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An die Mietprofis ..... seeeehr lang

Hallo zusammen,
ich ärgere mich grad über meinen ehemaligen Vermieter und muss mal nachfragen, ob hier jemand weiss, was Sache ist ...
Aber nun mal von Vorne:
Das Mietverhältnis ging von Juni 2003 bis August 2004.
Die Miete betrug 230? & 35? NK (Heizung ging über Strom)
Die Kaution war 2 Monatsmieten und in dem Vertrag gab es 3 Klauseln:
1) Alles Wände müssen bei Übergabe weiss sein
2) Reparaturen an der Küche müssen ggf. selber gezahlt
werden
3) und die Boilerwartung wird alle 2 Jahre fällig und wird
vom Mieter getragen
So .... für 2003 kam die NK Abrechnung im AUGUST 2004 kruz vor meinem Auszug und ich bekam eine Rückzahlung von ca. 120?
Nun habe ich die letzten Wochen damit zugebracht, meinem Vermieter hinterherzurennen, dass er mir meine Kaution zurückzahlt, denn die Übergabe im August 2004(!) war ohne Mängel und wollte eine Nebenkosten Abrechnung .... klar, ich dachte, da muss ja ne Menge überschüssig sein, wenn letztes Jahr soviel über war ....
HEUTE kam eine mail, in der er schrieb, er hätte HEUTE überwiesen und anbei war die Abrechnung. Ich soll 15? ungrad NACHZAHLEN!!!
Die Boilerwartung habe 243,70? gekostet und ich wäre 15 Monate in der WOhnung gewesen und müsse daher 15/24stel davon zahlen ..... Aber HALLO?? Die Wartung fand zu meiner Zeit in der WOhnung NICHT statt und ich kann doch nicht für was zahlen, was in der Zeit nicht stattgefunden hat? und vor allem, kann der Vermieter das so viel Später für 2003 verlangen? Die 8 Monate in 2004 lasse ich mir zur not ja noch gefallen, aber 2003????
Hiiiilfe, wer kennt sich aus?
Lieber Gruß,
Julia
Mitte
Bisherige Antworten

Re: An die Mietprofis ..... seeeehr lang

*grübel*
ich hab so was im kopft, dass eine nebenkostenabrechnung spätestens 12 monate nach auszug dem ehemaligen mieter vorgelegt sein muss....
spontan würd ich behaupten, dass der, der zum zeitpunkt der boilerwartung in der wohnung wohnt eben pech hat... aber ob das eine rechtliche grundlage hat, weiß ich nicht.
sorry, so richtig viel hilfe ist das nicht.
lg
urmely

Re: An die Mietprofis ..... seeeehr lang

sorry, hab grade nachgelesen, die 12-monats frist gilt für den normalen abrechnungszeitraum, also ende des jeweiligen wirtschaftsjahres. dann ist die abrechnung grade noch fristgerecht.
auf jeden fall würde ich aber einspruch einlegen und einsicht in die original-belege fordern.
im netz könntest du eventuell auch hilfe bei mietrecht-forum com finden.
lg
urmely

Re: An die Mietprofis ..... seeeehr lang

Hi Urmely,
Danke! Ich hab mal in das Forum gepostet und hoffe, da kommt bald ne Antwort. Auf jeden Fall werde ich den Typ aber drauf hinweisen, dass ich die Boileranteile für 2003 definitiv zurück haben will ..... mal schauen, was er dazu sagt ... ich vermute nicht viel :o(
Alles Liebe,
julia

Re: An die Mietprofis ..... seeeehr lang

Hi Julia,
also ich bin mir jetzt nicht 100%ig sicher, aber ich bin der Meinung, dass er die Boilerwartung nicht berechnen kann, wenn sie nicht während Deiner Mietzeit stattgefunden hat. Die anteiligen Monate für 2003 kann er schon gar nicht berechnen, denn diese Abrechnung hat er ja schon gemacht, die ist ja erledigt. Also wenn, dann höchstens anteilig für 2004. Im übrigen finde ich 243,70 ? für eine Wartung ziemlich viel Holz. Ich würde mir die Rechnung vorlegen lassen, ob das nicht sogar eine Reparatur war und die müsstest Du keinesfalls bezahlen.
Lg,Simone

Re: An die Mietprofis ..... seeeehr lang

Hallo Simone,
Also 2003 werde ih dann definitiv zurückfordern ... ob ichs krieg ist eine andere Frage :o(
Naja, und mit der Wartung... kann der Vermieter sich weigern mir eine Kopie der rechnung zu geben oder habe ich da Recht drauf?
So, ich geh jetzt ins Bett. ich bin HUNDEMÜDE :o)
Geniess Deine letzten arbeitsfreien Tage!!!
Was machen denn Leas Steh-Künste????
Lieben Gruß an Carlo und Klein-Lea.
julia

Re: An die Mietprofis ..... seeeehr lang

Hallo Julia,
genau! Ja, Du hast das Recht auf eine Kopie, er kann sie Dir aber berechnen. Lea steht jetzt sehr gut und zieht sich überall hoch und läuft jetzt auch schon seitwärts mit festhalten. Tja, meine Tage sind gezählt und mein Herz tut jeden Tag ärger weh.
Lg, Simone

Re: An die Mietprofis ..... seeeehr lang

Wenn du schriftlich hast das die Wohnung ohne Mängel war darf er eigentlich nichts mehr nachfordern, laut meiner Mama. Außerdem sollst du dir die REchnung ansehen (Original) wann die Wartung stattgefunden hat. WEnn es über die Nebenkostenabrechnung erfolgt kann er das für 2003 nicht mehr verlangen das Wirtschaftsjahr war am 31.12.2004 zuende! Zumal das dort dann auch nix zu suchen hätte...
Wende dich an den örtlichen Mieterschutzbund, dann bist du in allen Fällen auf der sicheren Seite. Erhebe sofort Einspruch, damit im Falle das es nicht rechtens war deine Ansprüche nicht verfallen und alles nur noch schriftlich machen!!
LG
Verena und Mama ;-)

nach 6 monaten einredefreiheit....

hat dein vermieter keinen anspruch mehr. und nur wenn du die kautionsrückzahlung schriftlich geltend gemacht hast, bekommst du diese zurück.....ich sag nurMIETERSCHUTZBUND!!!!

Re: An die Mietprofis ..... seeeehr lang

Für 2003 geht gar nix mehr. Sein Problem, 2004 mußt Du zahlen glaub ich. Ich sach nur Advocard ist Anwalts Liebling. LG Nicole
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