch nicht, Sie kann ja Elternzeit beantragen und trotzdem arbeiten. Ich mache es jedenfalls so. Nur, daß ich dann geringfügig arbeiten gehe. Denn ob ich 15 Stunden bei LST Klasse 5 arbeiten gehe oder aber 7,5 Stunden Geringfügig verdiene das Geld bleibt das gleiche ca. 400 Euro, nur bei Geringfügig wird es nicht aufs Erziehungsgeld angerechnet :-)bei LST Klasse 5 wirds angerechnet.
Mal was anderes, wie geht es deiner Tochter? Ich freue mich immer über neue Nachrichten :-)
LG oebis

Re: @honeymoon

ich hatte auch erst überlegt, überhaupt elternzeit zunehmen (bevor es mit meiner ss eskaliert ist), dann hab ich mir gesagt, mehr als 30 hab ich die letzten jahre eh nicht gearbeitet, warum dann nicht doch so lange es geht elternzeit...nun muß ich ja leider abwarten, was mit der kleinen wird, denn ich kann jetzt nicht mit reinem gewissen sagen, ich gehe 30std arbeiten...
wir bekommen glaub ich sowieso nur 6monate das erziehungsgeld...aber wenn ich geringfühig arbeiten kann, ohne das es mitberechnet wird...hmmm, da muß ich mir noch einmal nen kopf machen :-) noch sind wir beide in lstklasse 4...
catharina geht es gut...sie kuschelt wie gesagt nun immer 2-3std ohne sauerstoffmaske...wenn sie tief schläft vergißt sie schon 2/3mal das atmen, aber ansonsten macht sie es gut...sie ist also auf bestem wege...und wog gestern 860g
lg bianca

Re: @honeymoon

oh das hört sich doch super an. Und sie hat schon so schön zugenommen Prima :-)
Ich habe mir das auch durchgerechnet aber mit der Geringfügigkeit fahre ich einfach am besten
LG oebis

Re: @honeymoon

das werd ich mir auf jeden fall durch den kopf gehen lassen, wieviele stunden darf man dann arbeiten, damit es geringfühgig ist?

Re: @honeymoon

Das kommt auf den Stundenlohn an. Du darfst nicht mehr wie 400 Euro Verdienen. Bei mir sind es 7,5 Stunden / Woche also 1 x pro Woche werd ich arbeiten gehen. So sehe ich auch mal was anderes wie nur Windeln :-) Bleibt weiterhin im Beruf sprich man kommt nicht ganz raus. Und wenn man Stillen kann, darfst du dir noch eine Stunde abziehen (Stillstunde) Dann braucht man praktisch nur 6,5 Stunden arbeiten. Find ich jedenfalls für uns eine gute Regelung. Meine Große ist ja seit heute im Kindergarten. Der kleine wird dann an Arbeitstagen von Schwiegermutter betreut was will ich mehr?
1.Tätigkeit auf sog. 400-Euro-Basis wirkt sich auf die Höhe des Erziehungsgeldes nicht aus, wenn das Einkommen daraus vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird.
Ist also eine Überlegung wert :-)
LG oebis

Re: @honeymoon

klar, nicht mehr als 400euro, aber ich dachte, daß ich dann auch nur eine bestimmt stdzahl arbeiten darf! denn ich kann meinem chef immer sagen, wie viel ich von meinem wirklich verdienten geld haben möchte, den rest sammelt er und gibt ihn mir, wenn ich mal schlecht verdient habe...
achso, er muß dann die 400euro versteuern??? hab doch von sowas keine ahnung...aber ich bekomme doch die 400euro raus, oder?

Re: @honeymoon

Grins* Er muß die 400 Euro pauschal versteuern, es sind dann glaub ich an die 8 Euro die dir da abgezogen werden. Ich denke mal das kann man verkraften oder? Dein Arbeitgeber zahlt Pauschal Krankenversicherung und Rentenversicherung.
Ich habe hier mal das schreiben rausgekramt von meinem AG
366,06 Eur würde ich verdienen davon werden 6,95 Euro Lohnsteuer abgezogen. Den Rest bekomme ich ausgezahlt. Für mich finde ich es gut. So habe ich 2 x Kindergeld + 1 x Erziehungsgeld + Lohn aus der Geringfügigkeit. So kommt man über die Runden.
LG oebis

Re: @honeymoon

wieso läßt er dich während der elternzeit nicht arbeiten, wenn du sowieso nur 28.5std arbeitest...30 darfst du doch? finde ich dumm vom arbeitgeber!!!*protestier*

Re: BUNDESERZIEHUNGSGELD die 1000 Frage *kopfrauch*

hi,
okay, also...
während du noch mutterschaftsgeld bekommst, bekommst du KEIN erziehnungsgeld!also fallen in der regel die ersten 8wochen damit flach...ansonsten solltest du schon überlegen, ob du nicht doch elternzeit nehmen willst, da du währenddessen ja 30std in der woche arbeiten darfst! vielleicht reicht das geld dann ja...das erziehungsgeld richtet sich nach dem gehalt, aber bis das kind 6monate ist, wirst du sicherlich das geld bekommen(also 4 monate lang), danach kommt es halt drauf an, wie viel du verdienst!!!
ich weiß nur, daß die bis zu 6monate rückwirkend bezahlen, wie lange man drauf warten muß, weiß ich leider nicht, weil ich es noch nicht beantragt habe (was ich aber so langsam mal machen muß, da catharina ja schon knapp 7 wochen da ist)
gruß, bianca

Mich mal einmisch!!!

Ja dürfen,darf sie schon,aber der AG muss!!! nicht.
Habs bei uns (bin Krankenschwester an der Uni-Klinik Bonn)erlebt.
Drei Mütter,die noch im Erziehungsurlaub waren hatten bei uns angefragt,ob sieh nicht arbeiten könnten,2 standen schon auf dem Dienstplan ,aber aufgrund von Einstellungsstopp konnten sie es dann vergessen.
Unter dem Motto,wenn ihr schon 3 Jahre Erziehungsurlaub gennommen habt,dann bleibt auch schön zu Hause.
Der AG ist nicht verpflichtet in dieser Zeit einzustellen!!!!
LG Judith 29+4

Re: Mich mal einmisch!!!

Sie hat ja noch keinen Erziehungsurlaub genommen. Und wie gesagt sie kann ihre Arbeitszeit soweit runterschrauben, daß sie dann zusätzlich noch erziehungsgeld bekommt.
LG oebis

Re: Mich mal einmisch!!!

ich bin der meinung, daß der ag es muß, wenn man es mit auf dem antrag schreibt...dachte ich zumindest

muß er nicht :(

das ist es ja, auch wenn ich es auf den Antrag schreibe...fällt es unter seine Gnädigkeit ob ich in der Elternzeit arbeiten darf oder nicht :( und sowas nennt sich soziale Einrichtung.

Genau so ist es!!!

Dann lieber bei Bedarf den Erziehungaurlaub verlängern.
Und wie man sieht, ist selbst im öffentlichen Dienst keiner gnädig.
LG Judith

Re: BUNDESERZIEHUNGSGELD die 1000 Frage *kopfrauch*

hallo, du darfst 30 h in der woche nebenher arbeiten. das geld kam bei mir immer schon nach ca. 3 wochen.
lg silke
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