An die Gesetzeskenner...
Sohnemann von Männe ist 16 und will nächstes Jahr in den Sommerferien (dann dürfte er schon 17 sein) alleine ohne Betreuung mit einer Freundin auch minderjährig nach Mallorca fahren. Sie hat wohl die Erlaubnis ihrer Mutter.
Ich bin der MEinung, dass ist nicht zulässig einen Minderjährigen alleine ohne Betreuung ein oder zwei Wochen in ein fremdes Land (und dann ausgerechnet Mallorca) fahren zu lassen, wegen Aufsichtspflicht etc.
Sohnemann will unbedingt nen Gesetzestext sehen im JSchG stehts leider nicht drin und ich bin in Gesetzen nicht so firm das ich wüßte wo ich gucken muß.
Weiß jemand von euch wo sowas steht, nur so läßt sich die Diskussion hier beenden...
Vielen Dank und LG
Verena
Re: An die Gesetzeskenner...
Ich meine, ein Jahr später könnte er tun und lassen was er will. LG Nicole
Re: An die Gesetzeskenner...
LG
Verena
Warum denn nicht? Na gut, nach Mallorca......
Naja, Mallorca ist da halt etwas verschrien, aber wieso nicht? Ich finde man sollte die Kinder ziehen lassen, besonders in diesem Alter. Man kann ihnen durchaus schon ein bisschen Verantwortung überlassen! Meist wissen die Teenies dies auch zu würdigen und verhalten sich dann dementsprechend.
Kommt natürlich auch auf den Typ Mensch drauf an.... wenn er im 'normalen' Leben nur Flausen im Kopf hat, würd ich ihn wahrscheinlich auch nicht fahren lassen. Er müsste sich den Urlaub schon 'verdienen'.
Ich bin übrigens zum ersten Mal mit 15 1/2 mit meinem Freund und 4 weiteren Bekannten 3 Wochen mit Interrail unterwegs gewesen (wir sind nicht im Amsterdamer Drogensumpf versunken, und schwanger war ich danach auch nicht ;o) ).
Ist halt eine Abschätzungsfrage: Wieviel Eigenverantwortung traut ihr ihm zu? Könnt ihr ihn mit ruhigem Gewissen fahren lassen?
Lg, Michaela
Re: Warum denn nicht? Na gut, nach Mallorca......
LG
Verena
ich war mit 16 das 1. mal alleine auf mallorca...
lg, silja - die aber keine ahnung hat, ob es gesetzesmäßig erlaubt war, aber irgendwas von EU ok im kopf hat *grübel*
Re: ich war mit 16 das 1. mal alleine auf mallorca...
LG
Verena
Es gibt keine gesetzliche Regelung zu
Hab das hier noch dazu gefunden:
Jedes Jahr in den Ferien locken Sonne und
Abenteuerlust Jugendliche in fernere Gefilde ?
am liebsten ohne Eltern.
Prinzipiell gibt es keine gesetzliche Regelung,
die Jugendlichen unter 18 Jahren einen Urlaub
ohne Erziehungsberechtigte verbietet.
Jedoch sollten Sie als Eltern einige Punkte beachten:
· Wohin geht die Reise?
Neben Inlandsreisen ist durchaus auch an
das europäische Ausland (z.B. Italien, Spanien,
Frankreich) zu denken.
· Wie lange geht die Reise?
Über die Dauer der Reise sollte je nach Alter
entschieden werden.
· Wer kommt mit?
Diese Frage ist besonders wichtig! Kennen
Sie die Begleitperson? Schätzen Sie diese
als zuverlässig ein? Lässt sich Ihr Kind von
dieser leicht beeinflussen?
· Vertrauensbasis?
Haben Sie zu Ihrem Kind ein gutes Vertrauensverhältnis?
Können Sie sich auf Ihr Kind
verlassen?
· Einschätzung des Kindes?
Trauen Sie Ihrem Kind die Reise alleine zu?
Bitte bedenken Sie, dass Euphorie eine
eventuelle Überforderung leicht unterschätzen
lässt.
· Wo wird der Urlaub verbracht?
Der genaue Aufenthaltsort (Hotel oder
Campingplatz?) bzw. die Route sollten bekannt
sein, um im Notfall zu wissen, wo Ihr
Kind zu erreichen ist.
Da Heranwachsende unter 18 noch nicht
voll geschäftsfähig sind, sollte die Unterkunft,
auch der Campingplatz, vorab gebucht
werden (z.B. per Internet) und geklärt
werden, ob ein Aufenthalt Minderjähriger
möglich ist.
Wenn Sie unter Abwägung der genannten
Punkte Ihr Kind alleine fahren lassen, sollten
Sie ihm ein Schreiben mit folgenden
Angaben mitgeben:
- Anreise mit Tag, Datum und Uhrzeit
- Aufenthaltsorte und -zeiten während
des Urlaubs
- Rückreise mit Tag, Datum und
Uhrzeit
- Telefonnummer unter der Sie jederzeit
erreichbar sind
- Kopie Ihres Personalausweises
bzw. Reisepasses, die von Ihnen
unterschrieben ist (bei Kontrollen
kann so nachgewiesen werden,
dass Ihr Einverständnis vorliegt)
Zudem sollten Sie mit Ihrem Kind feste
Zeiten vereinbaren, an denen Sie Kontakt
zueinander aufnehmen (per Telefon, SMS
oder E-Mail).
Viele Grüße,
Myriam
Re: Es gibt keine gesetzliche Regelung zu
...ich bin davon nicht angetan...so ganz ohne "Aufpasser" an den Ballermann...das kann nicht gut gehen...
Vielen Dank fürs raussuchen!!!
LG
Verena
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