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Arbeitsrechtliche Fragen

Hallo!
Ab wann muss ich denn spätestens meinen Arbeitgeber über meine Ss informieren? Gibt's da eine Frist? Also mein direkter Chef weiß es schon, aber ich hab's eben noch nicht "offiziell" zu Protokoll gegeben ;-).
Außerdem hab' ich gelesen dass einem der AG für die Ss-Vorsorge freigeben muss. Heißt das das zählt als Arbeitszeit?!
LG Jessie 10+3
Bisherige Antworten

Re: Arbeitsrechtliche Fragen

Hallo Jesse,
wenn du zur SS-Vorsorge gehst, lässt Du dir am besten eine Bescheinigung geben wie lange du da warst. der AG muß das als AZ anrechnen.
Deine SS mußt du nicht bekanntgeben, aber du fällst dann auch nicht unter den Mutterschutz (wenn arbeitsbedingungen zu schwer, Sonntags oder Nachtarbeit......). Die meisten von uns hier haben die SS erst ab ca. 12.SSW bekannt gemacht. Alles Gute für Dich und deinen Krümel! Käthe

Re: Arbeitsrechtliche Fragen

Hallo Jessie,
wann DU es deinem Chef sagen willst, ist dir freigestellt. Irgendwann läßt es sich eh nicht mehr vermeiden. Aber in einigen Fällen geht es ja massiv um Arbeit, bei der das MuSchG angewendet werden muss und damit du und das Baby dann geschützt seid, muss der Chef Bescheid wissen. Außerdem bekommst du (bei mir zumindest) Unterlagen bzgl. der gesetzlichen Ansprüche und die Anträge auf Elternzeit und Erziehungsgeld.
Der AG muss dich freistellen, aber es ist ihm überlassen, ob er dir die Std. als AZ anrechnet oder du die hinterher aufholen mußt. Bei uns wird es nicht als Arbeitszeit angerechnet, aber es gilt auch nicht als Kernzeit-Verletzung.
Hoffe meine Info´s stimmen soweit,
gglg Flip 11+5
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